EVN Energieausweis

Der EVN Energieausweis enthält alle Informationen zur thermischen Qualität und zum Energieverbrauch eines Hauses oder einer Wohnung. 

EVN Energieausweis

Wann brauche ich einen Energieausweis?


Unter folgenden Umständen ist ein Energieausweis erforderlich:

 

    • Als Beilage für einen Förderantrag bei Neubau, Sanierung oder Heizungstausch
    • Bei Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf eines Gebäudes (bereits im Immobilieninserat erforderlich)
    • Für bestimmte Neu- und Zubauten sowie größere Renovierungen von konditionierten Gebäuden entsprechend der NÖ Bauordnung

 

Ausnahmen vom verpflichtenden Energieausweis bestehen bei Abbruchobjekten, provisorisch errichteten Gebäuden, Gebäuden ohne Heizung (frostfrei gehalten), Industrieanlagen wie Werkstätten oder landwirtschaftlichen Nutzgebäuden.


Wann ist ein Energieausweis besonders sinnvoll?


Ein Energieausweis ist besonders als gute Entscheidungsgrundlage für geplante Energieeinsparmaßnahmen geeignet:

 

    • Beim Umstieg auf eine neues Heizsystem, wie z.B. auf eine Wärmepumpe. Mit einem Energieausweis kann festgestellt werden, ob das Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist und wie die jährlichen Heizkosten durch zusätzliche Dämmmaßnahmen gesenkt werden können.
    • Bereits am Anfang der Planung einer thermischen Sanierung eines Gebäudes. Mit einem Energieausweis kann eingeschätzt werden, wieviel Energie und damit auch jährliche Heizkosten durch das Anbringen einer Dämmung gespart werden können.

 

So kommen Sie zu Ihrem EVN Energieausweis 


  1. EVN Energieausweis anfragen - mit einem Klick auf den Button folgen Sie einfach Schritt für Schritt dem Digitalen Assistenten
  2. Kontaktaufnahme - Sie werden telefonisch kontaktiert, Detailfragen geklärt und ein Termin vereinbart
  3. Begehung vor Ort - gemeinsam mit unseren Expert*innen wird die Objektbegehung durchgeführt
  4. EVN Energieausweis erhalten - Ihr EVN Energieausweis für Haus oder Wohnung wird mit allen erforderlichen Informationen für Sie erstellt



Sie haben noch Fragen?

Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr erreichen Sie die Expert*innen der EVN Energieberatung telefonisch unter der gebührenfreien Hotline 0800 800 333

 
Als Kund*in der EVN haben Sie die Möglichkeit der digitalen Anfrage zur EVN Energieberatung - danach werden Sie telefonisch kontaktiert.



EVN Energieausweis anfragen 

EVN Energieausweis


Mit dem EVN Energieausweis gehen Sie auf Nummer sicher. Denn wir setzen mit modernster Technik und hochausgebildeten Mitarbeiter*innen auf bewährte Qualität. Durch eine Begehung vor Ort werden Bestandsgebäude und Sanierungen begutachtet - so kann die Ist-Situation zuverlässig beurteilt werden.

 

Ihre Vorteile mit EVN:


    • Professionelle Betreuung durch unser Team der EVN Expert*innen
    • Erforderliche Datenblätter für eine Fördereinreichung bei Neubau, Umbau oder Sanierung werden gleichzeitig mit dem EVN Energieausweis erstellt
    • Bei Verkauf und Vermietung liegt dem EVN Energieausweis ein Unterschriftenblatt für Verkauf und Vermietung bei, mit dem die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften dokumentiert werden kann

Kosten EVN Energieausweis


Die Kosten für den EVN Energieausweis werden mit der m2-Anzahl des Objekts berechnet.


    • EVN Energieausweis bis max. 300 m²: 540,- Euro
    • EVN Energieausweis über 300 m²: Preis auf Anfrage


Für EVN-Kund*innen können maximal 100,- Euro für vorhandene Bonuspunkte angerechnet werden.

Energieausweis - Gültigkeit und Rahmenbedingung 


Ein Energieausweis für Haus oder Wohnung ist 10 Jahre gültig. Damit sich Verbesserungspotenziale im Energieverbrauch zuverlässig ableiten lassen, ist es besonders wichtig, dass die berechneten Energiekennzahlen im Energieausweis korrekt sind. Falsche Energiekennzahlen können sogar rechtliche Probleme nach sich ziehen.

 

Erfahren Sie mehr zu gesetzlichen Bedingungen im Energieausweis-Vorlage-Gesetz.

Kategorien im Energieausweis


Der Energieausweis funktioniert ähnlich einem Typenschein und teilt Immobilien in verschiedene Klassen ein.


Klasse
HWBRef, SK
[kWh/m2a]
PEBSK
[kWh/m2a]
CO2eq, SK
[kWh/m2a]
fGEE, SK
[-]
A++106080,55
A+1570100,70
A2580150,85
B50160301,00
C100220401,75
D150280502,50
E200340603,25
F250400704,00
G> 250> 400> 70> 4,00

 

    • HWBRef: Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.
    • fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007).
    • PEB: Der Primärenergiebedarf ist der Endenergiebedarf einschließlich der Verluste in allen Vorketten. Der Primärenergiebedarf weist einen erneuerbaren (PEBern.) und einen nicht erneuerbaren (PEBn.ern.) Anteil auf.
    • CO2eq: Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnenden äquivalenten Kohlendioxidemissionen (Treibhausgase), einschließlich jener für Vorketten.
    • SK: Das Standortklima ist das reale Klima am Gebäudestandort. Dieses Klimamodell wurde auf Basis der Primärdaten (1970 bis 1999) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für die Jahre 1978 bis 2007 gegenüber der Vorfassung aktualisiert. Alle Werte gelten unter der Annahme eines normierten BenutzerInnenverhaltens. Sie geben den Jahresbedarf pro Quadratmeter beheizter Brutto-Grundfläche an.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Wieviel kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis sind nicht einheitlich reguliert und können von mehreren Faktoren abhängen. Darunter die Bestimmungen im jeweiligen Bundesland, die Ausstellungsstelle, Größe des Objekts, vorhandene Unterlagen und Dokumentation der Immobilie und ob eine Objektbesichtigung vor Ort im Preis inkludiert ist.

Wer stellt einen Energieausweis aus?

Bestimmte Berufsgruppen sind dazu berechtigt einen Energieausweis auszustellen. Dazu zählen Ziviltechniker*innen wie Architekt*innen und Zivilingenieur*innen und folgende Gewerbetreibende: Heizungstechniker*innen, Kälte- und Klimatechniker*innen, Lüftungstechniker*innen, Gas- und Sanitärtechniker*innen, Elektrotechniker*innen, Baumeister*innen, Zimmermeister*innen, Ingenieurbüros diverser Sparten.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Sie benötigen einen Energieausweis, wenn Sie als Vermieter*in, Verkäufer*in oder Verpächter*in eine Immobilie wie Haus oder Wohnung anbieten. Außerdem kann ein Energieausweis bei Förderanträgen für Sanierungen oder Baugenehmigungen erforderlich sein. Informieren Sie sich an der jeweiligen Stelle über notwendige Dokumente für Einreichung.

Wann muss man einen Energieausweis haben?

Sie brauchen einen Energieausweis für Haus oder Wohnung, wenn Sie ein Objekt verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Der/die Verkäufer*in oder Vermieter*in ist verpflichtet einen Energieausweis vorzuweisen. Bei Neubauten ist bereits im Bauverfahren ein Energieausweis vorzuweisen und auch bei Zubauten oder Umbauten sind die Angaben bereitzustellen.

Wie oft muss ein Energieausweis erneuert werden?

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Danach muss wegen einer bestehenden Aushangspflicht oder für eine weitere Vermietung/Verpachtung ein neuer Energieausweis erstellt werden.

Was passiert, wenn kein Energieausweis vorhanden ist?

Der fehlende Energieausweis stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann von Mieter*in, Käufer*in oder Pächter*in zur Anzeige gebracht werden. Dabei kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.500,- Euro anfallen.

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