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Gleichbehandlung und Chancengleichheit

Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen in der wachsenden Anzahl an Ländern, in denen die Gruppe vertreten ist, verpflichtet sich die EVN zur Umsetzung der Grundsätze der International Labour Organisation (ILO). Darüber hinaus bekennt sich die EVN auch ausdrücklich zu der im Juni 2003 herausgegebenen gemeinsamen Erklärung von Eurelectric und EPSU (European Federation of Public Service Unions)/EMCEF (European Mine, Chemical and Energy Workers Federation) zum Thema Chancengleichheit und Vielfalt. Weiters ist die EVN im September 2005 dem UN Global Compact –Link beigetreten und tritt damit für die Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns ein.

In der Praxis bedeutet dies die Herausforderung, niemanden aus Gründen der nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Kultur, der Religion, des Alters oder des Gesundheitszustands zu diskriminieren. Daraus ergibt sich, dass Menschen gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation in Bezug auf Einstellung, Fortbildung und Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung gleichwertig behandelt werden. Abgesehen von einer gerechten Behandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird nach Überzeugung der EVN dadurch auch ein höheres wirtschaftliches Leistungsniveau sichergestellt.

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