EVN führt Kilowattstunden-Tarif für E-Auto-Fahrer*innen ein


EVN setzt einen langjährigen Kundenwunsch um und führt mit Anfang Oktober 2023 den verbrauchsbasierten Kilowattstunden-Tarif "eMobil" ein. Bisher konnte aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen ausschließlich nach Ladezeit abgerechnet werden. „Ab Oktober können E-Auto-Fahrerinnen und Fahrer auch den neuen verbrauchsbasierten Tarif abschließen und bekommen künftig ihre geladene Energiemenge einfach und transparent in Kilowattstunden abgerechnet“, erläutert EVN Sprecher Stefan Zach. 

Kundinnen und Kunden, die zum bisherigen Minutentarif abgeschlossen haben, können wählen, ob sie bei dem zeitbasierten Tarif bleiben oder auf den neuen Kilowattstunde-Tarif wechseln. 

Der neue Basistarif liegt bei Normalladestationen (AC – bis 43 kW) bei 0,55 Euro/kWh und bei Schnellladern (DC – bis 400 kW) bei 0,65 Euro/kWh. Grundgebühr gibt es keine. Noch einmal günstiger ist der Treuetarif an EVN Ladestationen: 0,45 Euro / kWh bei Normalladestationen und 0,50 Euro / kWh bei Schnellladern

Key-Facts zum Basistarif


  • Name: eMobil
  • Gültig ab: 02.10.23
  • Normalladestationen (AC – bis 43 kW): 0,55 Euro/kWh
  • Schnellladern (DC – bis 400 kW) bei 0,65 Euro/kWh
  • Grundgebühr 0 EUR / Monat
  • Ohne Bindung
  • Kein Roamingaufschlag
  • Preisgarantie bis 31.12.2024
  • Monatlicher Rechnungsintervall

Treue wird belohnt - Kundenvorteile exklusiv an EVN-Ladestationen


Da es mit der EVN-Ladekarte keinen Roamingaufschlag gibt, bezahlen Kunden im gesamten EVN Ladenetz den gleichen Preis, unabhängig vom Betreiber. Zusätzlich werden ab sofort jene Kundinnen und Kunden, die regelmäßig EVN Ladestationen aufsuchen, mit einem Treuetarif belohnt: „Mit 0,45 Euro / kWh bei Normalladestationen und 0,50 Euro / kWh bei Schnellladern gehört unser Treuetarif zu den günstigen Angeboten am Markt“, erläutert der EVN Sprecher und ergänzt: „Der Treuetarif kommt nach der jeweils 50. geladenen Kilowattstunde im Monat ab der nächsten Ladung zur Anwendung.“ 50 Kilowattstunden entsprechen in etwa dem einmaligen Vollladen einer durchschnittlichen Batterie.

Umstieg Umstieg ab sofort möglich


EVN informiert aktuell ihre Kundinnen und Kunden per Post über die neuen Tarife. Bestandskunden können ab 2.10.2023 ganz einfach im Kundenportal „Meine EVN“ auf den neuen Tarif umsteigen.

Standzeitzuschlag soll Dauerparken vermeiden


Damit die Ladestationen tatsächlich nur für den Ladevorgang belegt und nicht als Dauer-Parkplatz genutzt werden, führt EVN einen Standzeitzuschlag ein. Dieser liegt bei 10 Cent/Minute und gilt bei AC ab der 4. Stunde (nach 181 Minuten) und bei DC ab der 2. Stunde (nach 61 Minuten). Ein durchschnittlicher Ladevorgang an öffentlichen Ladestationen ist dadurch ohne Standzeitzuschlag möglich.

 

Ausgenommen von dem Standzeitzuschlag sind EVN Ladestationen mit 3 kW, 3,7 kW und 20 kW, sowie jene mit 11 kW und 22 kW in der Nacht von 22:00-8:00 Uhr. Damit ermöglicht die EVN auch Kundinnen und Kunden ohne eigene Ladestation ein kostengünstiges Aufladen Ihres Fahrzeugs.

E-Mobilität bei EVN – Zugang zu über 20.000 Ladepunkte in ganz Österreich


EVN errichtete in den vergangen Jahren ein flächendeckendes Ladenetz in ganz Niederösterreich und ist Gründungsmitglied des Bundesverbandes für Elektromobilität (BEÖ). Dadurch haben EVN-Ladekartenbesitzer Zugang zu über 20.000 Ladepunkten in ganz Österreich. Erst seit kurzem besteht eine Partnerschaft mit Shell, die es ermöglicht auch die Ladepunkte der „Shell-Re-Charge“ in ganz Österreich zu nutzen. Speziell durch die Errichtung von EVN Ladestationen an Standorten von Spar und Hofer profitieren die Kundinnen und Kunden auch über das Bundesland Niederösterreich hinaus vom Vorteil des Treuetarifs. Die EVN errichtet im Rahmen dieser Projekte sowohl in Niederösterreich als auch in Wien, nördliches Burgenland, im Osten von Oberösterreich und in weiten Teilen von Salzburg zahlreiche EVN Ladestationen.

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