Energiekostenausgleich 2022
Jeder Anspruchsberechtigte erhält von der Bundesregierung einen Zuschuss über EUR 150 auf seine nächste Strom-Jahresrechnung. Dazu erhalten Sie vom Bund einen Brief an Ihren Haupwohnsitz. Diese Briefe werden von Ende April bis Ende Mai versendet. Bei Fragen zum Versand oder Erhalt Ihres Gutscheins, wenden Sie sich bitte an die Energliekostenausgleich-Hotline des Bundesministeriums für Finanzen.
Der ausgefüllte Gutschein ist mittels dem beigelegten Rücksendekuverts zurückzusenden bzw. online einzureichen. Hier finden Sie die entsprechende
Webseite.
Wichtig: Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular
NICHT an die EVN.
Für die Einlösung wird ein Zählpunkt benötigt. Sie kennen Ihren Zählpunkt nicht? Klicken Sie
hier für mehr Informationen zum Zählpunkt.
Weiterführende Informationen
Alle Detailinformationen zu Versendung, Erhalt und Einlösung des Gutscheines finden Sie in den FAQs auf der Webseite des zuständigen
Bundesministeriums.
Ihre Frage kann mit Hilfe der FAQs nicht beantwortet werden?
Kontaktieren Sie die Energiekostenausgleich-Hotline unter der
050 233 798.
Wichtig: Auch uns stehen über die FAQs hinaus keine weiteren Informationen zum Ablauf der Gutschrift zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre Anfragen daher an die Energiekostenausgleich-Hotline.