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Zu Ihrer Sicherheit wird das von Natur aus geruchlose Erdgas mit einem Duftstoff versetzt. Sollten Sie diesen charakteristischen Geruch wahrnehmen, bewahren Sie bitte Ruhe und handeln Sie rasch wie folgt:
• Fenster und Türen weit öffnen – lüften
• Im Haus keine elektrischen Schalter betätigen (Lichtschalter, Klingel etc.)
• Nicht telefonieren, keine offenen Flammen
• Gas-Haupthahn abdrehen – Gaszufuhr unterbrechen
• Nachbarn warnen – dabei unbedingt klopfen, nicht läuten!
• Gefahrenbereich verlassen
• Von außerhalb Gasnotruf 128 anrufen
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In der Regel ist bei Wohnhausanlagen der Mieter einer Wohnung auch der Betreiber der Heizanlage und somit verpflichtet, den Gassicherheits-Check durchführen zu lassen. Das NÖ Gassicherheitsgesetz kennt zwar keine Definition des „Betreibers", nach allgemeinem Verständnis ist das aber derjenige, der die Anlage regelmäßig in Betrieb nimmt, sie also benützt. Bei zentralen Anlagen z.B. im Keller ("Gemeinschaftsanlagen" nach § 3 Mietrechtsgesetz) ist der Vermieter zur Erhaltung der Heizung und somit auch zur Durchführung des Gassicherheits-Checks verpflichtet.
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Für den Hausanschluss stellt Ihnen die Netz Niederösterreich GmbH einen technisch geeigneten Anschlusspunkt zur Verfügung
• im Kabelnetz: Kabelverteilschrank (KVS-F oder E)
• im Freileitungsnetz: je nach Situation Maststützpunkt, Dachständer- oder Konsolenstützpunkt; Voraussetzung ist das Einverständnis des Hauseigentümers für die Abführung.
Für den Stromanschluss verrechnet die Netz Niederösterreich GmbH Netzanschlusskosten (Netzbereitstellungsentgelt und Netzzutrittsentgelt).
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In der Bauphase eines Gebäudes ist der für den Zählerkasten vorgesehene Platz meist noch nicht vorhanden. Aus diesem Grund wird ein Provisorium (ein freistehender oder auf einem Holzmast montierter Zählerkasten) für den Zeitraum des Baus errichtet. Das Provisorium enthält in der Regel Sicherungen, Zähler und auch Steckdosen für den Anschluss der Baumaschinen.
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Ganz einfach! Machen Sie den Tarif-Schnelltest. Anhand Ihrer Antworten erhalten Sie einen Vorschlag für Ihren optimalen Tarif.
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Tippen Sie auf Zählerstand. Hier können Sie den aktuellen Zählerstand eintippen. Oder Sie machen einfach ein Foto und schicken es an uns.
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Senden Sie bitte einfach eine Anfrage an info@evn.at oder rufen Sie uns am kostenlosen EVN Service-Telefon an: 0800 800 100. Sie erhalten im Anschluss eine Rechnungskopie kostenfrei per Post zugesendet.
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Ermittelt werden die Teilbeträge für die jeweils kommende Verbrauchsperiode
• auf Basis der in der letzten Verbrauchsperiode bezogenen Energiemenge
• unter Berücksichtigung der aktuellen Preise
• unter der Annahme, dass Verbrauchsgewohnheiten und langjährige Durchschnittstemperaturen gleich bleiben.
Die daraus errechneten Energie- bzw. Netzkosten werden entsprechend den von Ihnen gewählten Zahlungsmodalitäten aufgeteilt und ergeben den monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Teilbetrag.
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Sie können zwischen
• monatlichen (10 Teilbeträge),
• vierteljährlichen (4 Teilbeträge) und
• halbjährlichen (2 Teilbeträge) Teilbetragszahlungen
wählen. Die monatliche Zahlungsweise ist nur in Verbindung mit einem Bankeinzug möglich. Vierteljährlich und halbjährlich können Sie sowohl per Bankeinzug als auch mit Zahlschein zahlen.
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Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, übermitteln Sie uns bitte rechtzeitig folgende Informationen:
• Datum Ihres Umzugs
• Name, Adresse und Telefonnummer des Nachmieters oder Eigentümers, falls bekannt
• die Adresse, an die wir Ihre Schlussrechnung senden sollen
• den aktuellen Zählerstand der Anlage am Tag der Schlüsselübergabe
• Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
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Die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Energielieferanten muss schriftlich erfolgen. In der Regel wird diese Kündigung, wenn keine individuelle Vertragslaufzeit bzw. Bindungsfrist vereinbart ist, vom neuen Energielieferanten mit einer Vollmacht des Kunden durchgeführt. Zeitgleich erfolgt die Anmeldung zum Lieferantenwechsel beim jeweiligen Netzbetreiber.
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Es wird keine Wechselgebühr verrechnet.
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Die Gebäudethermografie macht folgende Faktoren sichtbar:
• die Qualität der vorhandenen Wärmedämmung
• fehlerhafte Baukörperanschlüsse (Decken-, Wand- und Fensteranschlüsse)
• undichte Stellen ("Leckagen"), an denen warme Luft austritt
• Wärmebrücken mit hohen Energieverlusten
• Ursachen für Schimmelpilzbildungen
• die Durchfeuchtung von Mauerwerk, z.B. durch Grundwasser, Leitungswasser, Niederschlagswasser
• Strahlungsverhalten verschiedener Wärmeabgabesysteme (Radiatoren, Konvektoren, Warmwasser-Rohrleitungen etc.)
• Bauqualitätskontrolle bei Neu-, Um- & Zubauten (ideal zum Zeitpunkt der Montage der Wärmedämmung)
Die Thermografie funktioniert völlig berührungsfrei ohne stemmen und bohren. Trotzdem können sogar Lecks in Wasserleitungen aufgespürt werden.