Gassicherheits-Check: Überprüfung alle 12 Jahre
Das NÖ Gassicherheitsgesetz schreibt eine wiederkehrende sicherheitstechnische Überprüfung von Gasanlagen zumindest alle 12 Jahre zwingend vor. Ein befugter Fachkundiger – z.B. ein Installateur mit entsprechender Gewerbeberechtigung - überprüft dabei
- die Gasdichtheit der Leitungen
- Armaturen und Regeleinrichtungen
- Geräte und Aufstellbedingungen
Der Gassicherheits-Check dient der allgemeinen Sicherheit und vor allem auch dem persönlichen Schutz. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser wiederkehrenden Prüfung hat der Betreiber der Gasanlage zu sorgen.
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In Zusammenarbeit mit den EVN PowerPartnern, besonders geschulten Gasinstallationsbetrieben aus Ihrer Region, bieten wir Ihnen die gesetzlich geforderte Überprüfung durch befugte Fachkundige in einem komfortablen Komplettpaket und garantieren die Ausführung nach den geltenden sicherheitstechnischen Standards.
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Nachweis der ordnungsgemäßen Verbrennungsluft-Zufuhr
Für raumluftabhängige Gasgeräte (Bauart B1*) ist zusätzlich auch ein Nachweis der ordnungsgemäßen Verbrennungsluft-Zufuhr erforderlich. Dieser Nachweis kann ebenfalls von einem befugten Fachkundigen (Installateur oder Rauchfangkehrer mit entsprechender Berechtigung) erbracht und ausgestellt werden.
Bei Bedarf erhalten Sie diesen Nachweis in Form einer „Verbrennungsluftmessung“ bei uns als Ergänzung zum klassischen Gassicherheits-Check. Die Durchführung erfolgt auch dabei in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen EVN PowerPartner aus Ihrer Region.
EVN Verbrennungsluftmessung
zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verbrennungsluft-Zufuhr
Pauschalpreis im Zuge des
Gassicherheits-Checks inkl. USt 124,- Euro
* Gasgeräte der Bauart B1 beziehen ihre Verbrennungsluft aus der Raumluft. Das bei der Verbrennung entstehende Abgas wird ohne Gebläseunterstützung über den Kamin abgeführt. Ist ein Raum nicht ausreichend belüftet, kann es zu Fehlfunktionen der Erdgasanlage oder sogar zu gesundheitsgefährdenden Abgaskonzentrationen kommen.