Holen Sie sich jetzt Ihre Förderung


Diese Förderaktion zielt auf die Neuerrichtung sowie die Erweiterung von elektrischen Speicheranlagen zu bereits vorhandenen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie ab. Die Speicheranlagen müssen mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp installierter Engpassleistung der bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen haben.


  • Von 0 % USt. profitieren
    Ergänzen Sie Ihre neue Photovoltaikanlage um einen Batteriespeicher und profitieren Sie von 0 % USt. Wird mit den PV-Modulen (Neuerrichtung oder Erweiterung) ein Stromspeicher erworben, unterliegen beide Leistungen dem Nullsteuersatz, wenn die Speicherkapazität nicht mehr als doppelt so groß ist, wie die Leistung der neu erworbenen PV-Module.
  • Bis zu 200,- Euro/kWh für Ihre Speichernachrüstung
    Profitieren Sie von der ab 10.04.2024 aufgelegten Speicherförderung des Klima & Energiefonds

    Gefördert werden neu installierte Stromspeicher ab einer Nettospeicherkapazität von 4 kWh (max. 50 kWh) sowie mind. 0,5 kWh/kWp installierter Engpassleistung als auch die Erweiterung bestehender Stromspeicher, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen dienen, die ab dem 01.01.2024 geliefert worden sind bzw. geliefert werden. Die Stromspeicher müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden. Die Förderhöhe beträgt 200,- Euro/kWh; jedoch max. 35 % der anerkennbaren Investitionskosten. Es ist keine Kombination mit der EAG-Investitionsförderung, sowie andere Förderungen des Klima- und Energiefonds möglich. Die genauen Bedingungen finden Sie hier.

    Batteriespeicher-Angebot einholen