blau-gelber Strompreisrabatt

Der blau-gelbe Strompreisrabatt



  1. Wenn Sie bis zum 31. März 2023 den blau-gelben Strompreisrabatt über die EVN Website beantragt haben, können Sie den Status jederzeit in unserem Service-Portal "Meine EVN" unter dem Menüpunkt "Förderungen" einsehen.
  2. Stellen Sie bitte keinen weiteren Antrag beim Land NÖ wenn Ihr Antrag bereits bewilligt wurde.
  3. Anträge (Anträge ab 1. April 2023) für den blau-gelben Strompreisrabatt können nur noch beim Land NÖ gestellt werden.
  4. Alle anderen Personen, die Stromkosten zu tragen haben, können den Antrag auf den Strompreisrabatt bis 30. September 2023 direkt beim Land NÖ stellen. 
  5. Auch für Personen, die unter die Härtefallregelung (wenn eine 24h-Betreuungskraft im fördergegenständlichen Haushalt tätig ist, die über einen Nebenwohnsitz im Haushalt verfügt oder wenn nach dem 1. Juli 2022 eine betreuungsbedürftige Person im fördergegenständlichen Haushalt aufgenommen und mit dem Hauptwohnsitz angemeldet wurde) fallen, kann der Antrag beim Land NÖ gestellt werden. 
  6. Wenn beim Erstantrag eine Person vergessen wurde, die bereits zum 01. Juli 2022 im fördergegenständlichen Haushalt gemeldet war oder sich nach dem 01. Juli 2022 durch Geburt eines Kindes der Haushalt vergrößert hat, kann ebenfalls ein Antrag beim Land NÖ gestellt werden.

    Antrag beim Land NÖ stellen

Grundsätzliche Infos



    • Gefördert werden 11 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des Durchschnittstromverbrauchs eines Haushaltes. Ausgangspunkt dafür ist der von der E-Control angenommene durchschnittliche Jahresverbrauch an Energie. Für den Verbrauch, der darüber hinausgeht, bezahlen Kund*innen weiterhin den vereinbarten Stromtarif.
    • Anspruch auf die Förderung haben alle Haushalte in Niederösterreich - die Höhe hängt von der Anzahl der Personen (inkl. Kinder) ab, die per 01. Juli 2022 mit Hauptwohnsitz im Haushalt gemeldet waren. Weder das Alter der Personen, noch die Wohnfläche oder das Einkommen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Zeitlich begrenzt ist die Förderung mit 30. September 2023.
       
Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz im Haushalt
Fördersumme aufgrund des blau-gelben Strompreisrabattes pro Jahr
1169,58 Euro
2272,36 Euro
3374,44 Euro
4415,80 Euro
5457,07 Euro


Für jede weitere per 1. Juli 2022 im selben Haushalt hauptgemeldete Person kommen 41,27 Euro dazu.


  • Die Daten, die Sie bei der Anmeldung zum blau-gelben Strompreisrabatt auf der Website der EVN eingegeben haben, wurden zur Prüfung an das Zentrale Melderegister (ZMR) weitergeleitet.
  • Ab Erhalt der Bestätigung wird die Ihnen zustehende Fördersumme (wie oben beschrieben) auf fällige Teilbeträge der Stromrechnung - berechnet ab September 2022 - gutgeschrieben.
  • Bei monatlichen Teilbeträgen (im Regelfall 10) erfolgt eine Gutschrift von 1/12 der Fördersumme monatlich, bei der darauffolgenden Jahresrechnung werden 2/12 der Fördersumme gutgeschrieben.
  • Bei vierteljährlichen Teilbeträgen erfolgt eine Gutschrift von jeweils 3/12 der Fördersumme sowie von 3/12 der Fördersumme bei der darauffolgenden Jahresrechnung.
  • Bei einer Schlussrechnung (Lieferantenwechsel oder Umzug/Auszug) während des Gutschriftzeitraumes wird die gesamte noch offene Fördersumme zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben.


Bei Monatsrechnung erfolgt eine Gutschrift von 1/12 der Fördersumme monatlich. 

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