Grundsätzliche Infos
- Gefördert werden 11 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des Durchschnittstromverbrauchs eines Haushaltes. Ausgangspunkt dafür ist der von der E-Control angenommene durchschnittliche Jahresverbrauch an Energie. Für den Verbrauch, der darüber hinausgeht, bezahlen Kund*innen weiterhin den vereinbarten Stromtarif.
- Anspruch auf die Förderung haben alle Haushalte in Niederösterreich - die Höhe hängt von der Anzahl der Personen (inkl. Kinder) ab, die per 01. Juli 2022 mit Hauptwohnsitz im Haushalt gemeldet waren. Weder das Alter der Personen, noch die Wohnfläche oder das Einkommen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Zeitlich begrenzt ist die Förderung mit 30. September 2023.
Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz im Haushalt | Fördersumme aufgrund des blau-gelben Strompreisrabattes pro Jahr |
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1 | 169,58 Euro |
2 | 272,36 Euro |
3 | 374,44 Euro |
4 | 415,80 Euro |
5 | 457,07 Euro |
Für jede weitere per 1. Juli 2022 im selben Haushalt hauptgemeldete Person kommen 41,27 Euro dazu.
- Die Daten, die Sie bei der Anmeldung zum blau-gelben Strompreisrabatt auf der Website der EVN eingegeben haben, wurden zur Prüfung an das Zentrale Melderegister (ZMR) weitergeleitet.
- Ab Erhalt der Bestätigung wird die Ihnen zustehende Fördersumme (wie oben beschrieben) auf fällige Teilbeträge der Stromrechnung - berechnet ab September 2022 - gutgeschrieben.
- Bei monatlichen Teilbeträgen (im Regelfall 10) erfolgt eine Gutschrift von 1/12 der Fördersumme monatlich, bei der darauffolgenden Jahresrechnung werden 2/12 der Fördersumme gutgeschrieben.
- Bei vierteljährlichen Teilbeträgen erfolgt eine Gutschrift von jeweils 3/12 der Fördersumme sowie von 3/12 der Fördersumme bei der darauffolgenden Jahresrechnung.
- Bei einer Schlussrechnung (Lieferantenwechsel oder Umzug/Auszug) während des Gutschriftzeitraumes wird die gesamte noch offene Fördersumme zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben.
Bei Monatsrechnung erfolgt eine Gutschrift von 1/12 der Fördersumme monatlich.