Überprüft wird die Gasdichtheit gemäß ÖVGW Richtlinie G10:
- Regeleinrichtungen: Druckregelgeräte auf äußere Dichtheit, fallweise Gasdruck gemäß den Herstellerangaben
- Gaszähleranlage: Aufstellungsort, äußere Dichtheit
- Geräte und Aufstellbedingungen: Eignung des Aufstellungsraumes (u.a. Größe, Lüftungsöffnung), - Verbrennungsluftzuführung (bei Gaskochgeräten muss die Verbrennungsluft ungehindert Zutritt haben, bei Gasgeräten der Bauart B1 bis 50 kW ist darüber ein Nachweis zu erbringen)
- Abgasabführung (Verbindungsstücke, Strömungssicherung, Abgasklappe, Abgasaustrittswächter, Ventilator etc.), Geräteanschluss (Anschlussleitung, Gassteckdose), Gerät (Zustand, Zündsicherung, Flammenbild sofern technisch möglich), Kennzeichnung (CE/ÖVGW)
Die Gasdichte-Messung wird mit einem elektronischen Messgerät vorgenommen. Die Überprüfung nimmt ca. 1 Stunde in Anspruch. Bei Einfamilienhäusern ist die komplette Kundenleitung enthalten, in Wohnhausanlagen nur die Leitung ab dem Gaszähler. Verteilleitungen und Steigleitungen einer Genossenschaft werden nur nach deren Auftrag geprüft.