SonnenStrom

Der Abnahmevertrag für Ihre Photovoltaikanlage 

SonnenStrom

Ihr SonnenStrom Abnahmevertrag


Sie haben sich für eine Photovoltaikanlage entschieden? Danke, dass Sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit dem SonnenStrom Abnahmevertrag kaufen wir Ihnen den Strom ab, den Sie nicht selbst verbrauchen.


Unser SonnenStrom Angebot:

Als Preis für die SonnenStrom Abnahmevergütung gelangt der Energieverbrauchspreis des jeweils mit EVN vereinbarten Tarifproduktes der Bezugsanlage am gleichen Zähler zur Anwendung. Bitte beachten Sie, dass bei manchen Bezugstarifen der Preis für die SonnenStrom Abnahmevergütung im Bezugspreisblatt gesondert geregelt ist. Der SonnenStrom Abnahmepreis gilt bis zur Höhe Ihrer jeweiligen monatlichen Bezugsmenge bei EVN am gleichen Zähler. Für die übersteigende Menge vergüten wir den von der E-Control Austria veröffentlichten und gesetzlich festgelegten Marktpreis. Dieser ist in seiner Höhe durch Ihren Verbrauchspreis begrenzt - das heißt, wir vergüten maximal 1:1. 

Falls Sie nicht bei EVN Strom beziehen, können Sie das hier ändern.


Alle Details finden Sie im aktuellen SonnenStrom Informations- und Preisblatt und den Allgemeinen Einspeisebedingungen

Schritt für Schritt vorgehen



  • Planen Sie Ihre Photovoltaikanlage mit einem konzessionierten Elektriker, z.B. einem EVN PowerPartner.
  • Zuerst wird der Installationswunsch an die Netz Niederösterreich GmbH gemeldet. Dies geschieht über das digitale Kundenportal auf www.netz-noe.at – viele Elektriker übernehmen diese Anmeldung für Sie. 
  • Sie (oder Ihr Elektriker) erhalten von der Netz Niederösterreich GmbH ein Netzzugangs-Vertragsangebot. Achtung: Das Angebot selbst ist noch kein gültiger Vertrag! Dieses muss digital bestätigt werden. 
  • In Folge erhalten Sie die Vertragsbestätigung mit der Zählpunktnummer von der Netz Niederösterreich GmbH. Dieses Dokument ist wichtig, Sie benötigen es für die Anforderung des SonnenStrom Abnahmevertrages bei uns. Falls Ihr Elektriker diese Schritte für Sie erledigt, stellen Sie sicher, dass er Ihnen dieses wichtige Dokument weiterleitet. Hier sehen Sie ein Beispiel. Planen Sie eine größere Anlage, werden Sie einen Netzzugangsvertrag erhalten.
  • Sollten Sie uns nur das Netzzugangs-Vertragsangebot hochladen, weisen wir Sie darauf hin, dass die Anmeldung der Anlage bei der Herkunftsnachweisdatenbank nicht gewährleistet ist. Dies verhindert in Folge die Auszahlung einer allfälligen Förderung. 
  • Falls Sie uns ein anderes Dokument als den Netzzugangsvertrag für die PV-Anlage hochladen, können wir den SonnenStrom Vertrag nicht abschließen.

Die Anforderung des Abnahmevertrages



  • Fordern Sie den SonnenStrom Abnahmevertrag frühestens 4 Wochen vor der Errichtung bzw. der Inbetriebnahme Ihrer Anlage an. 
  • Registrieren Sie sich vorab im Service-Portal „Meine EVN“ und verknüpfen Sie Ihre Kundennummer bei der EVN mit der Vertragskontonummer. So ist gewährleistet, dass die Daten, wie z.B. Name, Adresse gleichlautend geschrieben werden. 
  • Die Daten zu Ihrer Anlage werden von Ihnen erfasst, diese stehen im Vertrag der Netz Niederösterreich GmbH. Den Netzvertrag (die Vertragsbestätigung zum Netzvertrag) müssen Sie zwingend hochladen. 
  • Weicht der installierte kWp-Wert (Anlagen-Engpassleistung oder Modulspitzenleistung) von dem im Netzvertrag vereinbarten kVA-Wert ab, tragen Sie bitte den kWp-Wert ein und laden Sie im zweiten upload-Feld ein Dokument hoch, in dem diese Leistung angeführt ist. 
  • Unser Digitaler Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und Sie erhalten Ihr SonnenStrom Abnahmeangebot an die EVN. Es handelt sich dabei noch nicht um einen abgeschlossenen Vertrag. Wir prüfen die Daten, dafür bitten wir um etwas Geduld.
  • Stimmen Ihre Angaben zur PV-Anlage nicht mit den Daten im Netzvertrag überein, werden wir Sie bitten, den Vorgang der Anfrage zu wiederholen. 
  • Stimmen alle Angaben, senden wir Ihnen per E-Mail eine Bestätigung, erst dann ist der SonnenStrom Abnahmevertrag abgeschlossen. In Folge informieren wir die Netz Niederösterreich GmbH, dass der für die Inbetriebnahme notwendige Abnahmevertrag vorliegt. 
  • Sobald Ihr Elektriker die Anlage bei der Netz Niederösterreich GmbH als fertig meldet, erhalten Sie die Betriebserlaubnis der Netz Niederösterreich GmbH. Bitte achten Sie darauf – ohne Inbetriebnahme Ihrer Anlage durch die Netz Niederösterreich GmbH kann die ins Netz eingespeiste Energie nicht vergütet werden, unabhängig davon, ob der SonnenStrom Abnahmevertrag vorliegt oder nicht.
  • Erst nach erfolgter Inbetriebnahme wird Ihr Tarif aktiviert, die Vergütung kann beginnen. 
  • Erst in Folge kann die Anmeldung bei der Herkunftsnachweisdatenbank erfolgen. Dies geschieht nicht umgehend, sondern nur einmal pro Monat, gesammelt über alle Anlagen, die im Vormonat in Betrieb genommen wurden.  


All diese Schritte haben wir auch in einem Dokument zusammengefasst. Falls Sie sich die Anleitung ausdrucken und dann längere Zeit bis zur Umsetzung vergeht, überprüfen Sie bitte die Aktualität der Vorgangsweise. 


SonnenStrom Abnahmevertrag anfordern

Hinweis:
Nachdem Sie den Vorgang im Digitalen Assistenten beendet haben, erhalten Sie per E-Mail Ihr SonnenStrom-Vertragsangebot an uns. Der SonnenStrom Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn wir Ihnen - nach erfolgter Prüfung - die Vertragsbestätigung zusenden. Bitte haben Sie dafür etwas Geduld.

Haben Sie weitere Fragen? Schauen Sie sich nachstehend die FAQ, die häufig gestellten Fragen durch. Vielleicht finden Sie bereits dort schnell eine Antwort. 

Der Weg zum SonnenStrom Abnahmevertrag PDF - Datei, 53 kB Preisblatt SonnenStrom PDF - Datei, 38 kB Allgemeine Einspeisebedingungen Photovoltaik PDF - Datei, 306 kB Beispiel Netzvertrag (Vertragsbestätigung) der Netz Niederösterreich GmbH PDF - Datei, 79 kB

FAQ zu SonnenStrom

Wer soll den digitalen Weg nutzen, um den SonnenStrom Abnahmevertrag erstellen zu lassen?

Die digitale Vertragsanforderung ist der schnellste und sicherste Weg zum SonnenStrom.

  • Nutzen Sie diesen bitte, wenn Sie Privatkund*in/Haushaltskund*in sind, oder ein Unternehmen haben und der Jahresverbrauch beim Bezug unter 100.000 kWh liegt.
  • Betreuen Sie als Elektriker einen solchen Kunden (ohne Lastgangzähler), dann nutzen Sie ebenso die digitale Anforderung. Dies ist der schnellste und sicherste Weg zum SonnenStrom Abnahmevertrag.

Was sind die Voraussetzungen für einen SonnenStrom Abnahmevertrag?

- Vertragsbestätigung über den vereinbarten Netzvertrag von der Netz NÖ GmbH
- EVN Bezugstarif am gleichen Zähler

Warum soll ich meinen SonnenStrom Abnahmevertrag über den gesicherten Bereich bei „Meine EVN“ anfordern?

Wir können Ihre Angaben gleich richtig mit Ihren Kunden- und Anlagendaten verknüpfen. Sie sparen selbst wertvolle Zeit und Ihre Anlage kann zügiger in Betrieb genommen werden.

Ich habe ein E-Mail mit mehreren Dokumenten erhalten – dem SonnenStrom Abnahmevertrag, einem SonnenStrom Preisblatt und Einspeisebedingungen – habe ich damit alles erledigt?

Nein, noch nicht. Bitte achten Sie darauf, dass dieses E-Mail erst die Zusammenfassung des SonnenStrom Angebotes darstellt. Wir müssen die Daten noch prüfen, erst wenn dies geschehen ist, können wir Ihnen eine Bestätigung senden, dass der SonnenStrom Abnahmevertrag abgeschlossen ist.

Warum erhalte ich nur den Energiepreis und nicht den Gesamtpreis, den ich an die EVN bezahle?

Sie liefern uns Energie. Beim Bezug zahlen Sie auch für die Nutzung des Netzes und entrichten für alles Steuern und Abgaben. Die Vorstellung, dass sich der Zähler einfach nur zurückdrehen brauche, gilt nicht: Für alles, was Sie zu einem Zeitpunkt konsumiert haben, fallen die Kosten für die Energielieferung, die Netznutzung und die dafür anfallenden Steuern und Abgaben an. Dies lässt sich nicht durch eine Energielieferung an uns zu einem anderen Zeitpunkt aufheben. 

Sind bei der Einspeisung ins Netz Netzgebühren und/oder Steuern und Abgaben zu entrichten?

Nein. Sollte sich das je ändern, würden Sie vorab informiert werden. Achten Sie aber bei Anlagen ab 15 kVA auf die unterschiedliche Netzpreisberechnung.

Was passiert bei Anlagen ab 15 kVA?

Bei Anlagen ab einer Leistung größer 15 kVA wird die Bezugsanlage auf einen leistungsgemessenen Netztarif umgestellt.

Wie wirken sich der Stromkostenzuschuss (Strompreisbremse) oder der blau-gelbe Strompreisrabatt auf die Abnahmevergütung aus?

An der jeweils geltenden Abnahmevergütung ändert sich nichts.

Ich beziehe keinen Strom von der EVN. Kann ich dennoch einen Abnahmevertrag abschließen?

Aktuell vergeben wir keine SonnenStrom Verträge, wenn Sie keinen Bezug bei der EVN am gleichen Zähler haben. Wir empfehlen Ihnen bei der OeMAG, der Abwicklungsstelle für Ökostrom, einzuspeisen.

Was ist der Marktpreis?

Der Marktpreis ist ein gesetzlich im Ökostromgesetz geregelter Preis. Er wird von der Energie-Control Austria zu Beginn des Quartals hier veröffentlicht und gilt jeweils für ein Quartal. Der Marktpreis kommt zur Anwendung für die monatliche Einspeisemenge, die Ihren monatlichen Bezug bei EVN übersteigt. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Marktpreis in seiner Höhe durch den SonnenStrom Abnahmepreis begrenzt ist.  

Wie oft werden Einspeise- und Bezugsmenge gegenübergestellt?

Monatlich, unabhängig davon, ob Sie weiterhin eine Jahresrechnung oder eine Monatsrechnung erstellen lassen. 

Die SonnenStrom Gutschrift wird nicht in die Teilbeträge mit einberechnet, kann ich den Teilbetrag ändern?

Ja, Sie haben die Möglichkeit Ihren Teilbetrag im Service-Portal „Meine EVN“ anzupassen.

Ich habe beim Bezug den Tarif Optima Smart Natur - was ist zu tun?

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über das Portal der Netz NÖ GmbH auch für den SonnenStrom Zählpunkt die Bewilligung für die erweiterte Datenweitergabe erteilen, weil uns ansonsten die Daten für die korrekte Abrechnung fehlen. Fehlt diese, gelangt ansonsten der Marktpreis zur Anwendung. 

Ich habe bisher bei der OeMAG eingespeist, bin Volleinspeiser, und möchte jetzt zur EVN wechseln. Was muss ich tun?

Aus Ihrer Sicht ist es das beste, die Anlage von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung umzustellen. Die eigenverbrauchte kWh ist mehr wert als die eingespeiste kWh. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Elektriker auf.

Was ist, wenn ich mich beim Smart Meter für Opt Out entscheide?

Wählen Sie "Opt out", werden die Monatsmengen gemäß 8.10 der AEB mittels dem zugeordneten Lastprofil ermittelt. Erst ab einer Änderungskündigung gem. 7.5 der AEB wird der Marktpreis vergütet. 

Ich habe ein Balkonmodul – brauche ich einen SonnenStrom Abnahmevertrag?

Für ein Balkonmodul (bis 0,8 kVA / bis 800 Watt) benötigen Sie keinen SonnenStrom Abnahmevertrag. Diese Anlagen erzeugen gerade soviel Strom, dass Sie ihn auch in einem kleinen Haushalt selbst verbrauchen werden. Es reicht vollkommen, wenn Sie die Installation an das digitale Kundenportal der Netz Niederösterreich melden. Sie ersparen sich administrative Aufwände und können mit dem Eigenverbrauch sofort loslegen.


 

Wo kann ich meine Bankkontonummer für die Überweisung der Gutschrift bekannt geben?

Am besten über das Service-Portal Meine EVN“.

Wie kann ich eine bestehende Anlage durch Leistungserhöhung erweitern?

Zuerst muss die Netz NÖ GmbH informiert werden. Wenn der Elektriker die durchgeführte Leistungserhöhung bei der Netz NÖ GmbH meldet, werden wir als bisheriger Vertragspartner über die Leistungserhöhung informiert. Wir werden Sie kontaktieren und um die Vereinbarung eines neuen SonnenStrom Abnahmevertrages bitten. Nur so kann die verpflichtende Meldung an die E-Control Austria durchgeführt werden. 

Ich habe jetzt einen Smart Meter, aber die in der Rechnung angegebenen SonnenStrom-Mengen stimmen nicht mit meinen Aufzeichnungen überein?!

Sie haben von der Netz NÖ GmbH einen Smart Meter erhalten. Es kann aber sein, dass dieser noch nicht kommunikativ geschalten ist. Erst dann erhalten wir die echten Zählerstände. Solange wir keine echten Zählerdaten erhalten, müssen wir eine Hochrechnung der Einspeisemenge auf die einzelnen Monate mittels eines standardisierten Lastprofils vornehmen. Wir haben keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Kommunikativschaltung, Sie aber schon. Melden Sie diesen Wunsch bitte an das Smart Meter Webportal der Netz NÖ GmbH. 

Was soll ich tun, wenn ich von der OeMAG keine Förderung erhalten, weil meine Anlage noch nicht bei der Herkunftsnachweisdatenbank gemeldet ist?

- Die Anmeldungen werden nur einmal pro Monat im letzten Monatsdrittel durchgeführt. Ihre Anlage muss dafür im Vormonat in Betrieb genommen worden sein. Wir benötigen auf jeden Fall den Netzzugangsvertrag bzw. die Vertragsbestätigung als pdf-Dokument für die Anmeldung. Haben wir dieses Dokument nicht erhalten, können wir die Anmeldung nicht durchführen. 

- Falls Sie unsicher sind, ob Sie uns das Netzdokument gesendet haben, senden Sie es uns erneut mit dem Hinweis, dass Sie das Netzvertragsdokument nachreichen, um bei der Herkunftsnachweisdatenbank registriert zu werden. 

Meine Anlage hat einen höheren kWp Wert als im SonnenStrom Abnahmevertrag angegeben bzw. in der Herkunftsnachweisdatenbank ausgewiesen ist. Ich erhalte einen Teil der Förderung nicht. Was soll ich tun?

Bitte führen Sie eine erneute Anfrage über „SonnenStrom Abnahmevertrag anfordern - Ich möchte die erhöhte Leistung meiner bestehenden Anlage melden.“ durch. Geben Sie uns dort den tatsächlich installierten Wert kWp bekannt. Sie müssen dazu erneut den Netzvertrag hochladen. Als Nachweis für den installierten kWp-Wert können Sie z.B. die Rechnung Ihres Elektrikers hochladen, in dem der Wert kWp angegeben ist. Somit erhalten Sie und wir den korrigierten SonnenStrom Vertrag.

Kann ich selbst überprüfen, ob meine Anlage bereits in der Stromnachweisdatenbank angemeldet ist?

Ja, das ist sogar sehr einfach: Sie müssen nur die Zählpunktnummer Ihrer Anlage und die Postleitzahl des Anlagenstandortes in der Abfragemaske (unter „ABFRAGE starten!“) der Stromnachweisdatenbank angeben.

(Hinweis: Manchmal muss man diesen link zweimal anklicken, bis er sich korrekt öffnet).

Warum ist die Anmeldung verpflichtend?

Dies ist im EAG, dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz unter § 81 gesetzlich so vorgesehen. Dort ist auch ersichtlich, dass für die Anmeldung der abgeschlossenen Netzzugangsvertrag zu belegen ist. Der Anlagenbetreiber selbst ist verantwortlich für die Anmeldung und haftet für die Richtigkeit der Angaben, kann aber Dritte – also uns - damit beauftragen. 

Was ist der Sinn hinter der Herkunftsnachweisdatenbank?

Einerseits weiß so der Gesetzgeber, wieviel Leistung an erneuerbaren Energieträgern in Österreich installiert ist. Noch wichtiger ist die Anmeldung aber für die Ausstellung der Herkunftsnachweise: Die Energie, die Sie bei uns einspeisen ist erst dann Photovoltaikenergie, wenn dies durch einen Herkunftsnachweis belegt ist. Diesen Nachweis stellen nicht wir aus, sondern eine Behörde – die E-Control Austria mit der dafür etablierten Herkunftsnachweisdatenbank (früher „Stromnachweisdatenbank“). Deswegen führen wir auch die Anmeldung für Sie durch, wir erhalten so diese Herkunftsnachweise, die beweisen, um welche Energie es sich bei der von Ihrer Anlage ins Netz eingespeisten Energie handelt. Deswegen benötigen wir auch den Netzvertrag und müssen alle Daten genau prüfen.

Was ist ein Herkunftsnachweis?

Der Herkunftsnachweis bescheinigt, wann, mit welchem Energieträger, in welcher Anlage elektrische Energie erzeugt wurde. In etwa wie eine Geburtsurkunde für den Strom. Eine Behörde (die E-Control Austria) gibt diese Nachweise aus. Sie besagt, in welchem Monat wieviel Strom in welcher Anlage mit welchem Energieträger erzeugt wurde. Ein Herkunftsnachweis ist nur bis zu seiner Entwertung für die Stromkennzeichnung gültig. Die Stromkennzeichnung gibt Auskunft darüber, welche Herkunftsnachweise für die Lieferung der gesamten Energie von EVN an die Endkunden im abgelaufenen Kalenderjahr verwendet wurden.

Welche Informationen gibt es zum Thema Steuern?

Grundsätzlich raten wir Ihnen, sich für steuerliche Fragen an die Steuerberatung Ihres Vertrauens bzw. das für Sie zuständige Finanzamt zu wenden. Wir können Sie nur auf einzelne Punkte im Zusammenhang mit steuerlichen Thematiken überblicksmäßig aufmerksam machen, steuerliche Auskünfte sind jedoch ohne Gewähr.

Wie muss ich mit der Umsatzsteuer umgehen?

  • Im Prinzip sind Sie ja der Lieferant, sie liefern uns Energie, wir sind Ihr Abnehmer. Sofern Sie das wollen, können wir diese Energielieferung umsatzsteuerpflichtig behandeln. Dafür müssen Sie beim Finanzamt als Unternehmer zur Umsatzsteuer registriert sein bzw. sich mit Ihrer Photovoltaik-Anlage zur Umsatzsteuer registrieren lassen.
 
  • Geben Sie uns in diesem Fall bitte Ihre UID-Nummer im Vertrag bekannt. Bei der Verrechnung kommt es in diesem Fall zu einer Umkehr der Umsatzsteuerschuld (Reverse Charge), d.h. die Steuerschuld geht auf uns als Leistungsempfänger über (da wir „Weiterlieferant“ im Sinne des UStG sind). Die Rechnung/Gutschrift für Ihre Energielieferung erfolgt daher ohne Ausweis von Umsatzsteuer unter Hinweis auf das Reverse-Charge-System.
 
  • Andernfalls gilt das Betreiben der Anlage im Rahmen eines Kleinunternehmers, womit die Vergütung mit 0 % Umsatzsteuer erfolgt.
 
  • Sind Sie ein pauschalierter Land-/Forstwirt, geben Sie uns das bitte bekannt. Es kommt der pauschalierte Umsatzsteuersatz zur Anwendung. 
     

Was hat es mit der Einkommenssteuer auf sich?

Wird Strom ins Netz eingespeist, stellen die Erlöse grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte dar. Es gilt jedoch ein Freibetrag von 12.500 kWh bei Anlagen mit einer Größe von maximal 25 kWp. Einkünfte, die mit der Einspeisung von weniger als 12.500 kWh p.a. erzielt werden, sind steuerfrei.

Muss ich Elektrizitätsabgabe bezahlen?

Für Ihre Lieferung sowie den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen ist keine Elektrizitätsabgabe mehr zu entrichten. 

Hier folgen Infos zur Umstellung der Preisbasis beim Photovoltaik Liefervertrag aus der Zeit vor Mai 2014

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Für die Vergütung meiner PV-Einspeisung ist der Optima relevant. Ändert sich dieser auch?

Ja, Ende Mai 2023 erhalten die PV-Anlagenbetreiber einen Brief, mit dem sie über die Einstellung des Optima informiert werden. Mit diesem Brief wird auch über die neue Preisbasis, den Optima Garant Natur informiert.

Muss ich etwas tun?

Nein, die Umstellung erfolgt automatisch. Ab 1.7.2023 kommt die neue Preisbasis Optima Garant Natur 12 zur Anwendung.

Wie lange ist die neue Preisbasis gültig?

Bei aufrechtem Vertrag bis 30.6.2024. Danach richtet sich die Preisbasis nach der Preisgleitklausel (Optima Flex Natur). 
 

Warum verwendet EVN nicht gleich den jeweiligen Bezugstarif wie im SonnenStrom 1:1?

Weil der Vertrag von damals kein 1:1 Vertrag ist. Der Vertrag hat eine andere Preisklausel, der auf einen einheitlichen Preis referenziert.

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