Was tun bei einer Störung?

Bei einer Unterbrechung der Wärme- oder Warmwasserversorgung beachten Sie bitte Ihre Betreuungsgrenze. Diese finden Sie am Infoboard Ihres Wohnhauses oder an der Tür zur Wärmeversorgungszentrale. Je nach Vereinbarung kann die Betreuungsgrenze von der Wärmeübergabestation, Heizraumaustritt bis hin zum Wohnungseintritt reichen.


In diesen Fällen sind wir gerne für Sie da:



    • die Heizung im gesamten Wohnhaus ist ausgefallen
    • die Warmwasserversorgung ist ausgefallen
    • Geräusche aus dem Heizraum


In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung oder einen Fachmann:



    • Alle Heizkörper in der Wohnung sind kalt, in der Nachbarwohnung funktioniert die Heizung. 
    • Ein Heizkörper wird nicht warm, die anderen in der Wohnung jedoch schon.
    • Der Heizkörperthermostat ist defekt, d.h. die Temperatur des Heizkörpers lässt sich nicht regeln.


Liegt eine Unterbrechung im Bereich der EVN Wärme vor, dann wählen Sie bitte die 24-h-Störungsnummer für Ihre Gemeinde.

Ihre Störungsnummer

Finden Sie hier die 24-h-Störungsnummer für Ihre Gemeinde.

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