Bundesförderungen 2022
Gefördert werden weiterhin Elektroautos bis zu einem Kaufpreis von maximal 60.000,- Euro und mit einer vollelektrischen Mindestreichweite von 50 km, sowie E-Kleinbusse und teilweise auch für E-Nutzfahrzeuge. Auch Ladeinfrastruktur wird gefördert.
Die Förderung für PKW vom Bund und den Autoimporteuren beträgt:
- 2.000,- Euro für E-PKW (M1 und N1) mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) bzw.
- 1.000,- Euro pro Fahrzeug (M1 und N1) für Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV); PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.
Für den Erhalt der Förderungen ist außerdem die Bestätigung über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern erforderlich. Tipp: Mit den CO2- freien EVN Naturtarifen finden Sie dabei ganz einfach den passenden Tarif. Laden Sie größtenteils öffentlich? Auch kein Problem! Der Vertrag für eine EVN Strom-Tankkarte gilt ebenfalls als Fördernachweis, da Sie an den Stationen der EVN 100 % erneuerbare Energie laden.
Die Details zu Förderaktion 2022 finden Sie hier:
E-PKW
E-Fahrräder und E-Transporträder
E-Nutzfahrzeuge und E-Kleinbusse
E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder
E-Ladeinfrastruktur
Zusätzliche Vorteile im Alltag
Neben den direkten Förderungen sieht das Aktionspaket noch weitere Vorteile für Elektrofahrzeuge vor.
Vorsteuerabzug
Firmen-Neuwagen mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km (= reine E-Autos) sind vorsteuerabzugsberechtigt. Dabei gilt:
- Anschaffungspreis bis 40.000,- Euro (inkl. MwSt.): 100 % vorsteuerabzugsfähig
- Anschaffungspreis 40.000,- bis 80.000,- Euro (inkl. MwSt.): Kürzung der Vorsteuer für den Anteil über 40.000,- Euro
- Anschaffungspreis ab 80.000,- Euro: Vorsteuerabzugsberechtigung entfällt
Tipp: Die aktuellen Regelungen für den Vorsteuerabzug finden Sie hier.
Entfall des Sachbezugs
- Für reine Elektroautos entfällt der Sachbezug (gilt nicht für Hybride, Range Extender!)
Entfall der NoVA und Versicherungssteuer
- Für E-Autos entfällt die Normverbrauchsabgabe. Auch von der laufenden Kfz-Steuer, die mit der Haftpflicht als „motorbezogene“ Versicherungssteuer eingehoben wird, sind rein elektrisch angetriebene PKW befreit.
Weitere Vorteile
- Geringe Kosten im Betrieb und bei der Wartung
- Gratisparken in Kurzparkzonen in vielen Gemeinden
- Effizientes Fahren durch den hohen Wirkungsgrad
- Umweltfreundlich durch abgasfreies Fahren
- Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung in einer IG-L- Zone („Luft-100er-Zone“, 130 km/h statt 100 km/h)
Lassen Sie sich beraten
Für weitere Informationen bzw. ein maßgeschneidertes Angebot stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer +43 2236 200 20500 oder per E-Mail an vertrieb@evn.at gerne zur Verfügung.