Bei Beschwerden steht Ihnen das EVN Kundenservice gerne zur Verfügung. Verbraucher i.S.d. § 1 KSchG haben die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria www.e-control.at für die Beilegung ihrer Streitigkeiten mit unserem Unternehmen betreffend vertragliche Verpflichtungen aus Strom- und Erdgaslieferverträgen zu nutzen.