Energiegemeinschaften

Der Weg für Energiegemeinschaften ist aufgrund des im Nationalrat beschlossen Gesetzes (EAG) offen.

Energiegemeinschaften

Rahmenbedingungen


Im Juli 2021 wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket, kurz EAG, im österreichischen Nationalrat beschlossen. Ziel des EAG ist es, die Stromversorgung des Landes mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern zu forcieren. Damit ist nun auch der Weg frei für die Gründung von Energiegemeinschaften in Österreich, welche zu diesem Ziel beitragen.


Bei einer Energiegemeinschaft schließen sich mindestens zwei Mitglieder zusammen, die dann gemeinsam Strom erzeugen, speichern, verbrauchen und teilen. Da es sich um eine erneuerbare Energiegemeinschaft handelt, wird der eigenerzeugte Strom aus erneuerbaren Quellen gewonnen, wie Photovoltaik, Wind, Wasser oder Biomasse.


Die Energie der jeweiligen Energiegemeinschaft wird im sogenannten „Nahebereich“ erzeugt und verbraucht. Alle Teilnehmer einer Energiegemeinschaft müssen sich im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers befinden und in diesem „Nahebereich“ zueinander liegen. Dadurch können geringere Belastungen für das öffentliche Verteilnetz, in welchem sich die erneuerbare Energiegemeinschaft befindet, erreicht werden. Diese Entlastung wird belohnt, indem ein Teil der Netzkosten und Abgaben entfällt.


Das innovative Konzept einer Energiegemeinschaft trägt maßgeblich zur Energiewende bei. Um dieses Vorhaben zu bestärken, wurde von der EVN gemeinsam mit der Energie- und Umweltagentur Niederösterreich die Energie Zukunft Niederösterreich GmbH (EZN) gegründet. Um den Einstieg in eine Energiegemeinschaft für alle Beteiligten möglichst einfach zu machen, bietet die EZN energiewirtschaftliches Know-How aus einer Hand für Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der EZN.

Was ist eine Energiegemeinschaft?


Eine erneuerbare Energiegemeinschaft betreut von EVN bietet viele Vorteile, auch abseits des offensichtlichen Beitrags zu innovativen Energiekonzepten. Mit einer Energiegemeinschaft profitieren Sie sowohl von ökologischen als auch von wirtschaftlichen und sozialen Vorteilen. Die größten Vorteile hier nochmal auf einen Blick: 


      • Verringerung überregionaler Stromtransporte durch lokale Erzeugung und lokalen Verbrauch
      • Geringere Netzentgelte für alle Mitglieder einer Energiegemeinschaft
      • Wertschöpfung bleibt in der Gemeinde/Region
      • Befreiung von Steuern und Abgaben (in Planung)
      • Gestärktes Bewusstsein für Klimaschutz innerhalb der Gemeinde
      • Errichtung von schlüsselfertigen PV-Anlagen für Ihre Energiegemeinschaft durch EVN – inklusive geeigneter Speicherlösungen
      • „joulie“-Optimierungslösungen für alle Teilnehmer einer Energiegemeinschaft
      • Versorgungssicherheit durch Lieferung benötigter (zusätzlicher) Strommengen zum optimalen EVN Tarif – inklusive des besten Service und CO2-freier Stromprodukte.

Wer kann eine Energiegemeinschaft gründen?


Die grundlegenden Rahmenbedingungen für eine Energiegemeinschaft in Österreich sind recht simpel: Grundsätzlich kann jeder an einer Energiegemeinschaft teilnehmen. Ausgeschlossen sind nur große Unternehmen inklusive Strom- und Gasversorger. Jede Energiegemeinschaft muss lediglich zumindest aus zwei Teilnehmern bestehen und über eine Erzeugungsanlage verfügen. Außerdem müssen sich alle Teilnehmer der erneuerbaren Energiegemeinschaft im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers befinden und im „Nahebereich“ zueinander liegen.

Auch kleinere und mittlere Unternehmen sowie selbstverständlich Gemeinden können Teilnehmer einer Energiegemeinschaft werden, vorausgesetzt die Teilnahme ist nicht ihr gewerblicher oder beruflicher Hauptaspekt. Eine erneuerbare Energiegemeinschaft zwischen KMU und Gemeinde ist also möglich. Ob man selbst Energie erzeugt, beispielsweise mit einer Photovoltaik-Anlage am eigenen Dach, oder ob man „nur“ regionalen Strom konsumieren möchte, ist ebenfalls egal.

Eine erneuerbare Energiegemeinschaft ist eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann dafür etwa als Verein oder Genossenschaft organisiert werden. Wer eine Energiegemeinschaft gründen möchte, muss die Installation eines sogenannten Smart Meters ermöglichen. Dieses ist notwendig, um die jeweilige Erzeugung und auch den Verbrauch nahe Echtzeit erfassen zu können.

Erneuerbare Energiegemeinschaften in Österreich – initiiert durch Gemeinden 


Jede erneuerbare Energiegemeinschaft trägt dazu bei, unser Ziel der Unabhängigkeit von fossilen Importen schneller zu erreichen. Unsere Gemeinden spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie stellen eine lokale Schnittstelle dar und helfen so bei der Vernetzung der Bevölkerung und Unternehmen. Gemeinden ermöglichen außerdem den Ausbau von Energieträgern auf Gemeindeflächen. 

Schritte zur Energiegemeinschaft

In 7 Schritten zur erneuerbaren Energiegemeinschaft. 

Zu den Schritten

Wie unterscheidet man regionale von lokalen Energiegemeinschaften und wie kann die EVN Sie dabei unterstützen?

Weitere Informationen

Regionale oder lokale EEG

Regionale oder lokale EEG

Rundumbetreuung durch die EVN

Rundumbetreuung durch die EVN
Energiegemeinschaften PDF - Datei, 318 kB