Wann brauche ich einen Energieausweis?
Unter folgenden Umständen ist ein Energieausweis erforderlich:
- Als Beilage für einen Förderantrag bei Neubau, Sanierung oder Heizungstausch
- Bei Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf eines Gebäudes (bereits im Immobilieninserat erforderlich)
- Für bestimmte Neu- und Zubauten sowie größere Renovierungen von konditionierten Gebäuden entsprechend der NÖ Bauordnung
Ausnahmen vom verpflichtenden Energieausweis bestehen bei Abbruchobjekten, provisorisch errichteten Gebäuden, Gebäuden ohne Heizung (frostfrei gehalten), Industrieanlagen wie Werkstätten oder landwirtschaftlichen Nutzgebäuden.