Energieausweis mit EVN

Der Energieausweis enthält alle Informationen zur thermischen Qualität und zum Energieverbrauch eines Hauses oder einer Wohnung. Bei EVN können Sie einen Energieausweis erstellen lassen – zu fairen Kosten und in bewährter Qualität.

EVN Energieausweis

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Energieausweis - Das EVN Angebot


Mit dem EVN Energieausweis gehen Sie auf Nummer sicher. Denn bei EVN setzen wir mit modernster Technik und hochausgebildeten Mitarbeiter*innen auf bewährte Qualität.

 

Als wichtiges Qualitätsmerkmal wird beim EVN Energieausweis eine Begehung vor Ort durchgeführt. Unsere Expert*innen begutachten Bestandsgebäude und Sanierungen und können so die Ist-Situation zuverlässig beurteilen.

 

Ihre Vorteile mit EVN:


    • Zuverlässige Bearbeitung durch unser Expert*innenteam
    • Erforderliche Blätter für eine Fördereinreichung bei Neubau, Umbau oder Sanierung werden gleichzeitig mit dem EVN Energieausweis erstellt
    • Bei Verkauf und Vermietung liegt dem Energieausweis ein Unterschriftenblatt für Verkauf und Vermietung bei, mit dem die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften dokumentiert werden kann


So kommen Sie zu Ihrem Energieausweis 



  • Energieausweis beantragen: Kontaktieren Sie unser Team per Telefon oder Onlineanfrage.
  • Begehung vor Ort: Gemeinsam mit unseren Expert*innen wird die Objektbegehung zum vereinbarten Termin durchgeführt.
  • Energieausweis erstellen: Mit allen erforderlichen Informationen erstellen wir den zugeschnittenen Energieausweis für Haus oder Wohnung.

 

Sie haben noch Fragen?

Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr erreichen Sie das Expert*innenteam der EVN Energieberatung telefonisch unter der gebührenfreien Hotline 0800 800 333. Gerne können Sie uns auch eine Onlineanfrage senden, wir rufen Sie zuverlässig zurück.

Energieausweis Kosten



 Bei EVN werden die Kosten für den Energieausweis mit der m2-Anzahl des Objekts berechnet.


    • Energieausweis bis max. 300 m²: 540,- Euro
    • Energieausweis über 300 m²: Preis auf Anfrage

 

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Energieausweis - Gültigkeit und Rahmenbedingung 



Der Energieausweis für Haus oder Wohnung ist 10 Jahre gültig. Damit sich Verbesserungspotenziale im Energieverbrauch zuverlässig ableiten lassen, ist es besonders wichtig, dass die berechneten Energiekennzahlen im Energieausweis korrekt sind. Falsche Energiekennzahlen können sogar rechtliche Probleme nach sich ziehen.

 

Erfahren Sie mehr zu gesetzlichen Bedingungen im Energieausweis-Vorlage-Gesetz.

 


Energieausweis für Haus und Wohnung



Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und kann Sie über die anfallende Energiekosten für Wärme informieren. Der Energieausweis kann auch zeigen, wo Sie durch geeignete Maßnahmen Energie sparen und Ihre Energiekosten senken können.

 

Wann brauche ich einen Energieausweis?



Unter folgenden Umständen ist ein Energieausweis erforderlich:

 

    • Als Beilage für einen Förderantrag bei Neubau, Sanierung oder Heizungstausch
    • Bei Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf eines Gebäudes (bereits im Immobilieninserat erforderlich)
    • Für bestimmte Neu- und Zubauten sowie größere Renovierungen von konditionierten Gebäuden entsprechend der NÖ Bauordnung

 

Ausnahmen vom verpflichtenden Energieausweis bestehen bei Abbruchobjekten, provisorisch errichteten Gebäuden, Gebäuden ohne Heizung (frostfrei gehalten), Industrieanlagen wie Werkstätten oder landwirtschaftlichen Nutzgebäuden.

 


Kategorien im Energieausweis



Der Energieausweis funktioniert ähnlich einem Typenschein und teilt Immobilien in verschiedene Klassen ein.

 

    • A++: Passivhäuser mit max. 10 kWh/m
    • A+: Niedrigstenergiehaus mit max. 15 kWh/m2
    • A: Niedrigstenergiehaus mit Komfortlüftung mit max. 25 kWh/m2
    • B: Energiesparhaus mit max. 50 kWh/m2
    • C: Standard Neubau mit max. 100 kWh/m2
    • D: Alte, unsanierte Gebäude mit max. 150 kWh/m2
    • E: Alte, unsanierte Gebäude mit max. 200 kWh/m2
    • F: Alte, unsanierte Gebäude mit max. 250 kWh/m2
    • G: Alte, unsanierte Gebäude mit über 250 kWh/m2

FAQs zum Energieausweis

Wieviel kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis sind nicht einheitlich reguliert und können von mehreren Faktoren abhängen. Darunter die Bestimmungen im jeweiligen Bundesland, die Ausstellungsstelle, Größe des Objekts, vorhandene Unterlagen und Dokumentation der Immobilie.

Wer stellt einen Energieausweis aus?

Bestimmte Berufsgruppen sind dazu berechtigt einen Energieausweis auszustellen. Dazu zählen Ziviltechniker*innen wie Architekt*innen und Zivilingenieur*innen und folgende Gewerbetreibende: Heizungstechniker*innen, Kälte- und Klimatechniker*innen, Lüftungstechniker*innen, Gas- und Sanitärtechniker*innen, Elektrotechniker*innen, Baumeister*innen, Zimmermeister*innen, Ingenieurbüros diverser Sparten.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Sie benötigen einen Energieausweis, wenn Sie als Vermieter*in, Verkäufer*in oder Verpächter*in eine Immobilie wie Haus oder Wohnung anbieten. Außerdem kann ein Energieausweis bei Förderanträgen für Sanierungen oder Baugenehmigungen erforderlich sein. Informieren Sie sich an der jeweiligen Stelle über notwendige Dokumente für Einreichung.

Wann muss man einen Energieausweis haben?

Sie brauchen einen Energieausweis für Haus oder Wohnung, wenn Sie ein Objekt verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Der/die Verkäufer*in oder Vermieter*in ist verpflichtet einen Energieausweis vorzuweisen. Bei Neubauten ist bereits im Bauverfahren ein Energieausweis vorzuweisen und auch bei Zubauten oder Umbauten sind die Angaben bereitzustellen.

Wie oft muss ein Energieausweis erneuert werden?

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Danach muss dieser erneut ausgestellt werden.

Was passiert, wenn kein Energieausweis vorhanden ist?

Der fehlende Energieausweis stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann von Mieter*in, Käufer*in oder Pächter*in zur Anzeige gebracht werden. Dabei kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.500,- Euro anfallen.

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