FAQ zur Strom- oder Gas-Rechnung

Häufige Fragen zur Strom- oder Gas-Rechnung


Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, unsere Musterrechnungen für Strom und Gas, bzw. Erklärung der häufigsten Begriffe.

Viele Änderungen, wie z.B.: Rechnungserhalt per E-Mail, Umstellung auf Monatsrechnung oder Veränderung der Teilbeträge können Sie ganz bequem rund um die Uhr in unserem Service-Portal "Meine EVN" selbst erledigen. Sie müssen sich dazu nur einmal registrieren und Ihre Kundennummer mit Ihrer Vertragskontonummer (beides finden Sie auf Ihrer Rechnung) verknüpfen. 

Info: Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum Gasbrennwert verzögert sich die Rechnungslegung bei Gasrechnungen um bis zu 6 Wochen.

FAQ

Ich brauche eine Rechnungskopie. Können Sie mir diese bitte zusenden?

Alle Rechnungen finden Sie ganz einfach im Rechnungsarchiv des Service-Portals "Meine EVN".

Ich möchte meine Rechnungen lieber per Bankeinzug zahlen. Wie kann ich diesen erteilen?

Am schnellsten geht es online. Sie können im Service-Portal "Meine EVN" unter "Zahlungseinstellungen ändern" einfach Ihre Bankverbindung bekanntgeben und schon wird Ihre nächste Rechnung bzw. der nächste Teilbetrag von Ihrem Bankkonto abgebucht. 

Warum ist meine Gas-Rechnung noch nicht eingelangt?

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum Gasbrennwert verzögert sich die Rechnungslegung bei Gas-Rechnungen um bis zu 6 Wochen.

Was ist eine Einziehungsermächtigung und wie unterscheidet sie sich vom Abbuchungs- oder Dauerauftrag?

Im Fall einer Einziehungsermächtigung bucht die EVN zum Zeitpunkt der Fälligkeit die fälligen Rechnungsbeträge automatisch von Ihrem Konto ab. Im Unterschied zum Abbuchungs- oder Dauerauftrag, bei dem ausschließlich fixe Beträge zu festgelegten Terminen automatisch überwiesen werden können, wird der Betrag bei der Einziehungsermächtigung variabel an geänderte Rechnungsbeträge – z.B. nach Mehr- oder Minderverbrauch oder Preisanpassungen – angepasst. Sie brauchen sich also nicht extra darum zu kümmern.
Belastungen Ihres Kontos aus Einzügen können Sie innerhalb von 56 Tagen ohne Spesen von Ihrer Bank rückbuchen lassen. Außerdem können Sie die Ermächtigung jederzeit kostenlos bei Ihrer Bank widerrufen.

Wie funktioniert die Anmeldung zur E-Mail-Rechnung?

Mit nur wenigen Klicks können Sie sich im Service-Portal "Meine EVN" unter "Zahlungseinstellungen ändern" zur E-Mail-Rechnung anmelden. Die Rechnungen werden als signierte PDF-Dateien versandt.

Darüberhinaus erhalten Sie als EVN Energiekund*in mit Haushaltstarif einmalig 120 EVN Bonuspunkte für die Anmeldung und danach jährlich 120 EVN Bonuspunkte.

Warum gibt es bei monatlicher Zahlung nur 10 statt 12 Monats-Teilbeträge?

Um Kundinnen und Kunden die Kontrolle ihrer Jahresrechnungen zu erleichtern, sehen verschiedene Regelungen die Rechnungslegung unmittelbar nach der jeweiligen Jahresablesung vor. Da es in der Praxis aber nicht in allen Fällen möglich ist, innerhalb eines Monats abzulesen, die Abrechnung zu erstellen, zu versenden sowie diese unter Einhaltung der Zahlungsfrist fällig zu stellen, werden bei monatlicher Zahlung nur mehr 10 Teilbeträge in Rechnung gestellt. Bei einem regulären Ablauf mit monatlicher Zahlung werden im Monat vor und im Monat nach der Abrechnung keine Zahlungen fällig. Der erste Teilbetrag ist mit der Jahresabrechnung fällig.

Wie berechnen sich meine Teilbeträge?

Ermittelt werden die Teilbeträge für die jeweils kommende Verbrauchsperiode
- auf Basis der in der letzten Verbrauchsperiode bezogenen Energiemenge
- unter Berücksichtigung der aktuellen Preise
- unter der Annahme, dass Verbrauchsgewohnheiten und langjährige Durchschnittstemperaturen gleich bleiben.

Die daraus errechneten Energie- bzw. Netzkosten werden entsprechend Ihren gewählten Zahlungsmodalitäten aufgeteilt und ergeben den monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Teilbetrag.

Es ist uns ein Anliegen, Ihre Teilbeträge so zu berechnen, dass die Abweichungen zwischen den tatsächlichen Kosten und den bereits bezahlten Teilbeträgen bei der nächsten Jahresrechnung möglichst gering bleiben. Die Kalkulation erfolgt auf Basis eines behördlich verordneten, standardisierten Lastprofils (Verordnung durch die E-Control).

Kann ich den Teilbetrag ändern?

Wenn sich Ihr Verbrauchsverhalten ändert, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Teilbetrag im Service-Portal  "Meine EVN" anzupassen. Hinweis: Sollte es nach der Senkung Ihrer Teilbeträge im Zuge der Jahresrechnung zu einer Nachzahlung kommen, können wir Ihnen dafür leider keine Ratenzahlung anbieten.

Was bedeutet „rechnerisch ermittelt“ beim Zählerstand?

Liegen uns zum Abrechnungszeitpunkt Ihre tatsächlichen Zählerstände nicht vor, wird auf Basis Ihrer Vorjahreswerte ein vorläufiger Zählerstand rechnerisch ermittelt und der Abrechnung zugrunde gelegt. In diesem Fall ersuchen wir Sie um eine nachträgliche Ablesung Ihres aktuellen Zählerstandes und Bekanntgabe in unserem Service-Portal "Meine EVN" unter "Zählerstand eingeben".  Anschließend veranlassen wir ggf. für Sie eine kostenlose Rechnungskorrektur.

Was ist eine Kontrollablesung?

Aufgrund rechtlicher Vorschriften muss der Netzbetreiber auch bei jenen Kunden, die sich für die Selbstablesung entschieden haben, zumindest alle 3 Jahre eine Ablesung selbst durchführen.

Wie kann ich meinen Zählerstand bekanntgeben?

Nützen Sie einfach online die Möglichkeit in unserem Service-Portal "Meine EVN".

Wo finde ich meinen Zählpunkt?

Sie finden Ihren Zählpunkt 

  • Im Kundenportal unter "meine Tarife" 
  • Auf der Detailseite Ihrer Jahresrechnung. Bei diesen Musterrechnungen Strom bzw. Gas z.B. jeweils auf Seite 3.

Warum wird Gas in Kilowattstunden abgerechnet und nicht in Kubikmetern?

Durch die Verrechnung in Kilowattstunden (kWh) wird der Energiegehalt des Gasverbrauches abgerechnet. Dazu wird zunächst der Gasverbrauch über den Gaszähler messtechnisch in Kubikmetern (m³) erfasst und anschließend in kWh umgerechnet. Die Umrechnung ist in § 5 Z 3 der Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung festgelegt und erfolgt entsprechend der ÖVGW Richtlinie G 177. Der Umrechnungsfaktor wird durch den Netzbetreiber auf Basis der Daten der Abnahmestelle errechnet.

Wie erfolgt bei Gas die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden?

Die messtechnische Erfassung Ihres Gasverbrauchs erfolgt mittels eines Gaszählers in Kubikmetern (m³). Die Verrechnung Ihres Gasverbrauchs erfolgt allerdings in Kilowattstunden (kWh). Damit wird der Energiegehalt Ihres Gasverbrauchs abgerechnet.

Die Umrechnung erfolgt mittels eines Umrechnungsfaktors bzw. der so genannten Zustandszahl (z-Wert). Diese beiden Werte sind von der geographischen Höhe und vom Ort abhängig, an dem Ihr Zähler montiert ist (Innen- oder Außenmontage). Umrechnungsfaktor bzw. Zustandszahl müssen auf Ihrer Gasrechnung vermerkt sein.
Bis Ende 2023 wurde für die Umrechnung ein einheitlicher, meist jährlich verordneter Verrechnungsbrennwert für die jeweiligen Marktgebiete zugrunde gelegt. Aufgrund einer Umstellung der Bestimmung der Brennwerte auf Monatsbasis seit 1. Jänner 2024 ist für die Ermittlung des Umrechnungsfaktors nun der jeweilige Brennwert des Brennwertbezirkes, in dem sich die Kundenanlage befindet, heranzuziehen.

Durch die monatliche Ermittlung eines IST-Brennwertes je Brennwertbezirk ab 01.01.2024 kann es in der Abrechnung der Gasanlagen zu einer Verzögerung von bis zu 6 Wochen kommen. Der Brennwert für den Vormonat muss spätestens Monatsmitte des darauffolgenden Monats vorliegen.

Was ist der Biomasseförderzuschlag?

Der Biomasseförderzuschlag ist Teil der gesetzlichen Abgaben in Ihrer Strom-Rechnung. Er ist von allen an das öffentliche Netz in Niederösterreich angeschlossenen Endverbrauchern zu leisten und dient der Abdeckung von Mehraufwendungen bei Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und auf Basis von Abfällen mit hohem biogenem Anteil. Der Biomasseförderzuschlag besteht aus einer fixen Komponente und aus zwei verbrauchsabhängigen Komponenten. Die fixe Komponente wird mit dem Text „Biomasseförderzuschlag Grundpreis“ auf Ihrer Rechnung ausgewiesen und in Form eines jährlichen Euro-Betrages – unabhängig vom Verbrauch – verrechnet. Die Netznutzungs- und die Netzverlust-Komponente sind verbrauchsabhängig und werden für jede verbrauchte Kilowattstunde verrechnet. Auf der Rechnung weisen wir diese beiden verbrauchsabhängigen Komponenten in einer Zeile mit dem Text „Biomasseförderzuschlag verbrauchsabhängig“ aus. Die Preisangabe erfolgt – wie für alle verbrauchsabhängigen Preiskomponenten – in Cent pro Kilowattstunde.

Was ist die Ökostrompauschale?

Die Ökostrompauschale ist Teil der gesetzlichen Abgaben in Ihrer Strom-Rechnung. Sie ist von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern zu leisten und ist ein Förderbetrag für elektrische Energie aus Kraftwärmekopplungsanlagen, Kleinwasserkraftanlagen, mittleren Wasserkraftanlagen und sonstigen Ökostromanlagen. Gemeinsam mit dem Ökostromförderbeitrag dient sie außerdem der Abdeckung der Mehraufwendungen der Ökostromabwicklungsstelle. Sie ist ein fixer Betrag pro Jahr, der – unabhängig vom Verbrauch – bezahlt wird. 

Was ist die vereinbarte Netzbereitstellung?

Hierbei handelt es sich um die mit dem Netzbetreiber vereinbarte bzw. tatsächlich in Anspruch genommene Anschlussleistung Ihres Zählpunktes in kW. Die vereinbarte Netzbereitstellung sehen Sie auf Ihrer Strom-Rechnung; auf Gas-Rechnungen gibt es diese nicht.

Was versteht man unter Stromkennzeichnung?

Wir als Ihr Stromlieferant sind gesetzlich verpflichtet, Sie auf der Strom-Rechnung über die Herkunft des Stroms der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG und dessen Umweltauswirkungen zu informieren. Die Rubrik „Stromkennzeichnung“ zeigt Ihnen: 

  • die Energiequellen, aus der die elektrische Energie stammt 
  • die Mengen an CO2-Emissionen und radioaktivem Abfall, die bei der Erzeugung der elektrischen Energie entstanden sind 
  • die Herkunft Ihres Stroms 

Die Stromkennzeichnung bezieht sich auf die gesamte Stromaufbringung der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG.

Was zahle ich für die Kilowattstunde?

Ihren aktuellen Preis pro kWh sehen Sie jederzeit in unserem Service-Portal "Meine EVN" bzw. finden Sie am Preisblatt in der Vertragsinformation, die wir Ihnen im Zuge Ihres Vertragsabschlusses postalisch zugesendet haben. Als Kunde mit einem Float-Produkt finden Sie diesen in der monatlichen Preisinformation, die wir Ihnen wunschgemäß per SMS bzw. E-Mail schicken.

Wie hoch ist die Zählermiete (Messpreis)?

Ihre jährliche Zählermiete finden Sie am Blatt „Gas Details“ bzw. "Strom Details" in der Rubrik „Abrechnung“ unter „Netzkosten“ in der Position „Messgerät“.

Wie hoch ist mein Grundpreis?

Ihren jährlichen Grundpreis finden Sie am Blatt „Gas Details“ bzw. "Strom Details" in der Rubrik „Abrechnung“ auf Ihrer Jahresrechnung.

Wo finde ich Erklärungen zu meiner EVN Gas- oder Strom-Rechnung?

Hier finden Sie unsere Muster-Rechnungen für Strom und Gas, bzw. Erklärung der häufigsten Begriffe.

 

Bei der Gasrechnung kann es durch die monatliche Ermittlung eines IST-Brennwertes je Brennwertbezirk ab 01.01.2024 in der Abrechnung der Gasanlagen zu einer Verzögerung von bis zu 6 Wochen kommen. Der Brennwert für den Vormonat muss spätestens Monatsmitte des darauffolgenden Monats vorliegen.

Benötigen Sie Hilfe? Kontaktieren Sie uns!


Der EVN schreiben