Tarifumstellung

Wechseln Sie auf den Abnahmetarif SonnenStrom Monat

Wechsel auf SonnenStrom Monat



  • Wir aktualisieren unsere Vertragsbedingungen für Abnahmetarife. Daher werden Verträge für die Abnahme von Photovoltaikstrom, die NICHT auf SonnenStrom Monat lauten, laufend beendet
  • Wir freuen uns, Ihnen auch weiterhin Ihren SonnenStrom abkaufen zu dürfen. Vereinbaren Sie am besten gleich den neuen Abnahmevertrag SonnenStrom Monat. Der neue Tarif gilt ab dem Einlangen der Bestellung bei der EVN.
  • Der Online - Abschluss erfordert die Anmeldung in unserem Service-Portal "Meine EVN". 

    SonnenStrom Monat online abschließen

Details und Vorteile SonnenStrom Monat



  • Unser SonnenStrom-Angebot basiert auf einem fixen Ausgangswert, der monatlich an die Marktverhältnisse angepasst wird. Die Anpassung erfolgt auf Basis des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI Monat Base), der von der Österreichischen Energieagentur – Austrian Energy Agency (AEA) veröffentlicht wird. Dadurch stellen wir sicher, dass unser Angebot transparent und marktgerecht bleibt.
  • Bindungsfrei
  • Ohne Grundpreis
  • Der neue Tarif gilt ab dem Einlangen der Bestellung bei der EVN.
  • Automatische Preisinfo für das jeweilige Folgemonat per E-Mail.
  • Detaillierte Informationen finden Sie im Preisblatt Abnahme SonnenStrom Monat und in den Allgemeinen Einspeisebedingungen Photovoltaik.


SonnenStrom Monat online abschließen

Abnahmetarif SonnenStrom Monat 2025


Preisentwicklung, Preise in ct/kWh exkl. 20 % USt.


Monat
*ÖSPI Monat_base 

Privat,
Landwirtschaft
P0=7,0

**Business,
Teil einer ***Energiegemeinschaft
P0=6,0
Anlage >50_kW
P0=5,0
August 202584,485,915,074,22
Juli 202582,785,794,974,14
Juni 202575,075,254,503,75
Mai 202568,064,764,083,40
April 202581,875,734,914,09
März 2025109,647,676,585,48
Februar 2025119,808,397,195,99
Jänner 2025121,908,517,306,08

*    ohne Gewähr - der ÖSPI Monat Base wird von der Österreichischen Energieagentur - Austrian Energy Agency (AEA) veröffentlicht
**   z.B.: Gewerbe, Industrie, Dienstleistung, Handel, Gemeinde...
*** GEA (Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen), BEG (Bürgerenergiegemeinschaft), BEG (Erneuerbare Energiegemeinschaft)

Preisentwicklung 2024


Der Abnahmetarif SonnenStrom Monat für Haushalts- und Landwirtschaftskund*innen bewegte sich im letzten Jahr zwischen 4 (im Mai) und 7,5 (im Dezember) ct/kWh exkl. 20 % USt.

SonnenStrom Monat Preisverlauf 2024

Informations- und Preisblatt Abnahme SonnenStrom Monat PDF - Datei, 128 kB Allgemeine Einspeisebedingungen Photovoltaik PDF - Datei, 144 kB

FAQ

Warum bekomme ich das Schreiben zum Vertragsende? Muss ich irgendetwas machen?

Sie haben dieses Schreiben erhalten, da Sie einen Abnahmevertrag bei der EVN haben, der nicht weitergeführt wird. Am besten Sie wechseln Ihren Tarif gleich online. Der Tarifwechsel findet mit Einlangen der Bestellung statt.

Warum wird mein bestehender Abnahmevertrag beendet?

Der Marktwert von Energie in Zeiten starker PV-Einspeisung sinkt drastisch, deshalb ist es uns leider nicht möglich, die Einspeisevergütungen nach dem alten Modell aufrecht zu erhalten.

Was bedeutet die Vertragsbeendigung für mich?

Wenn Sie keinen neuen Abnahmevertrag vereinbaren, kann der Netzbetreiber Netz Niederösterreich GmbH nach diesem Datum die Abschaltung Ihrer Stromanlage einleiten. Durch die Abschaltung der Anlage und des Stromzählers ist weder die Einspeisung von Photovoltaik noch der Bezug von Strom möglich.

Wie funktioniert der Abnahmetarif SonnenStrom Monat genau?

Der Abnahmetarif SonnenStrom Monat basiert auf einem fixen Ausgangswert, der monatlich anhand eines Indexwerts (ÖSPI Monat Base) den Marktverhältnissen angepasst wird. Der Tarif ist bindungsfrei, jederzeit kündbar und hat keinen Grundpreis. Sie erhalten jeweils vorab eine Preisinformation per E-Mail von uns.

Was passiert, wenn ich keinen neuen Abnahmevertrag abschließe?

Sie müssen einen gültigen Abnahmevertrag haben, um Energie einspeisen zu können und dafür auch eine Vergütung zu erhalten. Sofern Sie dem Abnahmetarif SonnenStrom Monat der EVN nicht zustimmen möchten, schließen Sie bitte anderweitig einen Abnahmevertrag ab, z.B. mit der OeMAG, der Abwicklungsstelle für Ökostrom. 

Muss ich einen Vertrag mit der EVN abschließen?

Nein. Sie können sich zum Beispiel auch für die OeMAG, der Abwicklungsstelle für Ökostrom entscheiden. Wichtig ist, dass Sie einen neuen Abnahmevertrag abschließen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich wieder für die EVN entscheiden!