Abwasser

EVN Wasser betreibt in Großmugl, Niederhollabrunn, Ellends und Ludweis-Aigen eigene Kanäle und Abwasser-Reinigungsanlagen. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Kanalanschluss für häusliche Abwässer.

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Ihr Abwasser-Tarif


Das individuelle Tarifblatt für Ihre Gemeinde regelt den jährlichen Benützungs- und einmaligen Anschlussbeitrag der Abwasserentsorgung und weist auf die jährlich veränderliche Gebrauchsabgabe hin. Dieses Tarifblatt bekommen Sie in Ihrem EVN Kundenzentrum.

EVN Wasser rechnet bei der Abwasserentsorgung nicht pro Kubikmeter Wasser ab, sondern nach dem Belastungsfaktor Ihres Hauses. Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Gewerbebetriebe mit einer Wohneinheit haben den Belastungsfaktor 1. Gebäuden mit drei Wohneinheiten oder einem Betrieb und zwei Wohnungen wird der Faktor 1,5 zugewiesen. Objekte, die weder für Wohn- noch Gewerbezwecke nutzbar sind, bekommen den Faktor 0,5. Zur Preisermittlung wird der Benützungsbeitrag mit dem Belastungsfaktor Ihres Objektes multipliziert. Der Preis ist also nicht von Ihrem Wasserverbrauch abhängig!


Alle Tarife von EVN Wasser sind nach dem Verbraucherpreisindex VPI I wertgesichert: Ändert sich der Index um mehr als 5 %, werden die Tarife nach oben oder unten angepasst. 



Ihr Abwasser-Vertrag


Der Vertrag zur Abwasserbeseitigung durch die EVN setzt sich aus dem Tarifblatt Ihrer Gemeinde, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ihren individuellen Angaben zusammen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem EVN Kundenzentrum, um sich beraten und den Vertrag aufsetzen zu lassen. 


Der Abwasser-Vertrag hält Ihre persönlichen Daten fest, regelt Zahlungsmodalitäten, den Belastungsfaktor Ihres Objektes und die Höhe der Anschluss- und Benützungsbeiträge. Der Anschlussbeitrag betrifft Sie nur bei einem Neubau – übernehmen Sie ein Haus, ist dieser in der Regel bereits bezahlt. 


Erweitern Sie ein bestehendes Objekt so, dass sich der Belastungsfaktor erhöht, wird ein sogenannter Nachtragsbeitrag erhoben: Dieser deckt die Differenz zwischen dem alten und dem aktuellen Anschlussbeitrag ab.



Ihr Kanalanschluss


Vor Baubeginn führen wir mit Ihnen eine Begehung durch, bei der die genaue Lage des Hausanschlusses festgelegt und auf spezielle Probleme eingegangen wird. Bei jedem Hausanschluss ist auf Privatgrund möglichst nahe an der Grundstücksgrenze oder in einem Putzstück im Keller ein Hausanschluss-Kontrollschacht zu errichten. Dieser Schacht dient zur Beseitigung von möglichen Verstopfungen.


Vorhandene Senkgruben oder 3-Kammeranlagen können, wenn sie baulich einwandfrei sind und gründlich gereinigt werden, in einen Hausanschluss-Kontrollschacht umgebaut werden. Eine Senkgrube kann nicht parallel zum Kanal weiter benützt werden.


EVN Wasser errichtet alle Hausanschlüsse bis zur Grundgrenze. Anlagenteile auf Privatgrund, bestehend aus den Kanalleitungen und dem Hausanschluss-Kontrollschacht bzw. Putzstück, müssen durch Sie selbst errichtet werden – mit Hilfe Ihres Baumeisters oder Installateurs.


Die Dichtheit aller Teile des Kanalanschlusses muss anschließend von einem Fachkundigen geprüft und bestätigt werden. Sie als Liegenschaftseigentümer sind für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung verantwortlich. Die Kontrolle obliegt der Baubehörde bzw. Wasserrechtsbehörde des Bezirkes. 



Was tun im Falle einer Störung?


Jedes EVN Service Center hat eine eigene Notfallnummer für Störungen der Abwasserbeseitigung. Damit stellen wir sicher, dass Ihnen schnellstmöglich geholfen wird und auch niemand anderer zu Schaden kommt. Die Notfallnummer Ihres Service Centers finden Sie hier:


  • Horn: 02982 3664
  • Stockerau: 02266 65830
  • Waidhofen a.d. Thaya: 02842 53364


Vor Inbetriebnahme Ihres Kanalanschlusses muss die Dichtheit von einem Fachkundigen (Baumeister oder Installateur) geprüft und bestätigt werden. Bauliche Maßnahmen im Radius von einem Meter rund um die Kanalleitungen, wie Niveauveränderungen, Überbauungen und Pflanzungen, bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Bitte beachten Sie, dass wir für Mehraufwände und Schäden an Anlagen von EVN Wasser, die durch Maßnahmen ohne Zustimmung verursacht wurden, nicht aufkommen können. 

Versorgung

Ihre Notfallnummer

Häufige Fragen

Was darf in den Kanal eingeleitet werden?

EVN Wasser betreibt reine Schmutzwasserkanäle, also keine Regenwasser- oder Mischwasser-Systeme. In den Schmutzwasserkanal sind sämtliche Abwässer aus Küche, Bad, WC, Waschküche, Sauna etc. einzuleiten. Die Abwässer aus den Dachrinnen, der Hofentwässerung und Drainageleitungen dürfen nicht eingeleitet werden. Weiters ist die Einleitung aller Arten von landwirtschaftlichen Abwässern aus Jauche, Gülle etc. sowie Pflanzenschutzmittel und Düngemittel verboten.

Was ist der Benützungsbeitrag?

Der Benützungsbeitrag ist ein Kundenbeitrag zur Instandhaltung der Kanalleitungen und Pumpwerke sowie der Benützung der Kläranlage und Kanäle. Der Benützungsbeitrag wird mit dem Belastungsfaktor multipliziert: Ein Objekt mit dem Belastungsfaktor 1,5 hat einen Anschlussbeitrag von € X x 1,5. Der Benützungsbeitrag ist nicht vom Verbrauch, sondern nur vom Belastungsfaktor abhängig. Es gibt jedoch Bundesländer (Wien und Tirol), wo die Kanalgebühr an den Wasserbedarf gekoppelt ist.

Was ist die Gebrauchsabgabe?

Die Gebrauchsabgabe für den Gebrauch von öffentlichem Grund wird von der Gemeinde eingehoben. Da sich diese Abgabe jährlich verändert, kann sie nicht im Vorhinein im Tarifblatt abgedruckt werden. Sie wird jedoch im Punkt  "Abrechnung" des Tarifblatts angekündigt. Diese Abgabe ist jährlich zu entrichten.

Was muss ich über den Tarif wissen?

Die Tarife sind innerhalb einer Gemeinde gleich, von Gemeinde zu Gemeinde jedoch unterschiedlich. Die Höhe des Anschlussbeitrags und des Benützungsbeitrags richtet sich nach dem Ausmaß der baulichen Vorleistungen (Kanallängen, Pumpwerke und Kläranlagen). Diese sind in jeder Gemeinde verschieden, wie auch die Kanalgebühren von den Gemeinden, die die Abwasserentsorgung selbst betreiben.
Das Tarifblatt enthält den jährlich zu entrichtenden Benützungsbeitrag und die Höhe des einmaligen Anschlussbeitrags. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich unter Berücksichtigung der im Abwasservertrag gewählten Voraus- bzw. Teilbetragszahlungen. Bei dieser Abrechnung ersehen Sie auch die Höhe der jährlichen Gebrauchsabgabe. Alle Preisangaben im Tarifblatt sind mit dem Verbraucherpreisindex (VPI I) wertgesichert. Ab einem Indexsprung von 5 % werden die Tarife angepasst. In Einzelfällen kann es noch separat verhandelte Preissprünge geben, diese sind auf jeden Fall am Tarifblatt gesondert angeführt.

Was versteht man unter ordnungsgemäßer Abwasserbeseitigung?

Darunter versteht man die Einleitung der Abwässer von Küche, Bad, WC, Waschküche, Sauna etc. in einen öffentlichen Schmutzwasserkanal oder in eine flüssigkeitsdichte Senkgrube. Bei Verwendung einer Senkgrube ist die regelmäßige, ordnungsgemäße Abfuhr in eine Kläranlage nachzuweisen.
 

Was ist der Anschlussbeitrag?

Der Anschlussbeitrag ist ein Kundenbeitrag zu den Errichtungskosten der Abwasserbeseitigungsanlagen, bestehend aus dem Kanalnetz und der Kläranlage. Dieser Beitrag wird einmalig bei einem neuen Anschluss verrechnet. Die Höhe des Anschlussbeitrags wird im Tarifblatt Ihrer Gemeinde bekanntgegeben. Das Tarifblatt bekommen Sie in Ihrem EVN Kundenzentrum. Sie können den Anschlussbeitrag sofort oder in Raten zu 12 oder 24 Monaten zahlen. Die Höhe der Rate ist dem Tarifblatt zu entnehmen. Der Anschlussbeitrag wird mit dem Belastungsfaktor multipliziert: Ein Objekt mit dem Belastungsfaktor 1,5 hat einen Anschlussbeitrag von € X x 1,5.
 

Welches Kundenzentrum ist für mich zuständig?

EVN Wasser versorgt zurzeit die Gemeinden Großmugl, Niederhollabrunn, Ellends und Ludweis-Aigen mit Abwasser-Beseitigung. Wenn Sie in Großmugl oder Niederhollabrunn wohnen, wenden Sie sich bitte an das EVN Kundenzentrum Stockerau. Für Ludweis-Aigen ist das Kundenzentrum Horn zuständig. Das Kundenzentrum in Waidhofen/Thaya berät Kunden aus Ellends.

Wie bezahle ich meine Rechnung?

Die Abrechnung erfolgt einmal im Jahr unter Berücksichtigung der im Abwasservertrag gewählten Voraus- oder Teilbetragszahlungen. Für die Zeit vor dem ersten vollen Abrechnungsjahr erfolgt eine anteilsmäßige Verrechnung. Neben dem Anschlussbeitrag und dem Benützungsbeitrag kommen noch einmalig die Kosten für die Errichtung des Hausanschlusses auf Eigengrund und jährlich die Gebrauchsabgabe dazu.

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