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Maßnahmen gegen Energiearmut

Unterstützung für vulnerable Kund*innen



Das Wertegerüst der EVN umfasst auch das klare Bekenntnis zu sozialer Verantwortung, das im aktuellen Umfeld nochmals stark an Bedeutung gewinnt. Energieversorgung muss nicht nur zuverlässig sein, sondern vor allem auch bezahlbar bleiben. Uns ist bewusst, dass die Preisanstiege bei Energie gerade für finanzschwache Haushalte eine Belastung darstellen. Deshalb intensivieren wir unsere Bemühungen und Initiativen zur Unterstützung vulnerabler Kund*innengruppen. Unsere Mitarbeiter*innen in Customer Relations und in den Service Centers sind auf dieses Anliegen hin speziell geschult und sensibilisiert. Über unterschiedliche Kanäle (persönlich, telefonisch oder online) bieten sie individuelle Beratung von Energiespartipps bis hin zum Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten und halten aktiv den Kontakt mit unseren Kund*innen. Energiespartipps vermitteln wir auch über unsere Website sowie im persönlichen Kontakt – in unseren Service Centers ebenso wie im Rahmen der Kampagnen mit unserem Info-Bus. Da die Unterstützung vulnerabler Kund*innen von deren spezifischen Bedürfnissen, der aktuellen Marktsituation und den Sozialprogrammen in den einzelnen Märkten abhängt, liegt die Verantwortung für die Umsetzung konkreter Initiativen in den einzelnen Konzerngesellschaften.


In Österreich bewähren sich hier seit vielen Jahren Maßnahmen wie unsere Kooperation mit der Caritas, der Schuldnerberatung Niederösterreich, der Diakonie sowie dem Niederösterreichischen Armutsnetzwerk. Diese Zusammenarbeit haben wir zuletzt weiter intensiviert. Einen Fokus bilden hier Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen, durch die sich oft erhebliche Kostenreduktionen erzielen lassen. Sehr gute Erfahrungen machen wir dabei mit Programmen, in denen wir nach dem Prinzip „Train the Trainer“ Sozialarbeiter*innen für Beratungsgespräche ausbilden (z. B. zu den Themen Energieeinsparung, Fördermöglichkeiten in Form von Heizkostenzuschüssen etc.) oder sie bei ihrer Arbeit mit armutsgefährdeten Personen begleiten. 

 

Unser regelmäßiger Austausch mit den genannten Organisationen erleichtert es zudem, im Einzelfall gezielte Maßnahmen für sozial benachteiligte Kund*innen abzustimmen. Dazu zählen individuelle Vereinbarungen über Stundungen oder Ratenzahlungen ebenso wie Lösungen, die wir in Kooperation mit Hilfsorganisationen und Anbieter*innen sozialer Hilfsleistungen erarbeiten. Grundsätzlich sind wir in begründeten Einzelfällen stets um größtmögliches Entgegenkommen bemüht und versuchen frühzeitig, gemeinsam mit unseren Kund*innen eine Lösung zu finden. In diesem Sinn sehen wir z. B. Vertragsbeendigungen als absolute Ultima Ratio und tun alles, um derartige Maßnahmen wo immer möglich zu vermeiden.

 

Für den Zeitraum von 1. Dezember 2025 bis 15. Februar 2026 haben wir auf Abschaltungen bei Haushaltskund*innen, die Zahlungsprobleme haben, verzichtet. Zusätzlich konnten für diesen Zeitraum auch die Zinsen für Ratenzahlungen ausgesetzt werden.


Zur Unterstützung besonderer sozialer Härtefälle wurde ein mit  jährlich 3 Mio. Euro dotierter Energiehilfe-Fonds eingerichtet, der betroffene Haushalte mit professioneller Energieberatung, Gerätetausch oder einer Überbrückungsfinanzierung für Energierechnungen unterstützen soll. Die Abwicklung der von diesem Fonds gewährten Unterstützungen erfolgt über soziale Institutionen.