Was ist der Sozialtarif?
In Österreich haben Haushalte mit geringem Einkommen ab 1. April 2026 die Möglichkeit, Strom zu einem vergünstigten, bundesweit einheitlichen Preis zu beziehen. Der Sozialtarif ist gesetzlich geregelt und soll vor Energiearmut schützen. Die Grundlagen dafür wurden durch das neue österreichische Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) geschaffen. Ein Anspruch kann nicht bei der EVN beantragt werden, sondern läuft über Information der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).
- Wer kann den Sozialtarif für Strom nützen?
Anspruch haben volljährige Personen (ausgenommen Studierende) mit Hauptwohnsitz in Österreich und einer gültigen Befreiung vom ORF-Beitrag (OBS-Bescheid). In einzelnen Fällen kann es nötig sein, fehlende Daten (etwa die Zählpunktnummer) bei der ORF-Beitrags Service GmbH nachzutragen. Die vollständigen Daten der bezugsberechtigten Personen werden uns von OBS übermittelt. - Sie haben einen gültigen OBS-Bescheid?
Wenn alle notwendigen Informationen vorliegen und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Der gestützte Energieverbrauchspreis wird automatisch bei Ihrer nächsten Teilbetragsvorschreibung berücksichtigt. - Was müssen Sie tun, um einen OBS-Bescheid zu beantragen?
Zur Überprüfung, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Daten nachtragen oder einen OBS-Bescheid beantragen möchten, nützen Sie bitte die Website der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS). - Wie wird der gestützte Strompreis berechnet?
Grundsätzlich bleibt Ihr bestehender Energieliefervertrag (Bindung, Grundpreis) aufrecht. Solange Ihr OBS-Bescheid gültig ist, wird jedoch bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh / Jahr für den Energieverbrauchspreis nur der untere Referenzwert von 6 Cent / kWh netto (hinzu kommen Steuern, Netzentgelte und Abgaben) verrechnet.
Ihr vertraglicher Energieverbrauchspreis wird mit dem unteren Referenzwert (6 Cent / kWh netto) und dem oberen - am Börsenpreis orientierten - Referenzwert verglichen. Für die begünstigten 2.900 kWh / Jahr gilt immer der niedrigste dieser drei Werte. Ab 2.901 kWh fällt der untere - gestützte - Referenzwert weg und der günstigere der beiden anderen (vertraglicher Energieverbrauchspreis oder oberer Referenzwert) wird verrechnet.