Sozialtarif für Strom

Gestützter Strompreis für einkommensschwache Haushalte

Was ist der Sozialtarif?


In Österreich haben Haushalte mit geringem Einkommen ab 1. April 2026 die Möglichkeit, Strom zu einem vergünstigten, bundesweit einheitlichen Preis zu beziehen. Der Sozialtarif ist gesetzlich geregelt und soll vor Energiearmut schützen. Die Grundlagen dafür wurden durch das neue österreichische Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) geschaffen. Ein Anspruch kann nicht bei der EVN beantragt werden, sondern läuft über Information der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).


  • Wer kann den Sozialtarif für Strom nützen?
    Anspruch haben volljährige Personen (ausgenommen Studierende) mit Hauptwohnsitz in Österreich und einer gültigen Befreiung vom ORF-Beitrag (OBS-Bescheid). In einzelnen Fällen kann es nötig sein, fehlende Daten (etwa die Zählpunktnummer) bei der ORF-Beitrags Service GmbH nachzutragen. Die vollständigen Daten der bezugsberechtigten Personen werden uns von OBS übermittelt. 
  • Sie haben einen gültigen OBS-Bescheid?
    Wenn alle notwendigen Informationen vorliegen und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Der gestützte Energieverbrauchspreis wird automatisch bei Ihrer nächsten Teilbetragsvorschreibung berücksichtigt.
  • Was müssen Sie tun, um einen OBS-Bescheid zu beantragen?
    Zur Überprüfung, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Daten nachtragen oder einen OBS-Bescheid beantragen möchten, nützen Sie bitte die Website der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).
  • Wie wird der gestützte Strompreis berechnet?
    Grundsätzlich bleibt Ihr bestehender Energieliefervertrag (Bindung, Grundpreis) aufrecht. Solange Ihr OBS-Bescheid gültig ist, wird jedoch bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh / Jahr für den Energieverbrauchspreis nur der untere Referenzwert von 6 Cent / kWh netto (hinzu kommen Steuern, Netzentgelte und Abgaben) verrechnet.

    Ihr vertraglicher Energieverbrauchspreis wird mit dem unteren Referenzwert (6 Cent / kWh netto) und dem oberen - am Börsenpreis orientierten - Referenzwert verglichen. Für die begünstigten 2.900 kWh / Jahr gilt immer der niedrigste dieser drei Werte. Ab 2.901 kWh fällt der untere - gestützte - Referenzwert weg und der günstigere der beiden anderen (vertraglicher Energieverbrauchspreis oder oberer Referenzwert) wird verrechnet.

Haben Sie Fragen?


Die wichtigsten Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET). Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben und auch in den von uns unten zusammengestellten FAQ keine Antwort finden, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

FAQ

Was ist der Sozialtarif (gestützter Strompreis) und wozu dient er?

Der Sozialtarif ist ein bundeseinheitlicher, vergünstigter Strompreis für Haushalte mit geringem Einkommen gemäß den Bestimmungen des § 36ff ElWG. Ziel ist es, die Belastung durch hohe Energiekosten zu verringern und Haushalte vor Energiearmut zu schützen.

Alle Stromlieferanten in Österreich, die Haushaltskundinnen und Haushaltskunden beliefern, sind gesetzlich verpflichtet, diesen Tarif anzubieten.

Ab wann gilt der Sozialtarif?

Der Sozialtarif tritt am 1. April 2026 in Kraft.

Wie lange gilt der Sozialtarif?

Der Sozialtarif gilt grundsätzlich für die Dauer der Befreiung vom ORF-Beitrag (OBS-Bescheid). Wenn die Voraussetzungen dafür wegfallen, endet auch der Anspruch auf den Sozialtarif.

Die gesetzliche Grundlage des Sozialtarifs gilt derzeit bis 31. März 2036.

Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif?

Anspruch haben volljährige Personen, die
 

  • vom ORF-Beitrag befreit (OBS-Bescheid) sind
  • ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und dort gemeldet sind
  • und bestimmte Sozialleistungen beziehen und die gesetzliche Grenze für das Haushaltseinkommen nicht überschreiten.
 

Dazu zählen zum Beispiel:
 

  • Pensionen
  • Pflegegeld
  • Leistungen vom AMS
  • Sozialhilfe
  • Leistungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses
  • Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung

Für wen gilt der Sozialtarif nicht?

Studierende sind vom Gesetz ausgenommen.

Muss ich den Sozialtarif beantragen?

Wenn Sie noch nicht vom ORF-Beitrag befreit sind, müssen Sie zuerst eine Befreiung beim ORF-Beitrags Service (OBS) beantragen.

Wenn Sie bereits befreit sind, wird der Sozialtarif grundsätzlich automatisch für Ihre Stromrechnung angewendet und verrechnet.

In einzelnen Fällen kann es notwendig sein, zusätzliche Daten – zum Beispiel die Zählpunktnummer – beim OBS nachzureichen.

Gilt der Sozialtarif nur für Haushaltskund*innen?

Ja. Der Sozialtarif gilt ausschließlich für Haushaltskund*innen.

Gibt es einen Sozialtarif auch für Unternehmen oder Gewerbe?

Nein. Der Sozialtarif ist ausschließlich für Haushaltskund*innen vorgesehen.

Gibt es einen Sozialtarif auch für Gas oder andere Energieformen?

Nein. Der Sozialtarif gilt nur für Strom.
 

Gilt der Sozialtarif für meinen gesamten Haushalt?

Der Sozialtarif gilt für den Stromanschluss am Hauptwohnsitz, wenn eine berechtigte Person dort gemeldet ist.

Bitte beachten Sie: Die Berücksichtigung des Kontigents von 2900 kWh für den gestützten Strompreis, gilt nur für Haushalte mit den Lastprofilen H0 und L

Sollte Ihr Lastprofil  z.B. ein Nachtstromzähler (U) sein, fällt dieser nicht unter diese Regelung. In diesem Fall wird der obere Referenzwert angewendet.

Gilt der Sozialtarif auch für Zweitwohnsitze?

Nein. Der Sozialtarif kann nur für den Hauptwohnsitz angewendet werden.

Was ist der untere Referenzwert?

Der untere Referenzwert ist der gesetzlich festgelegte maximale Energieverbrauchspreis in der Höhe von 6 Cent pro kWh netto (exkl. Netzentgelte, Steuern, Abgaben), der für den Verbrauch von 2.900 kWh pro Jahr an bezugsberechtigte Haushalte verrechnet wird. 

Bitte beachten Sie, dass der Energieverbrauchspreis des unteren Referenzwertes ab 1. Jänner 2027 jährlich angepasst wird. 

Einfaches Rechenbeispiel: 
Annahme: Verbrauch liegt bei 2.500 kWh x 0,06 Euro/kWh = 150,- Euro netto (es fallen zusätzlich Netzentgelte, Steuern und Abgaben an).

Was ist der obere Referenzwert?

Der obere Referenzwert ist ein marktbasierter Preis, der sich quartalsweise ändern kann. Dieser Energieverbrauchspreis wird bezugsberechtigten Haushalten für den Strom-Verbrauch über 2.900 kWh – also über 2.900 kWh hinaus – maximal verrechnet.

Einfaches Rechenbeispiel:
Annahme: Verbrauch liegt bei 3.500 kWh
2.900 kWh x 0,06 Euro/kWh = 174,- Euro netto
Mehrverbrauch: 3.500-2.900 = 600 kWh; dieser Mehrverbrauch über dem Grundkontingent wird mit dem oberen Referenzwert (angenommener Beispielwert da dieser schwankt sind 10 Cent/kWh)
600 kWh x 0,10 Euro/kWh = 60,- Euro netto
Netto-Energiekosten: 174,- Euro (Grundkontingent) + 60,- Euro (Mehrverbrauch) = 234,- Euro netto (es fallen zusätzlich Netzentgelte, Steuern und Abgaben an)

Der obere Referenzwert wird quartalsweise von der Regulierungsbehörde berechnet und veröffentlicht.

 

Warum wird bei meiner Abrechnung nur der obere Referenzwert berücksichtigt?

Bitte beachten Sie: Die Berücksichtigung des Kontigents von 2900 kWh für den gestützten Strompreis, gilt nur für Haushalte mit den Lastprofilen H0 und L. 

Sollte Ihr Lastprofil  z.B. ein Nachtstromzähler (U) sein, fällt dieser nicht unter diese Regelung. In diesem Fall wird der obere Referenzwert angewendet.
 

Wie erfährt mein Stromlieferant, dass ich Anspruch habe?

Mit der Befreiung vom ORF-Beitrag informiert die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) automatisch EVN darüber, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie erhalten den gestützten Preis in der Höhe von 6 Cent/kWh netto bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh.

Ich bin bereits vom ORF Beitrag befreit und habe von der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) ein Schreiben mit Formular bekommen. Wem sende ich das ausgefüllte Formular?

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular ausschließlich an die ORF-Beitrags Service GmbH mit dem im Schreiben beigelegten Rücksendekuvert.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular nicht an EVN, wir können das Formular nicht verarbeiten. OBS wird nach positiver Bearbeitung Ihres Formulars uns entsprechend informieren, dass Ihr Haushalt die Voraussetzungen für den Sozialtarif erfüllt.

Wie funktioniert der Strompreis beim Sozialtarif?

Für einen Stromverbrauch bis 2.900 kWh pro Jahr – dem sogenannten Grundkontingent – gilt ein gesetzlich festgelegter Energieverbrauchspreis von derzeit 6 Cent pro kWh netto. Bitte beachten Sie, dass Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben hinzukommen.

Dieser Wert wird jährlich angepasst.

Was passiert, wenn ich mehr als 2.900 kWh Strom pro Jahr verbrauche?

Für einen Stromverbrauch bis 2.900 kWh pro Jahr gilt der gesetzlich festgelegte Energiepreis von derzeit 6 Cent pro kWh netto (exkl. Netzentgelte, Steuern und Abgaben).

Für den darüber hinausgehenden Stromverbrauch gilt ebenfalls eine gesetzlich geregelte Preisfestsetzung. Der sogenannte obere Referenzwert orientiert sich am Preis an der Strombörse und spiegelt die tatsächlichen Beschaffungskosten wider und ist auf der Website der Regulierungsbehörde zu finden.

Wie wird das Grundkontingent von 2.900 kWh berechnet?

Das Kontingent bezieht sich auf den jährlichen Stromverbrauch eines durchschnittlichen Haushalts.

Ich habe einen saisonal unterschiedlichen Stromverbrauch - wie wird das Kontingent berechnet?

Das Grundkontingent von 2.900 kWh gilt für den gesamten Jahresverbrauch und wird nicht monatlich aliquotiert.

Gibt es auch einen Rabatt auf Netzkosten?

Nein. Der Sozialtarif betrifft ausschließlich den Energieverbrauchspreis. Netzentgelte, Steuern und Abgaben bleiben unverändert.

Bleibt mein Stromliefervertrag bestehen?

Ja. Ihr bestehender Stromliefervertrag bleibt weiterhin aufrecht. Der Sozialtarif betrifft lediglich den Energieverbrauchspreis innerhalb Ihres bestehenden Vertrags.

Ich habe einen Stromvertrag mit Mindestlaufzeit. Bekomme ich trotzdem den Sozialtarif?

Ja. Ihr Stromliefervertrag inkl. den vertraglich vereinbarten Konditionen sowie auch eine etwaige Mindestvertragslaufzeit und/oder Preisgarantie, bleiben weiterhin aufrecht. Aufgrund der Regelungen zum Sozialtarif wird anstelle Ihres vertraglich vereinbarten Preises inkl. Rabatte/Bonus der Sozialtarif verrechnet. Das wird auf Ihrer Abrechnung ausgewiesen.

Wo sehe ich den Sozialtarif auf meiner Rechnung?

Der Sozialtarif wird auf der Stromabrechnung gesondert ausgewiesen.

Warum steht auf meiner Rechnung weiterhin mein alter Tarifname?

Der Sozialtarif ist kein eigener Tarif, sondern eine gesetzliche Preisregelung innerhalb Ihres bestehenden Stromvertrags. Daher steht auf der Rechnung weiterhin der ursprüngliche Tarifname.

Ab wann wird der Sozialtarif auf meiner Rechnung berücksichtigt?

Der Sozialtarif wird ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem der Anspruch bestätigt wurde und die Information bei EVN vorliegt.

Warum bekomme ich keine Monatsrechnung mehr mit dem Sozialtarif?

Der Sozialtarif kann nur im Rahmen einer Jahresabrechnung verrechnet werden.

Was passiert, wenn ich umziehe?

Bitte informieren Sie die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) über Ihre neue Adresse.

Ich wechsle meinen Stromlieferanten - gilt der Sozialtarif weiterhin?

Ja. Der Anspruch auf den Sozialtarif ist unabhängig vom Stromlieferanten. Informieren Sie die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) über den Lieferantenwechsel. Die OBS informiert den neuen Lieferanten über Ihre Voraussetzungen zum Sozialtarif.

Was passiert, wenn meine Voraussetzungen wegfallen?

Wenn die Voraussetzungen für die ORF-Befreiung nicht mehr erfüllt sind, endet auch der Anspruch auf den gestützten Strompreis.

Gibt es zusätzliche Unterstützungen?

Für Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es eine zusätzliche jährliche Unterstützung von 52,50 Euro für jede weitere Person.

Auch bei stromintensivem medizinischem Bedarf (z.B.: Heimdialyse oder Beatmungsgeräte) kann es weitere Unterstützungen geben.

Wo finde ich meine Zählpunktnummer?

Die Zählpunktnummer bzw. Zählpunktbezeichnung finden Sie
 

  • in „Meine EVN“ im Reiter „Kundendaten verwalten“ > „Anlagen verwalten“ 
  • auf der Detailseite Ihrer Stromrechnung

Sie können auch die Zählpunktauskunft der Netz Niederösterreich GmbH nützen.