Was ist der Sozialtarif?
In Österreich haben Haushalte mit geringem Einkommen ab 1. April 2026 die Möglichkeit, Strom zu einem vergünstigten, bundesweit einheitlichen Preis zu beziehen. Der Sozialtarif ist gesetzlich geregelt und soll vor Energiearmut schützen. Die Grundlagen dafür wurden durch das neue österreichische Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) geschaffen. Ein Anspruch kann nicht bei der EVN beantragt werden, sondern läuft über Information der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).
- Wer kann den Sozialtarif für Strom nützen?
Anspruch haben volljährige Personen (ausgenommen Studierende) mit Hauptwohnsitz in Österreich und einer gültigen Befreiung vom ORF-Beitrag (OBS-Bescheid). In einzelnen Fällen kann es nötig sein, fehlende Daten (etwa die Zählpunktnummer) bei der ORF-Beitrags Service GmbH nachzutragen. Die vollständigen Daten der bezugsberechtigten Personen werden uns von OBS übermittelt. - Sie haben einen gültigen OBS-Bescheid?
Wenn alle notwendigen Informationen vorliegen und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Der gestützte Energieverbrauchspreis wird automatisch bei Ihrer nächsten Teilbetragsvorschreibung berücksichtigt. - Sie haben von der OBS das Schreiben „Alles erledigt – Sie müssen nichts weiter tun“ erhalten?
Dann liegen der OBS alle Daten für die Übermittlung an EVN vor - die Daten werden im April an EVN übergeben. Wurde der Sozialtarif erfolgreich aktiviert, wird er bei der nächsten Stromverrechnung bzw. Jahres- oder Schlussrechnung berücksichtigt. Der Sozialtarif tritt mit April in Kraft und wird daher erst auf Abrechnungen mit Verbrauchszeiträumen nach dem 01. April sichtbar sein. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Aktivierung des Sozialtarifs gerade in der Einführungsphase einige Wochen in Anspruch nehmen kann. - Sie haben von der OBS das Schreiben „Nacherfassung der Zählpunktnummer Strom“ erhalten?
Füllen Sie bitte das von der OBS beigelegte Formular aus und retournieren es an die OBS - die Daten werden im April an EVN übergeben. Die Zählpunktnummer (beginnt mit AT.... und ist 33-stellig) finden Sie auf Ihrer Stromrechnung, Ihrem Strom-Vertrag oder online im Service-Portal "Meine EVN". Wichtig: Die Zählpunktnummer ist nicht auf Ihrem Stromzähler angeführt. - Was müssen Sie tun, um einen OBS-Bescheid zu beantragen?
Zur Überprüfung, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Daten nachtragen oder einen OBS-Bescheid beantragen möchten, nützen Sie bitte die Website der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS). - Wie wird der gestützte Strompreis berechnet?
Grundsätzlich bleibt Ihr bestehender Energieliefervertrag (Bindung, Grundpreis) aufrecht. Solange Ihr OBS-Bescheid gültig ist, wird jedoch bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh / Jahr für den Energieverbrauchspreis nur der untere Referenzwert von 6 Cent / kWh netto (hinzu kommen Steuern, Netzentgelte und Abgaben) verrechnet.