FAQ zu Zahlungseinstellungen

Häufige Fragen zu Zahlungseinstellungen


Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu den Zahlungseinstellungen.

Viele Änderungen, wie z.B.: Rechnungserhalt per E-Mail, Umstellung auf Monatsrechnung oder Veränderung der Teilbeträge können Sie ganz bequem rund um die Uhr in unserem Service-Portal "Meine EVN" selbst erledigen. Sie müssen sich dazu nur einmal registrieren und Ihre Kundennummer mit Ihrer Vertragskontonummer (beides finden Sie auf Ihrer Rechnung) verknüpfen. 

Sollte damit Ihre Frage nicht gelöst sein und Sie auch bei den FAQ keine passende Antwort gefunden haben, können Sie uns Ihr Anliegen gerne schreiben.

FAQ

Ich möchte meine Rechnungen lieber per Bankeinzug zahlen. Wie kann ich diesen erteilen?

Am schnellsten geht es online. Sie können im Service-Portal "Meine EVN" unter "Zahlungseinstellungen ändern" einfach Ihre Bankverbindung bekanntgeben und schon wird Ihre nächste Rechnung bzw. der nächste Teilbetrag von Ihrem Bankkonto abgebucht. 

Warum gibt es bei monatlicher Zahlung nur 10 statt 12 Monats-Teilbeträge?

Um Kundinnen und Kunden die Kontrolle ihrer Jahresrechnungen zu erleichtern, sehen verschiedene Regelungen die Rechnungslegung unmittelbar nach der jeweiligen Jahresablesung vor. Da es in der Praxis aber nicht in allen Fällen möglich ist, innerhalb eines Monats abzulesen, die Abrechnung zu erstellen, zu versenden sowie diese unter Einhaltung der Zahlungsfrist fällig zu stellen, werden bei monatlicher Zahlung nur mehr 10 Teilbeträge in Rechnung gestellt. Bei einem regulären Ablauf mit monatlicher Zahlung werden im Monat vor und im Monat nach der Abrechnung keine Zahlungen fällig. Der erste Teilbetrag ist mit der Jahresabrechnung fällig.

Wie berechnen sich meine Teilbeträge?

Ermittelt werden die Teilbeträge für die jeweils kommende Verbrauchsperiode
- auf Basis der in der letzten Verbrauchsperiode bezogenen Energiemenge
- unter Berücksichtigung der aktuellen Preise
- unter der Annahme, dass Verbrauchsgewohnheiten und langjährige Durchschnittstemperaturen gleich bleiben.

Die daraus errechneten Energie- bzw. Netzkosten werden entsprechend Ihren gewählten Zahlungsmodalitäten aufgeteilt und ergeben den monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Teilbetrag.

Es ist uns ein Anliegen, Ihre Teilbeträge so zu berechnen, dass die Abweichungen zwischen den tatsächlichen Kosten und den bereits bezahlten Teilbeträgen bei der nächsten Jahresrechnung möglichst gering bleiben. Die Kalkulation erfolgt auf Basis eines behördlich verordneten, standardisierten Lastprofils (Verordnung durch die E-Control).

Kann ich den Teilbetrag ändern?

Wenn sich Ihr Verbrauchsverhalten ändert, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Teilbetrag im Service-Portal  "Meine EVN" anzupassen. Hinweis: Sollte es nach der Senkung Ihrer Teilbeträge im Zuge der Jahresrechnung zu einer Nachzahlung kommen, können wir Ihnen dafür leider keine Ratenzahlung anbieten.

Was ist eine Einziehungsermächtigung und wie unterscheidet sie sich vom Abbuchungs- oder Dauerauftrag?

Im Fall einer Einziehungsermächtigung bucht die EVN zum Zeitpunkt der Fälligkeit die fälligen Rechnungsbeträge automatisch von Ihrem Konto ab. Im Unterschied zum Abbuchungs- oder Dauerauftrag, bei dem ausschließlich fixe Beträge zu festgelegten Terminen automatisch überwiesen werden können, wird der Betrag bei der Einziehungsermächtigung variabel an geänderte Rechnungsbeträge – z.B. nach Mehr- oder Minderverbrauch oder Preisanpassungen – angepasst. Sie brauchen sich also nicht extra darum zu kümmern.
Belastungen Ihres Kontos aus Einzügen können Sie innerhalb von 56 Tagen ohne Spesen von Ihrer Bank rückbuchen lassen. Außerdem können Sie die Ermächtigung jederzeit kostenlos bei Ihrer Bank widerrufen.

Wie funktioniert die Anmeldung zur E-Mail-Rechnung?

Mit nur wenigen Klicks können Sie sich im Service-Portal "Meine EVN" unter "Zahlungseinstellungen ändern" zur E-Mail-Rechnung anmelden. Die Rechnungen werden als signierte PDF-Dateien versandt.

Darüberhinaus erhalten Sie als EVN Energiekund*in mit Haushaltstarif einmalig 120 EVN Bonuspunkte für die Anmeldung und danach jährlich 120 EVN Bonuspunkte.

Ich brauche eine Rechnungskopie. Können Sie mir diese bitte zusenden?

Alle Rechnungen finden Sie ganz einfach im Rechnungsarchiv des Service-Portals "Meine EVN".

Wie kann ich meinen Zählerstand bekanntgeben?

Nützen Sie einfach online die Möglichkeit in unserem Service-Portal "Meine EVN".

Wo finde ich Erklärungen zu meiner EVN Gas-Rechnung?

Alle Details finden Sie hier auf unserer Muster-Rechnung bzw. bei den Begriffserklärungen.

Bei der Gas-Rechnung kann es durch die monatliche Ermittlung eines IST-Brennwertes je Brennwertbezirk ab 01.01.2024 in der Abrechnung der Gasanlagen zu einer Verzögerung von bis zu 6 Wochen kommen. Der Brennwert für den Vormonat muss spätestens Monatsmitte des darauffolgenden Monats vorliegen.

Wo finde ich Erklärungen zu meiner EVN Strom-Rechnung?

Alle Details finden Sie hier auf unserer Muster-Rechnung bzw. bei den Begriffserklärungen.

Wo finde ich Erklärungen zu meiner EVN Wasser-Rechnung?

Alle Details finden Sie hier auf unserer Muster-Rechnung.

Wo finde ich meinen Zählpunkt?

Sie finden Ihren Zählpunkt 

  • Im Kundenportal unter "meine Tarife" 
  • Auf der Detailseite Ihrer Jahresrechnung. Bei diesen Musterrechnungen Strom bzw. Gas z.B. jeweils auf Seite 3.

Zu allen Fragen




Benötigen Sie Hilfe? Kontaktieren Sie uns!


Der EVN schreiben