FAQ zu Zahlungseinstellungen

Häufige Fragen zu Zahlungseinstellungen


Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu den Zahlungseinstellungen.

Viele Änderungen, wie z.B.: Rechnungserhalt per E-Mail, Umstellung auf Monatsrechnung oder Veränderung der Teilbeträge können Sie ganz bequem rund um die Uhr in unserem Service-Portal "Meine EVN" selbst erledigen. Sie müssen sich dazu nur einmal registrieren und Ihre Kundennummer mit Ihrer Vertragskontonummer (beides finden Sie auf Ihrer Rechnung) verknüpfen. 

Sollte damit Ihre Frage nicht gelöst sein und Sie auch bei den FAQ keine passende Antwort gefunden haben, können Sie uns Ihr Anliegen gerne schreiben.

FAQ

Ich möchte meine Rechnungen lieber per Bankeinzug (SEPA-Lastschriftmandat) zahlen. Was muss ich tun?

Am schnellsten geht es online. Sie können im Service-Portal "Meine EVN" unter dem Menüpunkt "Kundendaten verwalten" -> "Zahlungseinstellungen" einfach Ihre Bankverbindung bekanntgeben und schon wird Ihre nächste Rechnung bzw. der nächste Teilbetrag von Ihrem Bankkonto abgebucht. 

Warum gibt es bei Einstellung -monatliche Teilbeträge- 10 statt 12 Teilbetrags-Rechnungen?

Um Kundinnen und Kunden die Kontrolle ihrer Jahresrechnungen zu erleichtern, sehen verschiedene Regelungen die Rechnungslegung unmittelbar nach der jeweiligen Jahresablesung vor. Da es in der Praxis aber nicht in allen Fällen möglich ist, innerhalb eines Monats abzulesen, die Abrechnung zu erstellen, zu versenden sowie diese unter Einhaltung der Zahlungsfrist fällig zu stellen, werden bei monatlicher Zahlung nur mehr 10 Teilbeträge in Rechnung gestellt. Bei einem regulären Ablauf mit monatlicher Zahlung werden im Monat vor und im Monat nach der Abrechnung keine Zahlungen fällig. Der erste Teilbetrag ist mit der Jahresabrechnung fällig.

Wie berechnen sich meine Teilbeträge?

Ermittelt werden die Teilbeträge für die jeweils kommende Verbrauchsperiode
- auf Basis der in der letzten Verbrauchsperiode bezogenen Energiemenge
- unter Berücksichtigung der aktuellen Preise
- unter der Annahme, dass Verbrauchsgewohnheiten und langjährige Durchschnittstemperaturen gleich bleiben.

Die daraus errechneten Energie- bzw. Netzkosten werden entsprechend Ihren gewählten Zahlungsmodalitäten aufgeteilt und ergeben den monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Teilbetrag.

Es ist uns ein Anliegen, Ihre Teilbeträge so zu berechnen, dass die Abweichungen zwischen den tatsächlichen Kosten und den bereits bezahlten Teilbeträgen bei der nächsten Jahresrechnung möglichst gering bleiben. Die Kalkulation erfolgt auf Basis eines behördlich verordneten, standardisierten Lastprofils (Verordnung durch die E-Control).

Kann ich den Teilbetrag ändern?

Wenn sich Ihr Verbrauchsverhalten ändert, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Teilbetrag im Service-Portal  "Meine EVN" unter "Kundendaten verwalten" -> "Zahlungseinstellungen"anzupassen. Alternativ können Sie bei Strom auch auf Monatsrechnung umstellen.

Wie funktioniert die Anmeldung zur E-Mail-Rechnung?

Mit nur wenigen Klicks können Sie sich im Service-Portal "Meine EVN" unter "Kundendaten verwalten" -> "Zahlungseinstellungen" zur E-Mail-Rechnung anmelden. Die Rechnungen werden als signierte PDF-Dateien versandt.

Ich brauche eine Rechnungskopie. Können Sie mir diese bitte zusenden?

Alle Rechnungen finden Sie ganz einfach im Rechnungsarchiv des Service-Portals "Meine EVN".

Wie kann ich meinen Zählerstand bekanntgeben?

  • Wärme/Wasser: Nützen Sie einfach online die Möglichkeit in unserem Service-Portal "Meine EVN" unter dem Menüpunkt "Kundendaten verwalten" -> "Anlagen verwalten".
  • Strom: Es ist keine manuelle Zählerstandsbekanntgabe erforderlich,
  • Gas: Ihren aktuellen Gas-Zählerstand können Sie ganz einfach bei der Netz Niederösterreich GmbH bekanntgeben.
    Bitte beachten Sie: Für die Gas-Zählerstandseingabe benötigen Sie Ihre Kunden- und Vertragskontonummer der Netz Niederösterreich GmbH. Diese finden Sie auf einer Gasrechnung im Rechnungsarchiv von "Meine EVN", die vor November 2025 datiert ist.

Wo finde ich Erklärungen zu meiner EVN Gasrechnung?

Alle Details finden Sie auf unserer EVN Musterrechnung bzw. bei den Begriffserklärungen.

Bei der Gasrechnung kann es durch die monatliche Ermittlung eines IST-Brennwertes je Brennwertbezirk seit 01.01.2024 in der Abrechnung der Gasanlagen zu einer Verzögerung von bis zu 6 Wochen kommen. Der Brennwert für den Vormonat muss spätestens Monatsmitte des darauffolgenden Monats vorliegen.

Wo finde ich die Erklärungen zu meiner EVN Stromrechnung?

Alle Details finden Sie auf unserer EVN Musterrechnung bzw. bei den Begriffserklärungen.

Wo finde ich Erklärungen zu meiner EVN Wasserrechnung?

Alle Details finden Sie hier auf unserer EVN Musterrechnung.

Wo finde ich meine Zählpunktnummer?

Hier finden Sie Ihren Zählpunkt:

 

  • In unserem Service-Portal "Meine EVN"  unter "Meine Tarife" - sowie unter dem Menüpunkt "Kundendaten verwalten" -> "Anlagen verwalten"
  • Auf der Detailseite Ihrer Rechnung links oben unter den Strom bzw. Gas Details.

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