Ihre EVN Monatsrechnung

Mit der EVN Monatsrechnung zahlen Sie stets Ihren tatsächlichen Stromverbrauch

Ihre Vorteile



  • Exakte Verrechnung der Verbräuche: Mit der Monatsrechnung zahlen Sie regelmäßig Ihren tatsächlichen Stromverbrauch. Voraussetzung ist ein kommunizierender Smart Meter, der die Verbrauchsdaten übermittelt. Eine monatliche Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch bedeutet aber auch, dass die Rechnung im Winter (z.B. durch Stromheizung, Wärmepumpe) höher ausfallen kann als im Sommer.
  • Keine Nachzahlungen am Ende eines Abrechnungsjahres, da die Verbrauchswerte Monat für Monat exakt verrechnet werden. Unliebsame Nachzahlungen gehören so der Vergangenheit an. 

TIPP: Melden Sie sich jetzt in unserem Service-Portal „Meine EVN“ an. Dort können Sie viele Anliegen schnell selbst erledigen, wie z.B. Zahlungseinstellungen ändern (Häufigkeit, Bankeinzug/Erlagschein, Erhalt per Post oder E-Mail, Anmeldung zur Monatsrechnung). Im Rechnungsarchiv des Service-Portals finden Sie ganz einfach Ihre Rechnungen und behalten so immer den Überblick.


Sie haben Fragen zu Ihrer Energie-Rechnung und wollen wissen, was einzelne Positionen bedeuten? In den Muster-Rechungen erklären wir Ihnen alle wichtigen Details.

FAQ

Wie kann ich mich zur Monatsrechnung anmelden?

Mit nur wenigen Klicks können Sie sich im Service-Portal "Meine EVN" zur Monatsrechnung anmelden. Voraussetzung für die Umstellung zur Monatsrechnung ist ein kommunizierender Smart Meter, der die Verbrauchsdaten übermittelt.

Ich möchte meine Rechnungen lieber per Bankeinzug zahlen. Wie kann ich diesen erteilen?

Am schnellsten geht es online. Sie können im Service-Portal "Meine EVN" unter "Zahlungseinstellungen ändern" einfach Ihre Bankverbindung bekanntgeben und schon wird Ihre nächste Rechnung bzw. der nächste Teilbetrag von Ihrem Bankkonto abgebucht. 

Was ist eine Einziehungsermächtigung und wie unterscheidet sie sich vom Abbuchungs- oder Dauerauftrag?

Im Fall einer Einziehungsermächtigung bucht die EVN zum Zeitpunkt der Fälligkeit die fälligen Rechnungsbeträge automatisch von Ihrem Konto ab. Im Unterschied zum Abbuchungs- oder Dauerauftrag, bei dem ausschließlich fixe Beträge zu festgelegten Terminen automatisch überwiesen werden können, wird der Betrag bei der Einziehungsermächtigung variabel an geänderte Rechnungsbeträge – z.B. nach Mehr- oder Minderverbrauch oder Preisanpassungen – angepasst. Sie brauchen sich also nicht extra darum zu kümmern.
Belastungen Ihres Kontos aus Einzügen können Sie innerhalb von 56 Tagen ohne Spesen von Ihrer Bank rückbuchen lassen. Außerdem können Sie die Ermächtigung jederzeit kostenlos bei Ihrer Bank widerrufen.

Wie funktioniert die Anmeldung zur E-Mail-Rechnung?

Mit nur wenigen Klicks können Sie sich im Service-Portal "Meine EVN" unter "Zahlungseinstellungen ändern" zur E-Mail-Rechnung anmelden. Die Rechnungen werden als signierte PDF-Dateien versandt.

Darüberhinaus erhalten Sie als EVN Energiekund*in mit Haushaltstarif einmalig 120 EVN Bonuspunkte für die Anmeldung und danach jährlich 120 EVN Bonuspunkte.

Wo finde ich meinen Zählpunkt?

Sie finden Ihren Zählpunkt 

  • Im Kundenportal unter "meine Tarife" 
  • Auf der Detailseite Ihrer Jahresrechnung. Bei diesen Musterrechnungen Strom bzw. Gas z.B. jeweils auf Seite 3.

Zu allen Fragen