EVN Musterrechnungen und Begriffserklärungen

Wir erklären die einzelnen Positionen und die wichtigsten Begriffe.

EVN Musterrechnungen


Sie haben Fragen zu Ihrer Energierechnung und wollen wissen, was einzelne Positionen bedeuten? In den Musterrechungen erklären wir Ihnen alle wichtigen Details.

EVN Stromrechnung (Jahr)

EVN Stromrechnung (Monat)

EVN Rechnung für Stromeinlieferung (SonnenStrom)

EVN Gasrechnung (Jahr)

EVN Wasserrechnung

Begriffserklärungen


Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick.

Abkürzungen


kW  

kW steht für Kilowatt und bezeichnet elektrische Leistung.  


kWh 

kWh steht für Kilowattstunde und ist die Einheit, in der Ihr Strom- und Gasverbrauch abgerechnet wird.  


kWh/h 

kWh/h steht für Kilowattstunde pro Stunde und ist die Maßeinheit für Leistung im Gas-Bereich.  


 

m³ steht für Betriebskubikmeter. Es handelt sich dabei um das vom Gaszähler gemessene Gasvolumen im Betriebszustand. m³ werden durch Multiplikation mit der Zustandszahl in Nm³ umgerechnet.  


Nm³ 

Nm³ steht für Normkubikmeter. Es handelt sich dabei um das Volumen der Gasmenge im Normzustand (bei einer Temperatur von 0°C und einem Druck von 1,01325 bar). Die Erdgasabgabe wird in Cent pro Nm³ abgerechnet.  

Nm³ werden durch Multiplikation mit dem Verrechnungsbrennwert in kWh umgerechnet. 


USt. 

USt. steht für Umsatzsteuer oder auch umgangssprachlich Mehrwertsteuer 

Abrechnungszeitraum und Teilbeträge 


  • Abrechnungszeitraum
    Für diesen Zeitraum wurde Ihre EVN Rechnung erstellt.
  • Monatsrechnung
    Mit der Monatsrechnung zahlen Sie regelmäßig Ihren tatsächlichen Stromverbrauch. Voraussetzung ist ein kommunizierender Smart Meter, der die Verbrauchsdaten übermittelt. 
    Das bedeutet keine Nachzahlungen am Ende eines Abrechnungsjahres, da die Verbrauchswerte Monat für Monat exakt verrechnet werden. Unliebsame Nachzahlungen gehören so der Vergangenheit an. Aufgrund der monatlich exakten Abrechnung erhalten Sie keine Teilbetragsvorschreibung. Eine monatliche Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch bedeutet aber auch, dass die Rechnung im Winter (z.B. durch Stromheizung, Wärmepumpe) höher ausfallen kann als im Sommer. 
  • Jahresrechnung
    Die Jahresrechnung wird einmal jährlich erstellt. Unterjährig bezahlen Sie Teilbeträge, die in der Jahresrechnung mit Ihren Strom- bzw. Gaskosten gegengerechnet werden. 
  • Teilbetrag
    Auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchsverhaltens und unter Zuhilfenahme der synthetischen Lastprofile werden Ihre Teilbeträge für den neuen Abrechnungszeitraum festgesetzt. Als EVN Kund*in können Sie zwischen monatlichen, vierteljährlichen und halbjährlichen Teilbeträgen wählen. Je nachdem, für welche Variante Sie sich entschieden haben, leisten Sie bis zur nächsten Jahresrechnung 10 oder 4 Teilbetragszahlungen, wobei der jeweils erste Teilbetrag gemeinsam mit Ihrer Rechnung fällig wird. Auf der ersten Seite Ihrer Rechnung sehen Sie, wann welcher Teilbetrag im kommenden Jahr zu zahlen ist. 

Energiekennzeichnung


  • Gaskennzeichnung
    Wir als Ihr Gaslieferant sind gesetzlich verpflichtet, Sie auf der Gasrechnung über die Herkunft des Gases der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG und dessen Umweltauswirkungen zu informieren. Die Rubrik „Gaskennzeichnung“ zeigt Ihnen die Energieträger, die Mengen an CO2-Emissionen und radioaktivem Abfall sowie die Herkunft des Biomethans. Die Gaskennzeichnung bezieht sich auf die gesamte Gasaufbringung der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (www.evn.at/gaskennzeichnung). Zusätzlich finden Sie diese Informationen auch für den von Ihnen gewählten Energietarif in Ihrer Gasrechnung, und zwar unter der Überschrift „Produktmix“. 
  • Stromkennzeichnung
    Wir als Ihr Stromlieferant sind gesetzlich verpflichtet, Sie auf der Stromrechnung über die Herkunft des Stroms der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG zu informieren. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Darstellung der Stromkennzeichnung für alle Energielieferanten einheitlich ist. Die auf der Strom-Rechnung darzustellenden Grafiken werden aus der Herkunftsnachweisdatenbank der Regulierungsbehörde erzeugt und zeigen Ihnen die Energiequellen, aus der die elektrische Energie stammt (= Technologie) sowie die Herkunft Ihres Stroms. Die Stromkennzeichnung bezieht sich auf die gesamte Stromaufbringung der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (www.evn.at/stromkennzeichnung). Zusätzlich finden Sie diese Informationen auch für den von Ihnen gewählten Energietarif in Ihrer Stromrechnung, und zwar unter der Überschrift „Produktmix“.  

    Die vollumfassende Stromkennzeichnung für Ihre Energielieferung, auch sekundäre Stromkennzeichnung genannt, können Sie jederzeit unter www.evn.at/herkunft abrufen. 

Energiekosten


  • Energiekosten
    Die Kosten, die wir als Ihr Energielieferant an Sie verrechnen, sind Ihre Energiekosten. Üblicherweise umfassen die Energiekosten Grundpreise und Verbrauchspreise. Wenn Sie sich für AllesSicher, die 24-h-Störungshilfe der EVN, entschieden haben, ist das Entgelt für Ihr AllesSicher Paket ebenfalls Teil der Energiekosten. 
  • Energietarif
    Sowohl als Strom- als auch als Gaskund*in können Sie aus unserer Produktpalette den für Sie optimalen Energietarif wählen. Die Information, in welchem Tarifmodell Sie aktuell abgerechnet werden, finden Sie auch in Ihrer Energierechnung.  
  • Grundpreis
    Der Grundpreis ist Teil der Energiekosten. Es ist ein fixer Betrag pro Jahr, der – unabhängig vom Verbrauch – bezahlt wird. 
  • Verbrauchspreis
    Der Verbrauchspreis ist Teil der Energiekosten. Er ist verbrauchsabhängig und wird für jede verbrauchte Kilowattstunde verrechnet. Die Preisangabe erfolgt in Cent pro Kilowattstunde. 

EVN Vorteile


  • AllesSicher
    AllesSicher ist die 24-h-Störungshilfe der EVN für Privatkunden. Die Kosten für Ihr AllesSicher Paket werden mit Ihrer Energierechnung verrechnet. Informieren Sie sich unter evn.at/allessicher.
  • EVN Bonuspunkte
    Wenn Sie Haushaltskund*in (Verbraucher*in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes) sind und von der EVN Strom oder Gas beziehen, sammeln Sie schon allein damit ganz automatisch EVN Bonuspunkte. Wie viele EVN Bonuspunkte Sie konkret sammeln, hängt von Ihrem Strom- und/oder Gasverbrauch und dem gewählten Tarif ab. Zusätzlich können Sie durch Anmeldung von EVN Services (E-Mail-Rechnung, Bankeinzug (SEPA Lastschrift), AllesSicher Strom oder Gas, Bezug von Strom und Gas an der gleichen Verbrauchsstelle noch mehr EVN Bonuspunkte sammeln. 

    Die erste Seite Ihrer EVN Rechnung zeigt Ihnen, wie viele Bonuspunkte Sie für die jeweilige Rechnung erhalten haben. Alles über die EVN Bonuswelt, auch wie und wofür Sie Ihre Bonuspunkte einlösen können, erfahren Sie auf www.evn.at/bonus. Ihren aktuellen EVN Bonuspunktestand sehen Sie in "Meine EVN".
  • E-Mail-Rechnung
    Unsere Kunden können von der Papierrechnung auf die E-Mail-Rechnung umsteigen und erhalten – ohne Verzögerung durch den Postweg – die Rechnung als pdf-Datei per E-Mail zugesandt. Interesse? Unter www.evn.at/emailrechnung können Sie ganz einfach die E-Mail-Rechnung anmelden. 

Gesetzliche Abgaben


  • CO2-Bepreisung
    Die CO2-Bepreisung ist Teil der gesetzlichen Abgaben in Ihrer Gasrechnung. Sie wird gemäß Nationalem Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG) 2022 für den Gasverbrauch eingehoben und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Die CO2-Bepreisung ist verbrauchsabhängig. Bis 31.12.2024 wurde Sie vom Netzbetreiber je Normkubikmeter verrechnet. Seit 01.01.2025 ist die CO2-Bepreisung vom Energielieferanten einzuheben und abzuführen und wird in Cent pro Kilowattstunde abgerechnet.
  • Elektrizitätsabgabe
    Die Elektrizitätsabgabe ist Teil der gesetzlichen Abgaben in Ihrer Stromrechnung. Sie wird gemäß Artikel 60 bzw. 61 Strukturanpassungsgesetz 1996 (BGBl. Nr. 201/1996 idF 71/2003) für den Stromverbrauch eingehoben und an das Finanzamt abgeliefert. Die Elektrizitätsabgabe ist verbrauchsabhängig und wird für jede verbrauchte Kilowattstunde verrechnet. Die Preisangabe erfolgt in Cent pro Kilowattstunde.
  • Erdgasabgabe
    Die Erdgasabgabe ist Teil der gesetzlichen Abgaben in Ihrer Gasrechnung. Sie wird gemäß Artikel 60 bzw. 61 Strukturanpassungsgesetz 1996 (BGBl. Nr. 201/1996 idF 71/2003) für den Gasverbrauch eingehoben und an das Finanzamt abgeliefert. Die Erdgasabgabe ist verbrauchsabhängig. Bis 31.12.2023 wurde sie für jede verbrauchte Kilowattstunde verrechnet; die Preisangabe war demzufolge in Cent pro Kilowattstunde. Seit 01.01.2024 wird die Erdgasabgabe je Normkubikmeter verrechnet. Die Preisangabe erfolgt seither für diese verbrauchsabhängige Preiskomponenten in Cent pro Normkubikmeter.
  • Erneuerbaren-Förderbeitrag
    Der Erneuerbaren-Förderbeitrag ist Teil der gesetzlichen Abgaben in Ihrer Stromrechnung. Er ist von allen an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossenen Endverbraucher*innen zu leisten, wird vom Netzbetreiber eingehoben und an die Ökostromabwicklungsstelle abgeführt. Der Erneuerbaren Förderbeitrag besteht aus einer fixen Komponente und aus zwei verbrauchsabhängigen Komponenten.  
    - Die fixe Komponente wird mit dem Text „Erneuerbaren-Förderbeitrag Grundpreis“ auf Ihrer Rechnung ausgewiesen und in Form eines jährlichen Euro-Betrages – unabhängig vom Verbrauch – verrechnet.  
    - Die Netznutzungs- und die Netzverlust-Komponente sind verbrauchsabhängig und werden für jede verbrauchte Kilowattstunde verrechnet. Auf der Rechnung weisen wir diese beiden verbrauchsabhängigen Komponenten in einer Zeile mit dem Text „Erneuerbaren-Förderbeitrag verbrauchsabhängig“ aus. Die Preisangabe erfolgt in Cent pro Kilowattstunde.
  • Erneuerbaren-Förderpauschale
    Die Erneuerbaren-Förderpauschale ist Teil der gesetzlichen Abgaben in Ihrer Stromrechnung. Sie ist von allen an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossenen Endverbrauchern zu leisten, wird vom Netzbetreiber eingehoben und an die Ökostromabwicklungsstelle abgeführt. Es handelt sich um einen fixen Betrag pro Jahr, der – unabhängig vom Verbrauch – je Zählpunkt bezahlt wird. 
  • Gesetzliche Abgaben
    Mit Ihrer Strom- und Gasrechnung werden auch gesetzliche Abgaben verrechnet, welche durch den Energielieferanten (CO2-Bepreisung) oder Netzbetreiber (alle anderen gesetzlichen Abgaben) an die Behörden (z.B. Finanzamt, Ökostromabwicklungsstelle) abzuführen sind. Aktuell werden folgende gesetzlichen Abgaben für die Strom- bzw. Gaslieferung eingehoben:  
    - CO2-Bepreisung  
    - Elektrizitätsabgabe 
    - Erdgasabgabe 
    - Erneuerbaren-Förderpauschale 
    - Erneuerbaren-Förderbeitrag Grundpreis 
    - Erneuerbaren-Förderbeitrag verbrauchsabhängig 

Kundeninformation


  • Kundeninformation
    Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 und Gaswirtschaftsgesetz 2011 regeln, dass sowohl der Energielieferant als auch der Netzbetreiber bestimmte Informationen auf einem Beiblatt zur Rechnung zur Verfügung stellen müssen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen des Energielieferanten finden Sie in der Rubrik „Kundeninformation der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG“; jene des Netzbetreibers in der Rubrik „Kundeninformation der Netz Niederösterreich GmbH“.

Netzkosten


  • Entgelt für Messleistungen 
    Dieses ist Teil der Netzkosten und deckt die Kosten ab, die dem Netzbetreiber bei der Errichtung, dem Betrieb und der Eichung von Mess- und Zähleinrichtungen entstehen. Es wird von der Regulierungskommission in Form von Höchstpreisen festgelegt und als fixer Euro-Betrag pro Jahr – unabhängig vom Verbrauch – verrechnet. 
  • Grundpreis Netznutzung 
    Der Grundpreis Netznutzung ist Teil der Netzkosten. Er wird von der Regulierungskommission festgelegt und deckt, gemeinsam mit dem Verbrauchspreis Netznutzung, die Kosten des Netzbetreibers für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems ab. Es ist ein fixer Euro-Betrag pro Jahr, der – unabhängig vom Verbrauch – bezahlt wird. 
  • Mengenzone
    Bei Gas ist der Verbrauchspreis Netznutzung in Mengenzonen eingeteilt. Je nach Jahresverbrauch (= Verbrauch in 365 Tagen) kommen die Tarife der einzelnen Zonen zur Anwendung, die von Zone 1 beginnend durchlaufen werden. Für nicht leistungsgemessene Anlagen in der Netzebene 3 gelten seit 01.01.2013 folgende Mengenzonen:  

    - 0 bis 40.000 kWh Mengenzone 1  
    - 40.001 bis 80.000 kWh Mengenzone 2  
    - 80.001 bis 200.000 kWh Mengenzone 3  
    - ab 200.001 kWh Mengenzone 4  

    Ist der Abrechnungszeitraum Ihrer Rechnung kürzer oder länger als 365 Tage, wird der Verbrauch, der den einzelnen Mengenzonen zuzuordnen ist, individuell berechnet. Diese Ermittlung der Zonengrößen für einen Abrechnungszeitraum führt der Netzbetreiber mittels sogenannter synthetischer Lastprofile durch.
  • Netzkosten
    Die Kosten, die der Netzbetreiber an Sie verrechnet, sind Ihre Netzkosten. Zu den Netzkosten  gehören:  

    - Grundpreis Netznutzung  
    - Verbrauchspreis Netznutzung  
    - Verbrauchspreis Netzverlust  
    - Entgelt für Messleistungen  

    Die Netzkosten werden im Namen des Netzbetreibers eingehoben und an diesen weitergegeben.  
  • Verbrauchspreis Netznutzung 
    Der Verbrauchspreis Netznutzung ist Teil der Netzkosten. Er wird von der Regulierungskommission festgelegt und deckt, gemeinsam mit dem Grundpreis Netznutzung, die Kosten des Netzbetreibers für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems ab. Er ist verbrauchsabhängig und wird für jede verbrauchte Kilowattstunde verrechnet. Die Preisangabe erfolgt in Cent pro Kilowattstunde.  

    In Ihrer Gasrechnung gibt es die Besonderheit, dass der Verbrauchspreis Netznutzung in sogenannte Mengenzonen eingeteilt ist. Je nach Jahresverbrauch kommen die Tarife der einzelnen Mengenzonen zur Anwendung.
  • Verbrauchspreis Netzverlust
    Der Verbrauchspreis Netzverlust ist Teil der Netzkosten in Ihrer Strom-Rechnung. Die Höhe des Netzverlustentgeltes wird in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung der Regulierungskommission geregelt. Das Netzverlustentgelt ist verbrauchsabhängig und wird für jede verbrauchte Kilowattstunde verrechnet. Die Preisangabe erfolgt in Cent pro Kilowattstunde. Mit dem Netzverlustentgelt werden dem Netzbetreiber die Kosten für die im Netz auftretenden Netzverluste ersetzt. Netzverluste entstehen aufgrund physikalischer Gegebenheiten durch die Übertragung und Verteilung elektrischer Energie von den Erzeugungsanlagen bis hin zu den Verbrauchern.

Zählerstände und Verbrauch 


  • Ablesung und Ablesearten
    Für die Ermittlung des Zählerstandes stehen vier Möglichkeiten zur Verfügung:  
    A = Ablesung durch Netzbetreiber; der Zähler wurde von Ihrem Netzbetreiber vor Ort abgelesen  
    F = Fernauslesung; der SmartMeter-Zähler sendet aus der Ferne Ablesedaten an den Netzbetreiber  
    K = Selbstablesung durch Kunden; Sie haben Ihren Zähler selbst abgelesen und Ihren Zählerstand per Ablesekarte, telefonisch unter 0800 800 300 (kostenlos) oder online auf  www.evn.at/zaehlerstand bekanntgegeben.  
    R = Zählerstand abgeleitet; Ihr Zähler wurde weder vom Netzbetreiber noch von Ihnen abgelesen, weshalb der Zählerstand für die Verbrauchsabrechnung rechnerisch ermittelt werden musste. Achtung! Wenn Ihr Zählerstand abgeleitet wurde, finden Sie einen entsprechenden Hinweis auf Ihrer Rechnung. Bitte lesen Sie Ihren Zähler ab und geben Sie uns den Zählerstand im Nachhinein bekannt. Gerne korrigieren wir Ihre Rechnung und schicken Ihnen eine neue Rechnung für Ihren tatsächlichen Verbrauch.  
  • Brennwert 
    Bis 31.12.2023 galt: Der Brennwert wurde im § 2 Ziff. 6 der Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung festgelegt. Dieser behördlich festgesetzte Brennwert war – gemeinsam mit der geografischen Höhe und dem Zählereinbauort – die Grundlage für die Berechnung des Umrechnungsfaktors, mit dem Ihr Gasverbrauch von m³ in kWh umgerechnet wurde.  
    Seit 01.01.2024 ist der Brennwert derjenige Wert, der vom Netzbetreiber im jeweiligen Brennwertbezirk gemäß Kapitel 5 der ÖVGW Richtlinie G O110 monatlich ermittelt wird.  
    Gemeinsam mit der Zustandszahl dient er dazu, den Gasverbrauch von m³ in kWh umzurechnen. Der Brennwert wird ebenfalls “Verrechnungsbrennwert” oder “Monatsbrennwert” genannt. 
  • Brennwertbezirk
    Der Brennwertbezirk ist jenes Gebiet in einem Netz eines Netzbetreibers, in dem gemäß Kapitel 5 der ÖVGW Richtlinie G O110 aufgrund der physikalischen Gegebenheiten der gleiche Monatsbrennwert gilt. Der Netzbetreiber legt dabei nach den Regeln der Technik die Brennwertbezirke in seinem Netzgebiet fest.
  • Höhenzone
    Bei den Höhenzonen handelt es sich um eine vom Netzbetreiber festgelegte Unterteilung seines Versorgungsgebietes. Die definierten Höhenzonen für den Netzbereich Niederösterreich sind:


    von
    bismittlere geodätische Höhe
    Höhenzone 1100 m300 m200 m
    Höhenzone 2301 m500 m400 m
    Höhenzone 3
    501 m700 m600 m
    Höhenzone 4
    701 m900 m800 m
    Höhenzone 5
    901 m1.100 m1.000 m

    Jede Gas-Anlage ist einer der fünf Höhenzonen zugeordnet. Höhenzone und Zählereinbauort sind die Grundlagen für die Berechnung der Zustandszahl, mit dem Ihr Gasverbrauch von m³ in Nm³ (Normkubikmeter) umgerechnet wird. 
  • Netzebene Gas
    Die Gas-Netzebene ist im Wesentlichen durch das Druckniveau bestimmt. Mit einem Druck > 6 bar liegt die Gas-Anlage in der Netzebene 2; mit einem Druck ≤ 6 bar in der Netzebene 3. Gas-Anlagen sind üblicherweise der Netzebene 3 zugeordnet.
  • Netz-/Messebene Strom
    Die Netzebene ist im Wesentlichen durch das Spannungsniveau bestimmt. In Österreich gibt es sieben Netzebenen:   

    - Ebene 1: 380 kV und 220 kV-Leitungen und die Umspannung zwischen diesen beiden  
    - Ebene 2: Umspannung von 380 kV oder 220 kV auf 110 kV  
    - Ebene 3: 110 kV-Hochspannungsleitungsnetz  
    - Ebene 4: Umspannung von 110 kV auf 20 kV  
    - Ebene 5: 20 kV-Mittelspannungsleitungsnetz  
    - Ebene 6: Transformation von 20 kV auf 0,4 kV  
    - Ebene 7: 0,4 kV Niederspannungsleitungsnetz  

    Als Haushaltskund*in ist Ihre Stromanlage im Normalfall der Netzebene 7 zugeordnet. Sie finden diese Information auf Ihrer Stromrechnung. Wenn Sie auf Ihrer Rechnung beispielsweise E7/M7 lesen, bedeutet dies folgendes:  

    - E7 bezeichnet die Netzebene, in der die Eigentums-/Instandhaltungsgrenze liegt. Diese Netzebene bestimmt die Höhe des Verbrauchspreises Netznutzung sowie die Höhe des Erneuerbaren Förderbeitrages für die Netznutzungs-Komponente.  
    - M7 bezeichnet die Netzebene, in der die Messstelle liegt. Diese Netzebene bestimmt die Höhe des Verbrauchspreises Netzverlust sowie die Höhe des Erneuerbaren-Förderbeitrages  für die Netzverlust-Komponente  

    E7/M7 heißt somit, dass Ihre Stromanlage sowohl von der Eigentums-/Instandhaltungsgrenze als auch von der Messstelle her gesehen, der Netzebene 7 zugeordnet ist.
  • Synthetisches Lastprofil
    Ein synthetisches Lastprofil ist ein Musterprofil, das ein durchschnittliches Konsumentenverhalten darstellt. Grundprinzip eines synthetischen Lastprofils ist, dass jedem Tag ein bestimmter Prozentwert zugeordnet wird. Die Summe aller Prozentwerte eines solchen Jahresprofils ergibt immer 100 %. 
     
    Synthetische Lastprofile werden grundsätzlich dazu verwendet, Ihren Verbrauch in einem Abrechnungszeitraum aufzuteilen, wenn keine Ableseergebnisse (= Zählerstände) zur Verfügung stehen. Anwendungsgebiete sind:  

    - die Berechnung Ihrer Teilbeträge für das kommende Jahr  
    - die Abgrenzung Ihres Verbrauches bei Tarif- oder Preisänderungen  
    - die Berechnung der Größe der Gas-Mengenzonen, wenn der Abrechnungszeitraum kürzer oder länger als ein Jahr ist  

    Welchem Lastprofil Ihr Strom- bzw. Gas-Zählpunkt zugeordnet ist, steht auf Ihrer Rechnung. 
  • Verbrauchsstelle
    Die Verbrauchsstelle bezeichnet die Adresse, an der die gelieferte Energie verbraucht wurde und abgerechnet wird.
  • Vereinbarte Netzbereitstellung 

    Hierbei handelt es sich um die mit dem Netzbetreiber vereinbarte bzw. tatsächlich in Anspruch genommene Anschlussleistung Ihres Zählpunktes in kW. Die vereinbarte Netzbereitstellung sehen Sie auf Ihrer Strom-Rechnung; auf Gas-Rechnungen gibt es diese nicht.  

  • Zählereinbauort
    Auf Ihrer Gasrechnung finden Sie die Information, ob Ihr Zähler innen oder außen ist. Zählereinbauort und Höhe sind die Grundlagen für die Berechnung des Zustandszahl, mit der Ihr Gasverbrauch von m³ in Nm³ umgerechnet wird.

  • Zählpunkt bzw. Zählpunktnummer
    Der Zählpunkt ist der Entnahme- oder Einspeisepunkt, an dem die Energie messtechnisch erfasst wird. Die zugehörige Nummer dient der eindeutigen Identifizierung Ihrer Anlage und ist damit die gemeinsame Grundlage aller Marktteilnehmer für einen funktionierenden Datenaustausch im liberalisierten Energiemarkt.  

  • Zustandszahl 

    Die Zustandszahl, mit der Ihr Gasverbrauch von m³ in Nm³ umgerechnet wird, ergibt sich aus dem Zählereinbauort und der geografischen Höhe.