Umstiegsaktion Klassik

Wichtige Info - Sicher versorgt durch die EVN

Jetzt aktiv werden


  • Wir haben Ihnen einen eingeschriebenen Brief mit der Kündigung Ihres Energie-Liefervertrags geschickt.

  • Mit der Kündigung haben wir Ihnen auch den Abschluss eines neuen Energie-Liefervertrags angeboten. Bisher haben Sie sich jedoch nicht bei uns gemeldet.

    Bitte beachten Sie, dass die Energiebelieferung für die betroffenen Anlagen mit 30. Juni 2023 durch uns endet, wenn Sie nichts tun! Welche Anlagen betroffen sind, steht im Antwortblatt, das dem Brief beiliegt.

    Um die Energieversorgung dieser Anlagen auch nach dem 30. Juni 2023 sicherzustellen, ersuchen wir Sie, umgehend aktiv zu werden!

    Der Abschluss eines neuen Energie-Liefervertrags für alle betroffenen Anlagen ist beispielsweise hier möglich. Unser Digitaler Assistent führt Sie durch die einzelnen Schritte – dafür benötigen Sie nur Ihre EVN Kundennummer und Vertragskontonummer.

    Oder Sie rufen uns in der Zeit von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr unter 0800 800 123 an – ein Vertragsabschluss ist auch telefonisch möglich.  

FAQ

Warum kündigt die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG („EVN KG“) bestimmte Tarife und welche sind das?

Die EVN KG möchte vermeiden, dass mit 1. April 2023 einige Tarife auf Grund der vereinbarten Indexanpassung stark erhöht werden. Daher werden die Tarife Optima Gas, Optima BioGas, Optima Strom, Optima Natur, Optima Eco und Optima Eco Natur – auch als Optima Klassik Tarife bezeichnet – bei rund 285.000 Haushalts- und 11.000 Business-Kund*innen von Seiten der EVN KG gekündigt. Wir haben aber für diese Kund*innen ein attraktives Tarifangebot.

Warum bietet die EVN in Zeiten fallender Preise einen Fixpreis-Tarif an?

Aktuell fallen zwar die Großhandelspreise, allerdings ist nicht vorhersehbar wie sich diese im kommenden Winterhalbjahr entwickeln werden. Sie sind daher mit dieser Preisgarantie auf der sicheren Seite und vor Preisanstiegen jedenfalls geschützt.

Was passiert nach den 12 Monaten Vertragsbindung?

Vor Ablauf Ihres neuen Vertrags erhalten Sie ein Folgeangebot. Falls Sie dieses nicht annehmen, erfolgt eine automatische Umstellung auf den Optima Flex Natur (Strom) bzw. Optima Flex (Gas). 

Was passiert mit bisherigen Rabatten oder Förderungen?

Derzeit gültige Rabatte und Förderungen bleiben auch nach dem Tarifwechsel für die ursprüngliche Laufzeit für Sie erhalten.

Was ist mit meiner Photovoltaik-Lieferung, die auch mit dem Optima vergütet wird?

Falls Sie uns Photovoltaik-Strom liefern, wird Ihre Vergütung gemäß Ihrem SonnenStrom-Vertrag ebenfalls umgestellt. 

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