FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Allgemein

Wo finde ich Erklärungen zu meiner EVN Energierechnung?

Alle Details finden Sie auf unserer EVN Musterrechnung bzw. bei den Begriffserklärungen.

 

Bei der Gasrechnung kann es durch die monatliche Ermittlung eines IST-Brennwertes je Brennwertbezirk seit 01.01.2024 in der Abrechnung der Gasanlagen zu einer Verzögerung von bis zu 6 Wochen kommen. Der Brennwert für den Vormonat muss spätestens Monatsmitte des darauffolgenden Monats vorliegen.

Wo finde ich meine Zählpunktnummer?

Hier finden Sie Ihren Zählpunkt:

 

  • In unserem Service-Portal "Meine EVN"  unter "Meine Tarife" - sowie unter dem Menüpunkt "Kundendaten verwalten" -> "Anlagen verwalten"
  • Auf der Detailseite Ihrer Rechnung links oben unter den Strom bzw. Gas Details.

Ich plane einen Umzug. Was muss ich beachten?

Starten Sie auf der Startseite unseren Digitalen Assistenten und wir führen Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Punkte. 

Alternativ können Sie auch unser Umzugsformular auszufüllen, unterschreiben und anschließend ausgefüllt an [email protected] senden.

Was ist eine Kontrollablesung?

Aufgrund rechtlicher Vorschriften muss der Netzbetreiber auch bei jenen Kunden, die sich für die Selbstablesung entschieden haben, zumindest alle 3 Jahre eine Ablesung selbst durchführen.

Welche Tarifwahl ist die bessere: Fixpreis oder mit monatlicher Preisanpassung? 

Die Entscheidung liegt grundsätzlich bei Ihnen als Kundin bzw. ​Kunde. Als Entscheidungsgrundlage bieten wir ​eine Tarifberatung.

Sie sind der Meinung, dass Ihr Zähler (Strom, Gas, Wasser, Wärme) falsch misst?

Wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anfrage direkt an Ihren Netzbetreiber. Das jeweils benötigte Formular („Auftrag Zählerüberprüfung“) für die Netz NÖ GmbH finden Sie unter folgenden Links. Sie werden direkt zu Netz NÖ GmbH weitergeleitet:

Was ist AllesSicher?

AllesSicher ist ein Leistungspaket zur 24 h-Störungshilfe in Ihrer Strom- und/oder Gasanlage. Hier finden Sie alle Details.

Strom

Ist eine Preisgarantie immer von Vorteil?

Garant-Tarife bieten mit 12 Monaten Preisgarantie Preissicherheit für Kund*innen. Dieser Tarif regiert somit weder nach oben noch nach unten zeitnah auf kurzfristige Marktpreisveränderungen.

Ist die zeitnahe Preisanpassung anhand der ÖSPI (Österreichischer Strompreisindex) Monat Indizes immer von Vorteil?

Für die Berechnung des ÖSPI Monat (Österreichischer Strompreisindex) werden die in den ersten 22 Kalendertagen des Monats vor dem Belieferungsmonat veröffentlichten Handelsergebnisse herangezogen. Damit reagiert dieser Tarif zeitnah auf Marktpreisänderungen, sowohl nach unten als auch nach oben.

Was versteht man unter Stromkennzeichnung?

Wir als Ihr Stromlieferant sind gesetzlich verpflichtet, Sie auf der Stromrechnung über die Herkunft des Stroms der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG und dessen Umweltauswirkungen zu informieren. Die Rubrik „Stromkennzeichnung“ zeigt Ihnen: 

  • die Energiequellen, aus der die elektrische Energie stammt 
  • die Mengen an CO2-Emissionen und radioaktivem Abfall, die bei der Erzeugung der elektrischen Energie entstanden sind 
  • die Herkunft Ihres Stroms 

Die Stromkennzeichnung bezieht sich auf die gesamte Stromaufbringung der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG.

Was ist ein Spot-Tarif?

Spot-Tarife (Voll Aktiv) sind Stromtarife, bei denen der Preis viertelstündlich an den aktuellen Börsenpreis angepasst wird.

Wie komme ich zu einem neuen Hausanschluss? Was ist ein Bauprovisorium?

Für den Hausanschluss stellt Ihnen die Netz Niederösterreich GmbH einen technisch geeigneten Anschlusspunkt zur Verfügung.

In der Bauphase eines Gebäudes ist der für den Zählerkasten vorgesehene Platz meist noch nicht vorhanden. Aus diesem Grund wird ein Provisorium (ein freistehender oder auf einem Holzmast montierter Zählerkasten) für den Zeitraum des Baus errichtet. Das Provisorium enthält in der Regel Sicherungen, Zähler und auch Steckdosen für den Anschluss der Baumaschinen.

Gas

Wie erfolgt bei Gas die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden?

Die messtechnische Erfassung Ihres Gasverbrauchs erfolgt mittels eines Gaszählers in Kubikmetern (m³). Die Verrechnung Ihres Gasverbrauchs erfolgt allerdings in Kilowattstunden (kWh). Damit wird der Energiegehalt Ihres Gasverbrauchs abgerechnet.

Die Umrechnung erfolgt mittels eines Umrechnungsfaktors bzw. der so genannten Zustandszahl (z-Wert). Diese beiden Werte sind von der geographischen Höhe und vom Ort abhängig, an dem Ihr Zähler montiert ist (Innen- oder Außenmontage). Umrechnungsfaktor bzw. Zustandszahl müssen auf Ihrer Gasrechnung vermerkt sein.
Bis Ende 2023 wurde für die Umrechnung ein einheitlicher, meist jährlich verordneter Verrechnungsbrennwert für die jeweiligen Marktgebiete zugrunde gelegt. Aufgrund einer Umstellung der Bestimmung der Brennwerte auf Monatsbasis seit 1. Jänner 2024 ist für die Ermittlung des Umrechnungsfaktors nun der jeweilige Brennwert des Brennwertbezirkes, in dem sich die Kundenanlage befindet, heranzuziehen.

Durch die monatliche Ermittlung eines IST-Brennwertes je Brennwertbezirk ab 01.01.2024 kann es in der Abrechnung der Gasanlagen zu einer Verzögerung von bis zu 6 Wochen kommen. Der Brennwert für den Vormonat muss spätestens Monatsmitte des darauffolgenden Monats vorliegen.

Wie soll ich mich bei Gasgeruch verhalten?

Zu Ihrer Sicherheit wird das von Natur aus geruchlose Erdgas mit einem Duftstoff versetzt. Sollten Sie diesen charakteristischen Geruch wahrnehmen, bewahren Sie bitte Ruhe und handeln Sie rasch wie folgt:

- Fenster und Türen weit öffnen – lüften
- im Haus keine elektrischen Schalter betätigen (Lichtschalter, Klingel etc.)
- nicht telefonieren, keine offenen Flammen
- Gas-Haupthahn abdrehen – Gaszufuhr unterbrechen
- Nachbarn warnen – dabei unbedingt klopfen, nicht läuten!
- Gefahrenbereich verlassen
- von außerhalb Gasnotruf 128 anrufen

Was schreibt das Gassicherheitsgesetz vor?

Das NÖ Gassicherheitsgesetz verpflichtet alle Betreiber von Gasanlagen (Eigentümer, Mieter, Pächter), die Anlage auf eigene Kosten wiederkehrend sicherheitstechnisch überprüfen zu lassen. Das vorgeschriebene Intervall beträgt 12 Jahre. Die EVN bietet mit dem Gassicherheitscheck solche Überprüfungen an.

Was wird beim Gassicherheitscheck überprüft?

Überprüft wird die Gasdichtheit gemäß ÖVGW Richtlinie G10:  
- Regeleinrichtungen: Druckregelgeräte auf äußere Dichtheit, fallweise Gasdruck gemäß den Herstellerangaben
- Gaszähleranlage: Aufstellungsort, äußere Dichtheit
- Geräte und Aufstellbedingungen: Eignung des Aufstellungsraumes (u.a. Größe, Lüftungsöffnung), - Verbrennungsluftzuführung (bei Gaskochgeräten muss die Verbrennungsluft ungehindert Zutritt haben, bei Gasgeräten der Bauart B1 bis 50 kW ist darüber ein Nachweis zu erbringen)
- Abgasabführung (Verbindungsstücke, Strömungssicherung, Abgasklappe, Abgasaustrittswächter, Ventilator etc.), Geräteanschluss (Anschlussleitung, Gassteckdose), Gerät (Zustand, Zündsicherung, Flammenbild sofern technisch möglich), Kennzeichnung (CE/ÖVGW)
Die Gasdichte-Messung wird mit einem elektronischen Messgerät vorgenommen. Die Überprüfung nimmt ca. 1 Stunde in Anspruch. Bei Einfamilienhäusern ist die komplette Kundenleitung enthalten, in Wohnhausanlagen nur die Leitung ab dem Gaszähler. Verteilleitungen und Steigleitungen einer Genossenschaft werden nur nach deren Auftrag geprüft.

Wer kann den Gassicherheitscheck vornehmen?

Zur Prüfung und Ausstellung des Abnahmebefundes sind befugt:
-Verteilerunternehmen, wenn Ihnen befähigte Personen zur Verfügung stehen
-Ziviltechniker im Rahmen ihrer Befugnisse
-Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes eines technischen Büros berechtigt sind, im Rahmen ihrer Befugnisse
-Gewerbetreibende, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Ausführung von Gasrohrleitungen und deren technischen Einrichtungen sowie zum Anschluss von Gasgeräten aller Art an solche Leitungen berechtigt sind

Muss ich als Mieter*in einer Wohnung den Gassicherheitschecks durchführen lassen oder muss das der Vermieter tun?

In der Regel ist bei Anlagen in einer Wohnung der Mieter der Betreiber und somit verpflichtet, den Gassicherheitscheck durchführen zu lassen. Das NÖ Gassicherheitsgesetz kennt zwar keine Definition des „Betreibers", nach allgemeinem Verständnis ist das aber derjenige, der die Anlage regelmäßig in Betrieb nimmt, sie also benützt. Bei zentralen Anlagen z.B. im Keller („Gemeinschaftsanlagen“ nach § 3 Mietrechtsgesetz) ist der Vermieter zur Erhaltung der Heizung und somit auch zur Durchführung des Gassicherheitschecks verpflichtet.

Rechnung

Ich brauche eine Rechnungskopie. Können Sie mir diese bitte zusenden?

Alle Rechnungen finden Sie ganz einfach im Rechnungsarchiv des Service-Portals "Meine EVN".

Ich möchte meine Rechnungen lieber per Bankeinzug (SEPA-Lastschriftmandat) zahlen. Was muss ich tun?

Am schnellsten geht es online. Sie können im Service-Portal "Meine EVN" unter dem Menüpunkt "Kundendaten verwalten" -> "Zahlungseinstellungen" einfach Ihre Bankverbindung bekanntgeben und schon wird Ihre nächste Rechnung bzw. der nächste Teilbetrag von Ihrem Bankkonto abgebucht. 

Wie funktioniert die Anmeldung zur E-Mail-Rechnung?

Mit nur wenigen Klicks können Sie sich im Service-Portal "Meine EVN" unter "Kundendaten verwalten" -> "Zahlungseinstellungen" zur E-Mail-Rechnung anmelden. Die Rechnungen werden als signierte PDF-Dateien versandt.

Warum gibt es bei Einstellung -monatliche Teilbeträge- 10 statt 12 Teilbetrags-Rechnungen?

Um Kundinnen und Kunden die Kontrolle ihrer Jahresrechnungen zu erleichtern, sehen verschiedene Regelungen die Rechnungslegung unmittelbar nach der jeweiligen Jahresablesung vor. Da es in der Praxis aber nicht in allen Fällen möglich ist, innerhalb eines Monats abzulesen, die Abrechnung zu erstellen, zu versenden sowie diese unter Einhaltung der Zahlungsfrist fällig zu stellen, werden bei monatlicher Zahlung nur mehr 10 Teilbeträge in Rechnung gestellt. Bei einem regulären Ablauf mit monatlicher Zahlung werden im Monat vor und im Monat nach der Abrechnung keine Zahlungen fällig. Der erste Teilbetrag ist mit der Jahresabrechnung fällig.

Wie berechnen sich meine Teilbeträge?

Ermittelt werden die Teilbeträge für die jeweils kommende Verbrauchsperiode
- auf Basis der in der letzten Verbrauchsperiode bezogenen Energiemenge
- unter Berücksichtigung der aktuellen Preise
- unter der Annahme, dass Verbrauchsgewohnheiten und langjährige Durchschnittstemperaturen gleich bleiben.

Die daraus errechneten Energie- bzw. Netzkosten werden entsprechend Ihren gewählten Zahlungsmodalitäten aufgeteilt und ergeben den monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Teilbetrag.

Es ist uns ein Anliegen, Ihre Teilbeträge so zu berechnen, dass die Abweichungen zwischen den tatsächlichen Kosten und den bereits bezahlten Teilbeträgen bei der nächsten Jahresrechnung möglichst gering bleiben. Die Kalkulation erfolgt auf Basis eines behördlich verordneten, standardisierten Lastprofils (Verordnung durch die E-Control).

Kann ich den Teilbetrag ändern?

Wenn sich Ihr Verbrauchsverhalten ändert, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Teilbetrag im Service-Portal  "Meine EVN" unter "Kundendaten verwalten" -> "Zahlungseinstellungen"anzupassen. Alternativ können Sie bei Strom auch auf Monatsrechnung umstellen.

Batteriespeicher

Kann ich einen Batteriespeicher kaufen, auch wenn ich keine PV-Anlage habe?

Batteriespeicher werden derzeit nur in Kombination mit PV-Anlagen empfohlen. Die aktuell am Markt erhältlichen Lösungen dienen der kurzzeitigen Energiespeicherung – das heißt von Tag zu Nacht - um die tagsüber mit einer PV-Anlage erzeugte Energie in die Nachtstunden mitzunehmen und so den Eigenverbrauch der PV-Anlage zu steigern.

Wie sicher sind Batteriespeicher?

Grundsätzlich gelten die Lithium-Batterien als sehr sicher. Beim Aufstellungsort sollte hauptsächlich auf die dort herrschenden Temperaturen geachtet werden. Ein Temperaturbereich +5 bis +25 °C ist ideal.

Wie funktioniert der Energiespeicher in Kombination mit einer Photovoltaikanlage?

Der tagsüber erzeugte Sonnenstrom wird für späteren Verbrauch zwischengespeichert. Wenn die Sonne aufgrund der Tageszeit oder Witterung keine Energie liefert, kann auf den Sonnenstrom aus dem Batteriespeicher zugegriffen werden.
 

Kann ich an einen bestehenden Wechselrichter eine Batterie anschließen?

Dies hängt vom installierten Typ des Wechselrichters ab. Es gibt reine Netzwechselrichter und Hybridwechselrichter. An die Hybridwechselrichter kann auch eine Batterie angeschlossen werden. Welche Batterie für so einen Wechselrichter passend ist, steht im Datenblatt des Wechselrichters. 

Was passiert bei halber Beladung? Leidet die Batterie darunter?

Nichts. Im Winter wird die Batterie selten auf 100 % geladen. Die Batterie leidet nicht, im Gegenteil, die Zellen werden bei halber Ladung eher geschont als bei einer vollen Ladung.

Was ist eine Notstromfunktion?

Im Falle einer Netz- und damit Lieferunterbrechung kann eine kurzzeitige Energiebelieferung aus dem eigenen Batteriespeicher erfolgen. Bei Stromausfall schaltet der Batteriespeicher dabei automatisch auf Notstrom um und das Haus wird mit dem gespeicherten Strom bzw. dem erzeugten Strom der Photovoltaikanlage versorgt. Dazu sind jedoch besondere technische Einrichtungen und Funktionalitäten notwendig, wie sicheres Trennen und Wiedereinschalten des Batteriespeichers. Der BYD Batteriespeicher kann optional mit einer Notstromfunktion erweitert werden.

Bonuswelt

Wer kann Bonuspunkte sammeln/an der Bonuswelt teilnehmen?

Gemäß den Bonuswelt-Teilnahmebedingungen sind alle Strom- und Erdgashaushaltskund*innen der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG, soweit sie Konsument*innen im Sinn des §1 KSchG sind, teilnahmeberechtigt. 
Die Teilnahme ist kostenfrei

 

Wofür kann ich meine Bonuspunkte einlösen?

Sie können Ihre Bonuspunkte für energieeffiziente Geräte, EVN Dienstleistungen oder tolle Freizeitangebote einlösen. Alle verschiedenen Möglichkeiten und die Details finden Sie hier

Wie kann ich Bonuspunkte sammeln?

Bonuspunkte sammeln Sie ganz automatisch durch Ihren Energieverbrauch und durch Nutzung von verschiedenen EVN Services. Alle Details finden Sie hier

Wo finde ich meinen Bonuspunktestand?

Ihren aktuellen Punktestand finden Sie in unserem Service-Portal "Meine EVN". Bitte beachten Sie, dass auf der Jahresrechnung nur Bonuspunkte angeführt werden, die mit der konkreten Rechnung gesammelt wurden. Dies muss jedoch nicht dem aktuellen Gesamtpunktestand entsprechen.

Wann verfallen Bonuspunkte?

Bonuspunkte, die ab 1.1.2020 gesammelt wurden, verfallen nach 36 Monaten ab Entstehungsdatum.

Wie weiß ich, wann meine Bonuspunkte verfallen?

Alle Details zum Bonuspunktestand und Verfalldatum finden Sie in unserem Kundenportal "Meine EVN". Hier geht es zum Login.

Kann ich auch nur eine von mir definierte Bonuspunkte-Anzahl einlösen?

Bonuspunkte einlösen: Es werden immer so viele Bonuspunkte wie möglich angerechnet - eine bestimmte Anzahl kann nicht definiert werden. 

Bonuspunkte spenden: Hier können Sie einen beliebigen Betrag bis zum Gegenwert all Ihrer gesammelten Bonuspunkte wählen und spenden.

 

Kann ich meine Bonuspunkte auch in bar einlösen?

Nein, Bonuspunkte können nicht in bar abgelöst und deren Gegenwert auch nicht von der Energierechnung abgezogen werden.

Was passiert mit Bonuspunkten, die nicht eingelöst wurden?

Bonuspunkte, welche nicht eingelöst werden, bleiben auf Ihrem Bonuspunkte-Konto bis zu ihrem Verfallsdatum. Bonuspunkte, die ab 1.1.2020 gesammelt wurden, verfallen nach 36 Monaten ab Entstehungsdatum.

Kann ich meine Bonuspunkte weitergeben?

Nein, Bonuspunkte sind nicht übertragbar oder vererbbar. Es gibt aber immer wieder die Möglichkeit, Bonuspunkte für einen guten Zweck zu spenden.

Sammeln Kunden von EVN Wärme / EVN Wasser / kabelplus / Netz Niederösterreich auch Bonuspunkte?

Nein, Bonuspunkte sammeln nur Haushaltskund*innen der Energievertriebs GmbH & Co KG mit Strom- und/oder Gasbezug. 

Verlassenschaft

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Was ist beim Ableben eines/einer Vertragsinhaber*in zu beachten?

Zuallererst möchten wir Ihnen unser aufrichtiges Beileid aussprechen. Wir unterstützen Sie bestmöglich, um alle nötigen Schritte einzuleiten, wenn ein*e EVN-Vertragspartner*in verstorben ist.

Jede gemeldete Verlassenschaft wird im betreffenden Kundenkonto vermerkt. Um eine durchgehende Energieversorgung garantieren zu können, ist die Ummeldung von aktiv genutzten Anlagen notwendig. Schlussrechnungen werden für die Berücksichtigung im gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren an den zuständige*n Notar*in übermittelt. 

Alle Details dazu finden Sie hier.

Der/die aktuelle Vertragsinhaber*in ist verstorben, wie kann ich die Anlage übernehmen?

Wenn eine Anlage weiterhin genutzt wird, ist eine Ummeldung notwendig, um die Energieversorgung sicherzustellen.
  
Senden Sie uns den ausgefüllten und unterfertigten Stromliefervertrag und/oder Gasliefervertrag vorzugsweise per E-Mail an [email protected] und geben Sie bitte den Begriff “Verlassenschaft” im Betreff an.

Der/die aktuelle Vertragsinhaber*in ist verstorben, die Anlage wird nicht übernommen. Kann ich den aktuellen Energieliefervertrag kündigen?

Wenn eine Anlage nicht übernommen wird, kann der/die Rechtsnachfolger*in eine Kündigung aussprechen. Hierfür ist der Beschluss über die Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens vorzulegen.

Ich habe ein E-Mail mit mehreren Dokumenten erhalten - dem SonnenStrom Abnahmevertrag, einem SonnenStrom Preisblatt und Einspeisebedingungen - habe ich damit alles erledigt?

Nein, noch nicht. Bitte achten Sie darauf, dass dieses E-Mail erst die Zusammenfassung des SonnenStrom Angebotes darstellt. Wir müssen die Daten noch prüfen, erst wenn dies geschehen ist, können wir Ihnen eine Bestätigung senden, dass der SonnenStrom Abnahmevertrag abgeschlossen ist.

SonnenStrom

Was sind die Voraussetzungen für einen SonnenStrom Abnahmevertrag?

  • Vertragsbestätigung über den vereinbarten Netzvertrag von der Netz Niederösterreich GmbH
  • EVN Bezugstarif am gleichen Zähler
  • Alle Details zum Ablauf finden Sie hier.

Warum soll ich meinen SonnenStrom Abnahmevertrag über den gesicherten Bereich in Meine EVN erstellen?

Wir können Ihre Angaben gleich richtig mit Ihren Kunden- und Anlagendaten verknüpfen. Sie sparen selbst wertvolle Zeit und Ihre Anlage kann zügiger in Betrieb genommen werden.

Die SonnenStrom Gutschrift wird nicht in die Teilbeträge mit einberechnet, kann ich den Teilbetrag ändern?

Ja, Sie haben die Möglichkeit Ihren Teilbetrag im Service-Portal „Meine EVN“ anzupassen.

Was passiert bei Anlagen ab 15 kVA?

Bei Anlagen ab einer Leistung größer 15 kVA wird die Bezugsanlage auf einen leistungsgemessenen Netztarif umgestellt. Deswegen dürfen Sie bei Anlagen in dieser Größe auch nicht Opt-Out (Zählerdatenerfassung nur einmal pro Jahr) bei Ihrem Smart Meter wählen.

Ich beziehe keinen Strom von der EVN. Kann ich dennoch einen Abnahmevertrag abschließen?

Bitte schließen Sie zuerst einen Liefervertrag für Ihren Bezug hier ab. 

Kann ich selbst überprüfen, ob meine Anlage bereits in der Stromnachweisdatenbank angemeldet ist?

Ja, das ist sogar sehr einfach: Sie müssen nur die Zählpunktnummer Ihrer Anlage und die Postleitzahl des Anlagenstandortes in der Abfragemaske (unter „ABFRAGE starten!“) der Stromnachweisdatenbank angeben.

(Hinweis: Manchmal muss man diesen link zweimal anklicken, bis er sich korrekt öffnet).

Was ist ein Herkunftsnachweis?

Der Herkunftsnachweis bescheinigt, wann, mit welchem Energieträger, in welcher Anlage elektrische Energie erzeugt wurde. In etwa wie eine Geburtsurkunde für den Strom. Eine Behörde (die E-Control Austria) gibt diese Nachweise aus. Mit den Herkunftsnachweisen wird die Herkunft der an die Endkunden gelieferten Energie nachgewiesen. Die Stromkennzeichnung  gibt Auskunft darüber, welche Herkunftsnachweise für die Lieferung der gesamten Energie von EVN an ihre Endkunden im abgelaufenen Kalenderjahr verwendet wurden.

Ich habe bisher bei der OeMAG eingespeist, bin Volleinspeiser, und möchte jetzt zur EVN wechseln. Was muss ich tun?

Aus Ihrer Sicht ist es das beste, die Anlage von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung umzustellen. Die eigenverbrauchte kWh ist mehr wert als die eingespeiste kWh. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Elektriker auf. Wenn alles erledigt ist, können Sie einen SonnenStrom Abnahmevertrag abschließen. Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines SonnenStrom Abnahmevertrags ein Bezugsvertrag bei der EVN für die gleiche Anlage vorliegen muss. 

Welche Informationen gibt es zum Thema Steuern?

Grundsätzlich raten wir Ihnen, sich für steuerliche Fragen an die Steuerberatung Ihres Vertrauens bzw. das für Sie zuständige Finanzamt zu wenden. Wir können Sie nur auf einzelne Punkte im Zusammenhang mit steuerlichen Thematiken überblicksmäßig aufmerksam machen, steuerliche Auskünfte sind jedoch ohne Gewähr.

Wie muss ich mit der Umsatzsteuer umgehen?

  • Geben Sie bei der Online-Erstellung Ihres SonnenStrom Abnahmevertrages im Digitalen Assistenten bitte bekannt, welche umsatzsteuerrechtliche Option für Sie relevant ist. Im Prinzip sind Sie der Lieferant, sie liefern uns Energie, wir sind Ihr Abnehmer.
  • Sofern Sie das wollen, können wir Sie umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer behandeln. Geben Sie uns in diesem Fall bitte Ihre UID-Nummer bei der Vertragserstellung bekannt. Bei der Rechnungslegung kommt es in diesem Fall zu einer Umkehr der Umsatzsteuerschuld (Reverse Charge), d.h. die Steuerschuld geht auf uns als Leistungsempfänger über (da wir „Weiterlieferant“ im Sinne des UStG sind). Die Rechnung/Gutschrift für Ihre Energielieferung erfolgt daher ohne Ausweis von Umsatzsteuer unter Hinweis auf das Reverse-Charge-Systeme.
  • Andernfalls gilt das Betreiben der Anlage im Rahmen eines Kleinunternehmers, womit die Vergütung mit 0 % Umsatzsteuer erfolgt.
  • Sind Sie ein pauschalierter Land-/Forstwirt, geben Sie uns das bitte bekannt. Es kommt der pauschalierte Umsatzsteuersatz zur Anwendung.

Was hat es mit der Einkommenssteuer auf sich?

Wird Strom ins Netz eingespeist, stellen die Erlöse grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte dar. Es gilt jedoch eine Einkommenssteuerbefreiung aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh bei Anlagen mit einer Größe von maximal 25 kWp. Diese Angaben sind ohne Gewähr, für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Steuerberatung Ihres Vertrauens bzw. das für Sie zuständige Finanzamt. 

Muss ich Elektrizitätsabgabe bezahlen?

Für Ihren Eigenverbrauch ist keine Elektrizitätsabgabe zu entrichten. Für verkaufte Energie ist eine Elektrizitätsabgabe in der Höhe von 0,001 Euro zu entrichten, eine Jahressteuerschuld unter 50,- Euro wird nicht erhoben.  

E-Mobilität

Wie kann ich mich in der App EVN Drive anmelden?

Das Suchen nach Ladestationen funktioniert auch ohne Registrierung. Für das Laden mit App hingegen ist eine vorherige Registrierung notwendig. Laden Sie dafür die App "EVN Drive" aus Ihrem App-Store herunter und registrieren Sie sich. Für die Registrierung in der EVN Drive App muss jene E-Mail-Adresse verwendet werden, die bei der Bestellung der Ladekarte angegeben wurde. Bei Online-Bestellungen ist dies die im Bestellprozess hinterlegte E-Mail-Adresse. Bei älteren Bestellungen ist dies die in der Kundenvereinbarung angegebene E-Mail-Adresse.

Wie wird meine EVN Ladekarte/App EVN Drive abgerechnet?

Die Verrechnung der Transaktionen Ihrer EVN Ladekarte/App "EVN Drive" erfolgt monatlich im Nachhinein. Sie erhalten eine Rechnung inkl. Übersicht der verrechneten Ladedetails. Gerne senden wir Ihnen diese per E-Mail zu. Wenden Sie sich dafür an [email protected].

Wie funktioniert das Laden mit EVN Ladekarte an öffentlichen EVN Ladestationen ohne Bildschirm? (AC)

  • Ladung starten: Ladekabel an Station und Fahrzeug anstecken. Die EVN Ladekarte oder Partnerkarte an das gekennzeichnete Kontaktfeld halten, um den Ladevorgang zu starten.Hinweis: Überprüfen Sie in jedem Fall, ob das Fahrzeug auch tatsächlich lädt. Ein Aufleuchten der roten Signal-LED an der Steckdose der Ladestation bestätigt den Ladevorgang.
  • Ladung beenden: Fahrzeug aufsperren und Ladekabel am Fahrzeug und an der Ladestation abstecken.

Wie funktioniert das Laden mit EVN Ladekarte an öffentlichen EVN Ladestationen mit Bildschirm? (DC)

  • Ladung starten: Die EVN Ladekarte oder Partnerkarte vor das gekennzeichnete Kontaktfeld halten und Ladepunkt am     Bildschirm auswählen. Anschließend Ladekabel am Fahrzeug anstecken. Der Ladevorgang startet dann automatisch. Hinweis: Überprüfen Sie in jedem Fall, ob das Fahrzeug auch tatsächlich lädt. Ein Aufleuchten der roten Signal-LED an der Steckdose der Ladestation oder eine entsprechende Meldung am Bildschirm bestätigen den Ladevorgang.
  • Ladung beenden: Karte vor Kartenleser halten und Ladung beenden. Ladekabel von Fahrzeug abstecken.

Wo kann ich die Störung einer EVN Ladestation melden?

Bitte melden Sie die Störung einer EVN Ladestation 24/7 unter 0800 800 770.
 
Wenn das Laden Ihres E-Fahrzeugs nicht funktioniert, beachten Sie bitte Folgendes:

- Kontrollieren Sie, ob das Kabel ordnungsgemäß am Auto und an der Ladestation angebracht ist.
- Haben Sie die Bedienreihenfolge eingehalten?
- Bei manchen Fahrzeugmodellen muss das E-Auto zum Laden versperrt sein.
- Die Authentifizierung (= Zeitdauer, bis die Karte von der Ladestation erkannt wird) kann manchmal etwas         dauern, in Ausnahmefällen bis zu 30 Sekunden.
- Gibt es sichtbare Schäden an der Ladestation bzw. fällt Ihnen etwas Ungewöhnliches auf (blinkende Stecker,    LEDs leuchten nicht, Fehlermeldung am Display)? Wenn ja, melden Sie dies bitte der zuständigen     Störungshotline. Die Nummer finden Sie direkt auf der Ladestation.
- Haben Sie Ihre Vereinbarung für die EVN Ladekarte und Autoladen App rechtzeitig an uns zurückgeschickt?

Wieviel kostet mich das Laden meines E-Fahrzeugs an öffentlichen Ladestationen?

Für jede EVN Ladekarte wird eine einmalige Aktivierungsgebühr von 10,- Euro verrechnet. Die Verrechnung der Ladungen erfolgt beim emobil Tarif und bei den #Drive Tarifen nach Kilowattstunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Elektroauto die zur Verfügung gestellte Leistung voll nutzen kann.  

Bei all unseren #Drive-Ladetarifen fällt an EVN Ladestationen während des Ladevorgangs keine Standgebühr an. Das bedeutet, solange das E-Fahrzeug lädt und Energie aufnimmt, werden nur die geladenen Kilowattstunden berechnet. Verbleibt das E-Fahrzeug länger ohne Energieaufnahme an der Ladestation, wird nach einer Toleranzzeit von 30 Minuten eine Standgebühr erhoben.  

  • Standgebühr € 0,50 / Minute nach Ladeende und einer Toleranzzeit von 30 Minuten.  

Die genauen Standgebührregelungen für Partnerstationen (Roaming) und Ausnahmen finden Sie  in den jeweiligen Tarifdetails. Für EVN Ladekartenkund*innen gelten an allen EVN und Roamingpartner-Stationen die  Ladetarife der EVN.

 

Kann ich vom eMobil- bzw. Minutentarif auf die neuen #Drive Tarife wechseln?

Sie können jederzeit online über "Meine EVN" vom eMobil bzw. Minutentarif auf die neuen #Drive Tarife wechseln. Schriftliche Anfragen werden spätestens zum nächsten Monatsersten bearbeitet. Wir empfehlen den Tarifwechsel online durchzuführen. Damit ist sichergestellt, dass der Tarifwechsel sofort berücksichtigt wird. Bitte beachten Sie, dass ein Tarifwechsel einmal im Monat jeweils ab dem 1. eines Monats möglich ist.

Wie kann ich mein Elektrofahrzeug daheim laden?

Ganz allgemein gilt: Das Aufladen zuhause ist am günstigsten, da Sie dort die Infrastruktur selbst betreiben. Mit unserem Angebot an Wallboxen finden wir gemeinsam die beste Lösung für Ihren Bedarf.
 
Lassen Sie Ihre Steckdose oder Wallbox daheim und auch die Stromleitung zum Laden Ihres E-Autos von einem konzessionierten Elektriker überprüfen! So können Sie sicher sein, dass die gesamte Anlage für die hohe Belastung geeignet ist – und beugen gleichzeitig einem möglichen Schaden vor. Der Anschluss einer Elektrotankstelle muss auch mit Ihrem Netzbetreiber abgestimmt werden.
 
Erkundigen Sie sich am besten schon vor dem Kauf beim Händler oder Hersteller, mit welcher Leistung und auf welchem Stecker Ihr Fahrzeug zuhause und unterwegs geladen werden kann. Ausschlaggebend ist das im E-Auto verbaute Ladegerät. Nicht jedes Fahrzeug kann dreiphasigen Kraftstrom vollständig ausnutzen.
 
Zuhause können dreiphasige Modelle mit 11 kW pro Stunde eine Reichweite von 60 km zuladen. Einphasige Modelle laden dagegen mit maximal 3,7 kW (16 A) und erzielen damit rund 20 km Reichweite pro Stunde. In jedem Fall können über Nacht mehr als 200 km geladen werden.
 
Sind höhere Ladeleistungen notwendig, ist unbedingt eine Abklärung mit dem Netzbetreiber erforderlich. Hier finden Sie Details zum Versorgungsgebiet der Netz NÖ GmbH.

Wieviel kostet mich das Laden zuhause?

Wenn Sie daheim laden, zahlen Sie den von Ihnen gewählten Stromtarif pro kWh. Generell gilt: Das Aufladen zuhause ist am günstigsten, da Sie dort die Infrastruktur selbst betreiben.

Wo kann ich besonders schnell laden?

Alle Schnelllader der EVN sind mit CCS Steckern ausgestattet und bieten bis zu 400 kW Leistung. In der EVN App Autoladen 2.0 können Sie nach gewünschtem Stecker filtern und finden so Ihre passende Ladestation. Alternativ können Sie die App Autoladen 2.0 auch über Ihren Browser öffnen.

Wo kann ich unterwegs laden?

Unterwegs steht Ihnen Österreichs größtes Ladenetz zur Verfügung. Mit der EVN Ladekarte können Sie, je nach Tarif, Ihr E-Auto in ganz Österreich an über 140.000 Ladepunkten und zusätzlich in Deutschland, Italien, Kroatien und Slowenien aufladen. Dank E-Roaming können Sie Ihr Elektrofahrzeug, je nach Tarif, mit der EVN Ladekarte oder der EVN App Autoladen 2.0 auch an Ladestationen anderer Anbieter aufladen. Die nächstgelegene Ladestation finden Sie ganz einfach über die Autoladen App.
 
Hinweis: An öffentlichen Ladestationen wird die Leistung verrechnet, die über den jeweiligen Ladepunkt bereitgestellt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Elektroauto diese voll nutzen kann. Achten Sie deshalb immer darauf, den am besten geeigneten Stecker zu verwenden und die Ladestation nicht länger als nötig zu nutzen!

Wie funktioniert das Laden und Zahlen mit Debit- oder Kreditkarte?

Mit EVN Charge & Pay können Sie Ihr E-Auto auch ohne Ladekarte laden. Scannen Sie den QR-Code auf der Ladestation mit dem QR-Code Reader Ihres Smartphones (muss bei Bedarf separat installiert werden) ein. Folgen Sie anschließend den Anweisungen auf Ihrem Handy-Bildschirm. Ihr Kreditkartenanbieter reserviert automatisch den von Ihnen gewählten Maximalbetrag. Wurde keine Energie bezogen, wird der Betrag automatisch wieder freigegeben. Das kann je nach Kreditkarteninstitut unterschiedlich lange dauern.

 

Photovoltaik

Welche Größe macht bei einer Photovoltaikanlage Sinn? Ist eine große Anlage immer besser?

Die empfohlene Größe für Ihre Photovoltaikanlage richtet sich nach Ihrem Jahresstromverbrauch, Ihrem geschätzten Lastprofil (also zu welchem Zeitpunkt Strom verbraucht wird) sowie dem verfügbaren Platz auf Ihrem Dach. Bei den aktuellen Strompreisen in Österreich ist es wirtschaftlicher möglichst viel des selbst erzeugten Stromes selbst verbrauchen zu können - deshalb legen wir Photovoltaik-Anlagen so aus, dass ein möglichst hoher Eigenverbrauchsanteil erreicht wird.

Welche Lebensdauer hat eine Photovoltaikanlage?

Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Photovoltaikanlage eine Lebensdauer von 25 – 35 Jahren hat. Die Lebensdauer von Glas-Glas-Modulen ist im Vergleich zu klassischen Glas-Folien-Modulen noch länger, da die zusätzliche Glasschicht positiven Einfluss auf Verwitterungsprozesse und die Stabilität hat.

Ist eine Photovoltaikanlage bei Gewitter, Hagel und Sturm sicher?

Ja. Eine fachgerecht montierte Photovoltaikanlage trotzt Wind und Wetter. Photovoltaikmodule, die in Europa verkauft werden, müssen nach IEC-Zertifikat geprüft sein, welches u.a. eine Witterungsbeständigkeit (Sturm, Hagel, Schnee, Winddruck) garantiert.

Wie lange dauert die Errichtung einer Photovoltaikanlage?

Die Errichtung dauert bei einer klassischen Photovoltaikanlage für einen privaten Haushalt je nach Größe etwa ein bis zwei Tage. 

Was sagen Eigenverbrauchsanteil bzw. Unabhängigkeitsgrad aus?

Der Eigenverbrauchsanteil (auch Eigenverbrauchsquote) ist der Anteil des erzeugten Photovoltaikstroms, welcher im Gebäude direkt verbraucht wird und nicht ins Netz eingespeist wird. Der Unabhängigkeitsgrad (auch Autarkiegrad genannt) ist das Verhältnis des eigenverbrauchten PV-Stroms zum Gesamtstromverbrauch. Bei 100 % wird  der gesamte Energiebedarf durch die Photovoltaikanlage (PV-Anlage) gedeckt.

Wie hoch ist der Betriebs- und Wartungsaufwand von Photovoltaikanlagen?

Generell ist eine Photovoltaikanlage sehr wartungsarm. Ab einer Dachneigung von ca. 10° tritt ein Selbstreinigungseffekt durch Niederschlag auf. Trotzdem sollten Wartungen regelmäßig durchgeführt werden, um die Leistung der Anlage hoch zu halten. Empfohlen werden regelmäßige Wartungsarbeiten im 5-Jahres-Rhythmus.