Ganz einfach zum optimalen Gastarif

Optima Float BioGas
Gas

Optima Float BioGas

  • Monatliche, indexbasierte Preisanpassung
  • 5 % Biomethan, 95 % Erdgas
  • Im Ausmaß von 5% klimaneutral
  • Bindungsfrei
  • 2 Bonuspunkte pro 100 kWh Gas
Verbrauchspreis 5,1556 ct/kWh
Grundpreis 3,0000 EUR/Monat
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Optima Float Gas
Gas

Optima Float Gas

  • Monatliche, indexbasierte Preisanpassung
  • 100 % Erdgas
  • Bindungsfrei
  • 1 Bonuspunkt pro 100 kWh Gas
Verbrauchspreis 4,6756 ct/kWh
Grundpreis 3,0000 EUR/Monat
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Optima Garant Gas 12
Gas

Optima Garant Gas 12

  • 12 Monate Preisgarantie
  • 100 % Erdgas
  • 12 Monate Bindung
  • 1 Bonuspunkt pro 100 kWh Gas
Verbrauchspreis 6,9840 ct/kWh
Grundpreis 4,8000 EUR/Monat
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Optima Flex Gas
Gas

Optima Flex Gas

  • 12 Monate Preisgarantie
  • 100 % Erdgas
  • Bindungsfrei
  • 2 Bonuspunkte pro 100 kWh Gas
Verbrauchspreis 9,0858 ct/kWh
Grundpreis 3,7200 EUR/Monat
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Häufige Fragen

Wie soll ich mich bei Gasgeruch verhalten?

Zu Ihrer Sicherheit wird das von Natur aus geruchlose Erdgas mit einem Duftstoff versetzt. Sollten Sie diesen charakteristischen Geruch wahrnehmen, bewahren Sie bitte Ruhe und handeln Sie rasch wie folgt:

- Fenster und Türen weit öffnen – lüften
- im Haus keine elektrischen Schalter betätigen (Lichtschalter, Klingel etc.)
- nicht telefonieren, keine offenen Flammen
- Gas-Haupthahn abdrehen – Gaszufuhr unterbrechen
- Nachbarn warnen – dabei unbedingt klopfen, nicht läuten!
- Gefahrenbereich verlassen
- von außerhalb Gasnotruf 128 anrufen

Warum wird Gas in Kilowattstunden abgerechnet und nicht in Kubikmetern?

Durch die Verrechnung in Kilowattstunden (kWh) wird der Energiegehalt des Gasverbrauches abgerechnet. Dazu wird zunächst der Gasverbrauch über den Gaszähler messtechnisch in Kubikmetern (m³) erfasst und anschließend in kWh umgerechnet. Die Umrechnung ist in § 5 Z 3 der Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung festgelegt und erfolgt entsprechend der ÖVGW Richtlinie G 177. Der Umrechnungsfaktor wird durch den Netzbetreiber auf Basis der Daten der Abnahmestelle errechnet.

Wie erfolgt bei Gas die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden?

Wichtigste Grundlage für die Bestimmung des Umrechnungsfaktors sind die geografische Höhe der jeweiligen Liegenschaft und der Zählereinbauort (Innen- oder Außenmontage). Bei einem höher gelegenen Ort mit innen liegender Messung kann der Wert beispielsweise je Kubikmeter Erdgas 9,9 kWh betragen, bei einem tiefer liegenden Ort je Kubikmeter Erdgas 10,6 kWh. Für die mittlere Gastemperatur werden gemäß der ÖVGW Richtlinie G 177 bei der Innenmontage des Gaszählers 15°C und bei der Außenmontage 6°C angesetzt. Der für Ihre Anlage relevante Umrechnungsfaktor wird unter anderem aufgrund dieser Daten vom Netzbetreiber berechnet. Sie finden den Umrechnungsfaktor auf Ihrer Rechnung in der Rubrik „Zählerstände & Verbrauch“. Der Umrechnungs-Check auf der Website des Regulators unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihres Umrechnungsfaktors.

Welche Vorteile habe ich von AllesSicher Gas?

Das Störungshilfepaket AllesSicher Gas gilt für alle gastechnischen Störungen in privaten Gas-Heizungsanlagen und umfasst:
- 24h-Störungshilfe auch am Wochenende und feiertags
- Wiederinbetriebnahme der Heizungsanlage bei Problemen mit Störknopf und Hauptschalter
- Entlüftung des Geräts
- Auffüllen von Wasser
- Wechseln von Gerätesicherungen
- Bereitstellung eines Heizgerätes bei Störungsausfall
- Vermittlung von zuverlässigen und geprüften Installationsbetrieben (EVN PowerPartner) für notwendige Reparaturen
- Ermäßigung beim Gassicherheits-Check

Als EVN-Kunde können Sie AllesSicher Gas gleich hier bestellen.

Warum ist mein Gas Teilbetrag jetzt höher, obwohl ich weniger verbraucht habe?

Ihre Teilbeträge werden durch eine Hochrechnung ermittelt, die auf standardisierten Lastprofilen basiert und einen Durchschnittswinter zugrunde legt. Dieser „Normalwinter“ basiert auf der durchschnittlichen Anzahl der Heiztage der letzten 10 Jahre. Diese Methode stellt sicher, dass bei extrem kalten Wintern zur hohen Nachverrechnung nicht auch noch hohe Teilbeträge für die folgende Periode in Rechnung gestellt werden. Umgekehrtes gilt natürlich für besonders warme Winter.

Was schreibt das Gassicherheitsgesetz vor?

Das NÖ Gassicherheitsgesetz verpflichtet alle Betreiber von Gasanlagen (Eigentümer, Mieter, Pächter), die Anlage auf eigene Kosten wiederkehrend sicherheitstechnisch überprüfen zu lassen. Das vorgeschriebene Intervall beträgt 12 Jahre. Die EVN bietet mit dem Gassicherheits-Check solche Überprüfungen an.

Muss ich als Mieter*in einer Wohnung den Gassicherheits-Checks durchführen lassen oder muss das der Vermieter tun?

In der Regel ist bei Anlagen in einer Wohnung der Mieter der Betreiber und somit verpflichtet, den Gassicherheits-Check durchführen zu lassen. Das NÖ Gassicherheitsgesetz kennt zwar keine Definition des „Betreibers", nach allgemeinem Verständnis ist das aber derjenige, der die Anlage regelmäßig in Betrieb nimmt, sie also benützt. Bei zentralen Anlagen z.B. im Keller („Gemeinschaftsanlagen“ nach § 3 Mietrechtsgesetz) ist der Vermieter zur Erhaltung der Heizung und somit auch zur Durchführung des Gassicherheits-Checks verpflichtet.

Was wird beim Gassicherheits-Check überprüft?

Überprüft wird die Gasdichtheit gemäß ÖVGW Richtlinie G10:  
- Regeleinrichtungen: Druckregelgeräte auf äußere Dichtheit, fallweise Gasdruck gemäß den Herstellerangaben
- Gaszähleranlage: Aufstellungsort, äußere Dichtheit
- Geräte und Aufstellbedingungen: Eignung des Aufstellungsraumes (u.a. Größe, Lüftungsöffnung), - Verbrennungsluftzuführung (bei Gaskochgeräten muss die Verbrennungsluft ungehindert Zutritt haben, bei Gasgeräten der Bauart B1 bis 50 kW ist darüber ein Nachweis zu erbringen)
- Abgasabführung (Verbindungsstücke, Strömungssicherung, Abgasklappe, Abgasaustrittswächter, Ventilator etc.), Geräteanschluss (Anschlussleitung, Gassteckdose), Gerät (Zustand, Zündsicherung, Flammenbild sofern technisch möglich), Kennzeichnung (CE/ÖVGW)
Die Gasdichte-Messung wird mit einem elektronischen Messgerät vorgenommen. Die Überprüfung nimmt ca. 1 Stunde in Anspruch. Bei Einfamilienhäusern ist die komplette Kundenleitung enthalten, in Wohnhausanlagen nur die Leitung ab dem Gaszähler. Verteilleitungen und Steigleitungen einer Genossenschaft werden nur nach deren Auftrag geprüft.

Wer kann den Gassicherheits-Check vornehmen?

Zur Prüfung und Ausstellung des Abnahmebefundes sind befugt:
-Verteilerunternehmen, wenn Ihnen befähigte Personen zur Verfügung stehen
-Ziviltechniker im Rahmen ihrer Befugnisse
-Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes eines technischen Büros berechtigt sind, im Rahmen ihrer Befugnisse
-Gewerbetreibende, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Ausführung von Gasrohrleitungen und deren technischen Einrichtungen sowie zum Anschluss von Gasgeräten aller Art an solche Leitungen berechtigt sind

Welche Kosten verrechnet der Netzbetreiber auch nach einem Lieferantenwechsel?

Für den Lieferantenwechsel selbst werden keine Kosten verrechnet. Die laufenden Netzkosten sind das Entgelt für die
- Bereitstellung,
- Nutzung
- Instandhaltung eines Strom- bzw. Gasnetzes

Für Gas beinhaltet das Netznutzungsentgelt (Arbeits- und Leistungspreis) insbesondere das
- Entgelt für die Messdienstleistung,
- das Netzzutrittsentgelt und
- das Netzbereitstellungsentgelt
Dazu kommt als verbrauchsabhängige Abgabe die Erdgasabgabe.

Wo finde ich Erklärungen zu meiner EVN Gasrechnung?

Alle Details finden Sie hier auf unserer Musterrechnung bzw. bei den Begriffserklärungen.

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