Grundversorgung
- Was ist die Grundversorgung?
Für Haushaltskund*innen und Kleinunternehmen im Sinne des § 6 Abs 1 Z 80 ElWG bzw. § 7 Abs 1 Z 28 GWG, die sich gegenüber EVN Energievertrieb GmbH & Co KG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommt der gewünschte Stromtarif für Neukund*innen bzw. die untenstehenden Erdgastarife unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verrechnung. - Recht auf Grundversorgung
Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Strom oder Erdgas an Haushaltskund*innen liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 30 ElWG bzw. § 124 GWG 2011). - Wann kann die Grundversorgung relevant sein?
Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom oder Erdgas mit Ihnen abzuschließen. Wenn Sie einem Strom- oder Erdgaslieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert. Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Strom oder Erdgas zu ermöglichen. Auch wir bieten Ihnen die Grundversorgung an. Nähere Informationen über die Grundversorgung wie zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung finden Sie ebenfalls unter www.e-control.at/grundversorgung.