Grundversorgung

Recht auf Grundversorgung

Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Strom oder Gas an Haushaltskund*innen liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 77 ElWOG 2010, § 124 GWG 2011).

Wann kann die Grundversorgung relevant sein?

Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom oder Gas mit Ihnen abzuschließen.

Wenn Sie einem Strom- oder Gaslieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert. Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Strom oder Gas zu ermöglichen. Auch wir bieten Ihnen die Grundversorgung an. Nähere Informationen über die Grundversorgung, zum Beispiel über unseren Grundversorgungs-Tarif oder zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung finden Sie ebenfalls auf dieser Seite und unter www.e-control.at/grundversorgung.

So beantragen Sie die Grundversorgung: 

- Stellen Sie Ihre Anfrage auf Grundversorgung. Wichtig: Der Antrag muss unbedingt schriftlich erfolgen und im Anhang die Ablehnung anderer Energielieferanten enthalten. Postalisch an EVN Energievertrieb GmbH & Co KG, EVN-Platz, 2344 Maria Enzersdorf oder mit E-Mail an [email protected] unter Angabe der genauen Daten des/der Antragsteller*in und der Verbrauchsstelle.

- Sie erhalten schriftlich die Bestätigung oder Ablehnung über Ihren Antrag auf Grundversorgung.

- Leisten Sie die Vorauszahlung in der Höhe Ihres Teilbetrags von einem Monat, welcher Ihnen schriftlich mitgeteilt wird. 

Grundversorgungstarife

Verbraucher*innen im Sinne des KSchG, die sich auf eine Grundversorgung berufen, erhalten gemäß den gesetzlichen Vorgaben jenen Tarif, zu dem die größte Anzahl unserer Kund*innen versorgt wird.

Für Haushaltskund*innen gelten daher folgende allgemeine Tarife für die Grundversorgung mit Strom bzw. Gas:
Preisblatt Strom - Optima Garant Natur 12 Grundversorgung
Preisblatt Gas - Optima Garant Gas 12 Grundversorgung

Für Kleinunternehmen gelten folgende allgemeine Tarife für die Grundversorgung mit Strom bzw. Gas:
Preisblatt Strom - Mega Flex Natur Grundversorgung
Preisblatt Gas - Mega Flex Gas Grundversorgung



Allgemeine Lieferbedingungen für Strom und Gas.