Organisation des Compliance-Managements
Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS), das auf drei Säulen aufbaut:
- Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
- Identifikation von Compliance-Risikofeldern und Verstößen gegen den Verhaltenskodex
- Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung sowie gegebenenfalls Setzen von Maßnahmen
Die Führung und die laufende Weiterentwicklung des CMS werden vom Corporate Compliance Management (CCM) verantwortet. Organisatorisch ist dieser Bereich in die Konzernfunktion Generalsekretariat und Compliance integriert. CCM kümmert sich um alle Compliance-Agenden in den österreichischen Konzerngesellschaften und wird dabei von den Leiter*innen der jeweiligen Organisationseinheiten unterstützt. Neben dem Chief Compliance Officer und den Mitarbeiter*innen von CCM wurden in Bulgarien, Nordmazedonien sowie in Kroatien nationale Compliance Officer eingesetzt. Der Chief Compliance Officer berichtet mehrmals jährlich an den Gesamtvorstand und an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht unseren Mitarbeiter*innen sowie Geschäftspartner*innen konzernweit ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeberverfahren („Whistle Blowing“) zur Verfügung.
Meldung eines vermuteten Verstoßes gegen den EVN Verhaltenskodex
Christian Mende
Chief Compliance Officer
Korruptionsprävention
Wir treten entschieden gegen jede Art von Korruption ein. Den Begriff Korruption fassen wir dabei sehr weit: Er beinhaltet für uns neben gesetzwidrigen Zahlungen (z. B. Bestechung, Kick-back-Zahlungen, fingierten Leistungen, Falschklassifizierung/-kontierung) auch alle anderen Arten von Zuwendungen (z. B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und Protektion). Sowohl die Annahme als auch die Gewährung solcher Vorteile sind für unsere Mitarbeiter*innen und deren Angehörige konzernweit verboten. Ausgenommen davon sind lediglich die Annahme bzw. Gewährung orts- und landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts.
Abgesehen von unserem restriktiven internen Regel- und Wertekatalog unterliegen alle Mitarbeiter*innen und Organe der EVN der strengen österreichischen Gesetzeslage in Bezug auf Amtsträger*innen. Das Korruptionsstrafrecht soll u. a. verhindern, dass Amtsträger*innen ihre Position missbrauchen, um sich selbst bzw. Dritten z. B. einen Vorteil zu verschaffen.
Das Corporate Compliance Management legt im Rahmen der regelmäßigen Erhebung von Compliance-Risiken auch besonderes Augenmerk auf das Thema Korruption. Basis dafür ist ein Kriterienkatalog, der als wesentliche Elemente das Geschäftsumfeld bzw. Land, die Branche, den Geschäftsumfang sowie die Art der Geschäftsanbahnung und -abwicklung berücksichtigt.
Die folgenden Maßnahmen und Kontrollmechanismen sollen – zusätzlich zu den Werten und Verhaltensregeln und dem umfassenden Schulungsprogramm – gewährleisten, dass keine Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben und unsere unternehmensspezifischen Compliance-Regeln geschehen:
- Verankerung des Vier-Augen- und Funktionstrennungsprinzips zur Kontrolle der Einhaltung aller Compliance-Regeln in unseren Geschäftsabläufen
- Strikte automatisierte und systemgestützte Abläufe zur Genehmigung, Abrechnung und Dokumentation von Aufwendungen im Rahmen von Dienstreisen, Repräsentationen etc.
- Regelungen in Dienstverträgen zur Vermeidung von arbeitsrechtlichen Interessenkonflikten
- Integritätsüberprüfung von Geschäftspartner*innen
- Strenge Kriterien, Regeln und Abläufe für Berater-, Vermittler- und Lobbying-Leistungen
- Konzernanweisung zum Thema Sponsoring
Compliance-Schulungen
Ein umfassendes, mehrstufiges Compliance-Schulungsprogramm stellt konzernweit sicher, dass alle Mitarbeiter*innen zwei Monate nach Unternehmenseintritt umfassend zu allen Themenbereichen des EVN Verhaltenskodex geschult werden. Das so gewonnene Wissen wird in zeitlichen Abständen anhand von Praxisbeispielen überprüft, wiederholt, aufgefrischt sowie passend zum jeweiligen Aufgabengebiet und Tätigkeitsbereich der teilnehmenden Mitarbeiter*innen vertieft. Zudem finden für besonders exponierte Personen zusätzliche Spezialschulungen, etwa zur Korruptionsprävention, statt.
Neben diesem umfangreichen Schulungsprogramm setzt das CCM regelmäßig auch auf alternative Kommunikationsmaßen (z. B. im Intranet oder in der Mitarbeiterzeitung) sowie auf die Wissensvermittlung durch Führungskräfte.
EVN Verhaltenskodex
Bei der EVN legen wir größten Wert auf ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten aller unserer Mitarbeiter*innen, Geschäftspartner*innen und Lieferant*innen. Um die Einhaltung dieses Bekenntnisses zu lückenloser Regeltreue wirksam zu gewährleisten, haben wir konzernweit Compliance-Richtlinien und Maßnahmen implementiert, angeführt von dem in zehn Themenbereiche gegliederten EVN Verhaltenskodex. Er regelt auf Basis des EVN Unternehmensleitbildes u. a. jene Aspekte unserer Geschäftstätigkeit, die Menschenrechte, Governance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, Datenschutz, Vertraulichkeit, öffentliches Auftreten und Wettbewerbsverhalten, Arbeitsschutz und Unfallvermeidung sowie Klima- und Umweltschutz betreffen. Lückenlose Compliance sowie die strikte Einhaltung des EVN Verhaltenskodex bilden konzernweit die verbindliche Richtschnur für unser Verhalten. Richtlinien, die sich spezifisch auf bestimmte Zielgruppen wie Mitarbeiter*innen oder Lieferant*innen bzw. auf bestimmte Themen wie Korruptionsprävention oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen beziehen, vertiefen und ergänzen den EVN Verhaltenskodex.