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Organisation des Compliance-Managements



Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS), das auf drei Säulen aufbaut:


  • Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
  • Identifikation von Compliance-Risikofeldern und Verstößen gegen den Verhaltenskodex
  • Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung sowie gegebenenfalls Setzen von Maßnahmen

 

Die Führung und die laufende Weiterentwicklung des CMS werden von der direkt dem Gesamtvorstand unterstellten Stabsstelle Corporate Compliance Management (CCM) verantwortet. Sie kümmern sich um alle Compliance-Agenden in den österreichischen Konzerngesellschaften. Unterstützt werden sie dabei von den Leiter*innen der der jeweiligen Organisationseinheiten. Neben dem Chief Compliance Officer und den Mitarbeiter*innen von CCM wurden in Bulgarien, Nordmazedonien sowie in der WTE nationale Compliance Officer eingesetzt. 

Der Chief Compliance Officer berichtet mehrmals jährlich an den Gesamtvorstand und an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.

 
Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht unseren Mitarbeiter*innen sowie Geschäftspartner*innen konzernweit ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeberverfahren („Whistle Blowing“) zur Verfügung.


Christian Mende

Chief Compliance Officer

+43 2236 200-12363

[email protected]


Zudem können alle Mitarbeiter*innen des CCM auch jederzeit telefonisch kontaktiert werden.


 

Korruptionsprävention



Wir treten entschieden gegen jede Art von Korruption ein. Den Begriff Korruption fassen wir dabei sehr weit: Er beinhaltet für uns neben gesetzwidrigen Zahlungen (z. B. Bestechung, Kick-back-Zahlungen, fingierten Leistungen, Falschklassifizierung/-kontierung) auch alle anderen Arten von Zuwendungen (z. B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und Protektion). Sowohl die Annahme als auch die Gewährung solcher Vorteile sind für unsere Mitarbeiter*innen und deren Angehörige konzernweit verboten. Ausgenommen davon sind lediglich die Annahme bzw. Gewährung orts- und landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts.

 

Abgesehen von unserem restriktiven internen Regel- und Wertekatalog unterliegen alle Mitarbeiter*innen und Organe der EVN der strengen österreichischen Gesetzeslage in Bezug auf Amtsträger*innen. Das Korruptionsstrafrecht soll u. a. verhindern, dass Amtsträger*innen ihre Position missbrauchen, um sich selbst bzw. Dritten z. B. einen Vorteil zu verschaffen.

 

Die Stabsstelle Corporate Compliance Management legt im Rahmen ihrer regelmäßigen Erhebung von Compliance-Risiken auch besonderes Augenmerk auf das Thema Korruption. Basis dafür ist ein Kriterienkatalog, der als wesentliche Elemente das Geschäftsumfeld bzw. Land, die Branche, den Geschäftsumfang sowie die Art der Geschäftsanbahnung und -abwicklung berücksichtigt.

 

Die folgenden Maßnahmen und Kontrollmechanismen sollen – zusätzlich zu den Werten und Verhaltensregeln und dem umfassenden Schulungsprogramm – gewährleisten, dass keine Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben und unsere unternehmensspezifischen Compliance-Regeln geschehen:


    • Verankerung des Vier-Augen- und Funktionstrennungsprinzips zur Kontrolle der Einhaltung aller Compliance-Regeln in unseren Geschäftsabläufen 
    • Strikte automatisierte und systemgestützte Abläufe zur Genehmigung, Abrechnung und Dokumentation von Aufwendungen im Rahmen von Dienstreisen, Repräsentationen etc.
    • Regelungen in Dienstverträgen zur Vermeidung von arbeitsrechtlichen Interessenkonflikten
    • Integritätsüberprüfung von Geschäftspartner*innen
    • Strenge Kriterien, Regeln und Abläufe für Berater-, Vermittler- und Lobbying-Leistungen
    • Konzernanweisung zum Thema Sponsoring 

 

 

Compliance-Schulungen



Ein umfassendes, mehrstufiges Compliance-Schulungsprogramm stellt konzernweit sicher, dass alle Mitarbeiter*innen zwei Monate nach Unternehmenseintritt umfassend zu allen Themenbereichen des EVN Verhaltenskodex geschult werden. Das so gewonnene Wissen wird in zeitlichen Abständen anhand von Praxisbeispielen überprüft, wiederholt, aufgefrischt sowie passend zum jeweiligen Aufgabengebiet und Tätigkeitsbereich der teilnehmenden Mitarbeiter*innen vertieft. Zudem finden für besonders exponierte Personen zusätzliche Spezialschulungen, etwa zur Korruptionsprävention, statt.

 

Neben diesem umfangreichen Schulungsprogramm setzt das CCM regelmäßig auch auf alternative Kommunikationsmaßen (z. B. im Intranet oder in der Mitarbeiterzeitung) sowie auf die Wissensvermittlung durch Führungskräfte.