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Sponsoring



Eine eigene Geschäftsanweisung regelt konzernweit den Umgang mit Sponsoring, um damit verbundene potenzielle Compliance-Risiken zu minimieren. Formale Voraussetzung ist der Abschluss eines Sponsoringvertrags, zudem muss Sponsoring – darunter verstehen wir die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch die EVN zur Förderung von Personen, Gruppen und Organisationen – mit einer definierten (Gegen-) Leistung verbunden sein. Sponsoring ist bei uns ausschließlich zulässig für juristische Personen mit Sitz im Inland oder für Persönlichkeiten aus Sport und Kultur mit Bezug zu Niederösterreich oder zu einer Region, in der die EVN oder ein Tochterunternehmen tätig ist. Nicht gesponsert werden dürfen bei der EVN politische Parteien, wahlwerbende Parteien und diesen nahestehende Organisationen sowie parlamentarische Klubs.