Stromkostenzuschuss für Gewerbe bzw. Land-/Forstwirtschaft

Wer hat Anspruch?


Alle Personen, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben, an der sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. 



  1. Betroffene Kund*innen der EVN wurden von uns schriftlich informiert. Dieses Schreiben enthält auch weitere Details zu Voraussetzungen und Antragstellung.


Hinweis: Bisher haben wir noch keine Daten zur Abrechnung vom Bundesrechenzentrum erhalten. Sobald die Abrechnungsdaten übermittelt wurden, können Sie dies in unserem Service Portal „Meine EVN“ sehen.

Sie haben noch weiterführende Fragen zum Stromkostenzuschuss?


Antworten auf häufig gestellten Fragen (FAQs) und telefonische Kontaktdaten finden Sie unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/.

Welche Daten werden für den Antrag benötigt?


Zählpunktnummer: ist eine 33-stellige Nummer, die immer mit AT0020 beginnt. Ihre betroffene(n) Zählpunktnummer(n) finden Sie in unserem Service Portal „Meine EVN“. 

Identifikationsnummer: AT002004 

Prüfnummer: 2004 


Diese Angaben sind ausschließlich für EVN Kund*innen gültig!

Wie wird der Stromkostenzuschuss berechnet?


Die Gesamtkosten für Strom setzen sich aus mehreren Teilen zusammen: Energiepreis in Cent/kWh, Netzentgelte (Systemnutzungsentgelte) sowie Steuern und Abgaben. Der Stromkostenzuschuss bezieht sich auf den Netto-Energiepreis.

Der Stromkostenzuschuss reduziert den Energiepreis um maximal 30 Cent netto pro kWh, außer die Energiepreisuntergrenze von 10 Cent wird bereits mit einem geringeren Zuschuss erreicht. Ab einem Verbrauch von mehr als 2.900 kWh pro Jahr gilt der normale Energiepreis je nach abgeschlossenem Tarif.

Beispiel

Aktueller Energiepreis
Preise durch Stromkostenzuschuss

 

angenommener 

jährl. Verbrauch

Energiepreis laut 

Energieliefervertrag

Energiepreis von

1 bis 2.900 kWh

Energiepreis 
ab 2.901 kWh

Netzentgelte, Steuern, Abgaben
bleiben unverändert

Familie Müller

3.100 kWh

30 ct netto / kWh

10 ct netto / kWh

30 ct netto / kWh

20% auf 30 ct netto + Netzentgelte

 

 

40 ct netto / kWh

10 ct netto / kWh

40 ct netto / kWh

20% auf 40 ct netto + Netzentgelte

 

 

50 ct netto / kWh

20 ct netto / kWh

50 ct netto / kWh

20% auf 50 ct netto + Netzentgelte

Familie Mayer

2.600 kWh

30 ct netto / kWh

10 ct netto / kWh

-

20% auf 30 ct netto + Netzentgelte

 

 

40 ct netto / kWh

10 ct netto / kWh

-

20% auf 40 ct netto + Netzentgelte

 

 

50 ct netto / kWh

20 ct netto / kWh

-

20% auf 50 ct netto + Netzentgelte

Gibt es eine zusätzliche Förderung für größere Haushalte?


Zusätzlich zum Grundkontingent erhalten Haushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss. 


    • Für den Zeitraum 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2023 sind das einmalig 61,25 EUR je Person. Stichtag ist der 1. Juni 2023.
    • Für die Zeiträume 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 sowie 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 sind das einmalig 52,50 EUR je Person. Stichtage sind 1. Jänner und 1. Juli 2024 


Hinweis: Wurde der Antrag auf das Grundkontingent genehmigt, erfolgt die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses automatisch! Sie müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen.

Was passiert, wenn mein EVN Energiepreis z. B. bei 45 Cent netto pro kWh liegt?


Pro kWh werden maximal 30 Cent netto gefördert. Sollte der Energiepreis z. B. 45 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh) betragen, wird der maximale Zuschuss von 30 Cent netto je nach Ihren hinterlegten Zahlungseinstellungen auf Ihren Abrechnungen ausgewiesen und abgezogen - die kWh aus der geförderten Strommenge kostet dann also 15 Cent netto.

Wie viel Geld kann ich maximal sparen?


Wenn der maximale Zuschuss von 30 Cent netto pro kWh für maximale Menge von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr voll ausgeschöpft werden muss, weil der Haushalt vor Inkrafttreten der Maßnahme einen hohen Energiepreis zu zahlen hatte, erspart sich ein Haushalt also bis zu 870,- Euro im Jahr.